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Erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss oder gibt es Wartezeiten?

Ja, in der privaten Krankentagegeldversicherung gelten Wartezeiten: die allgemeine Wartezeit (3 Monate) und besondere Wartezeiten (8 Monate). In vielen Fällen können diese jedoch entfallen etwa bei Unfall, ärztlichem Attest oder nahtloser Vorversicherung.

Problemstellung/Grundlagen

Nach Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung fragen sich viele, ab wann der Versicherungsschutz tatsächlich greift. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Wartezeiten, bevor ein Anspruch auf Krankentagegeld entsteht: eine allgemeine Wartezeit und eine besondere Wartezeit. Zusätzlich kann im Vertrag eine Karenzzeit vereinbart werden, die den konkreten Leistungsbeginn im Krankheitsfall regelt.

Allgemeine Wartezeit

  • Die allgemeine Wartezeit beträgt in der privaten Krankentagegeldversicherung regelmäßig 3 Monate ab Vertragsbeginn.
  • Während dieser Zeit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Krankentagegeld.
  • Ausnahme: Die Wartezeit entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Folge eines Unfalls ist.

Besondere Wartezeiten

  • Für bestimmte Krankheitsarten gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten.
  • Das betrifft z. B. Entbindung, Psychotherapie oder zahnärztliche Behandlungen.
  • Auch diese besondere Wartezeit entfällt im Regelfall bei Unfall.

Ausnahmen und Möglichkeiten des Wartezeitverzichts

  • Viele Versicherer verzichten vollständig auf Wartezeiten, insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen, Sondertarifen oder nahtloser Vorversicherung.
  • Bei einem Wechsel von einem anderen Versicherer mit gleichartiger Deckung kann die Wartezeit angerechnet oder erlassen werden.
  • Auch mit einem ärztlichen Attest vor Vertragsbeginn kann die Wartezeit häufig entfallen.

👉 Wichtig: Fragen Sie bei der Antragsstellung gezielt nach, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif auf Wartezeiten verzichtet.

Karenzzeit (Leistungsbeginn)

Unabhängig von der Wartezeit wird im Krankentagegeldvertrag zusätzlich eine Karenzzeit vereinbart. Sie bestimmt, ab welchem Tag nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die Zahlung des Krankentagegeldes beginnt:

  • Übliche Karenzzeiten: 8, 15, 22, 29, 43 Tage, bei längeren Verträgen auch 92 oder 183 Tage.
  • Für Arbeitnehmer empfiehlt sich oft der Leistungsbeginn ab dem 43. Tag, da bis dahin die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers greift.
  • Selbstständige und Freiberufler wählen meist kürzere Karenzzeiten (z. B. ab dem 4. oder 8. Tag), um frühzeitig abgesichert zu sein.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine klassischen Wartezeiten. Arbeitnehmer erhalten zunächst für 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Erst danach beginnt das Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Eine private Zusatz-Krankentagegeldversicherung kann diese Zeit ergänzen.

Fazit/Handlungsempfehlung

Die klassischen Wartezeiten von 3 Monaten (allgemein) und 8 Monaten (besonders) gelten ausschließlich für die private Krankentagegeldversicherung. Sie können durch bestimmte Voraussetzungen etwa Unfall, ärztliches Attest oder Vorversicherung verkürzt oder ganz erlassen werden.

Empfehlung: Klären Sie beim Antrag unbedingt, ob Ihr Tarif auf Wartezeiten verzichtet und wählen Sie eine passende Karenzzeit, die zu Ihren Rücklagen und Ihrem Beruf passt.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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