Wann wird Krankentagegeld gezahlt?
Das Krankentagegeld wird gezahlt, wenn eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die vertraglich vereinbarte Karenzzeit (Leistungsbeginn) abgelaufen ist. Es ersetzt Ihr Einkommen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung oder Berufsunfähigkeit.
Problemstellung/Grundlagen
Der Anspruch auf Krankentagegeld ist an klare Bedingungen geknüpft. Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie arbeitsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen (MB/KT) sind und Ihre Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausüben können. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich nachgewiesen und lückenlos bescheinigt werden.
Darüber hinaus beginnt die Leistung erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit also ab dem Tag, den Sie bei Vertragsabschluss als Leistungsbeginn gewählt haben.
Wann beginnt die Zahlung?
Die Auszahlung des Krankentagegeldes startet, sobald:
- - eine ärztlich bestätigte vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht,
- - die vereinbarte Karenzzeit abgelaufen ist (z. B. 4, 8, 15 oder 43 Tage),
- - die Arbeitsunfähigkeit der Versicherung fristgerecht gemeldet wurde,
- - und die ärztlichen Nachweise (AUB) vollständig eingereicht sind.
Je nach Berufsgruppe und Versicherung gilt ein unterschiedlicher Leistungsbeginn:
- Selbstständige/Freiberufler: meist ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag
- Arbeitnehmer (PKV): meist ab dem 43. Tag (nach Ende der Lohnfortzahlung)
- Arbeitnehmer (GKV mit Zusatz-KTG): ebenfalls ab dem 43. Tag oder später
👉 Mehr zu den Karenzzeiten finden Sie unter: Welche Karenzzeiten sind sinnvoll?
Wann endet die Zahlung?
Die Leistung endet, wenn:
- - Sie wieder arbeitsfähig sind,
- - eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird,
- - der Vertrag endet (z. B. durch Kündigung oder Renteneintritt),
- - oder keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorliegen.
Die Krankentagegeldversicherung zahlt solange, wie die ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht ohne feste Wochenbegrenzung wie in der GKV (dort max. 78 Wochen).
Fazit/Handlungsempfehlung
Krankentagegeld wird gezahlt, wenn Sie arbeitsunfähig sind und die Karenzzeit vorbei ist. Die Zahlung erfolgt rückwirkend für jeden Kalendertag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, auch an Sonn- und Feiertagen.
Empfehlung: Wählen Sie eine Karenzzeit, die zu Ihren Rücklagen passt, und melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit sofort an Ihre Versicherung. So stellen Sie sicher, dass die Zahlung pünktlich erfolgt.