Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
Grundlagen zur Besteuerung
Bei längerer Krankheit stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Krankentagegeld versteuert werden muss. Die Antwort hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Die steuerliche Behandlung ist in beiden Fällen unterschiedlich geregelt.
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Privates Krankentagegeld
- Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).
- Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt – sie erhöhen also nicht den Steuersatz auf andere Einkünfte.
- Das Krankentagegeld gilt als reine Versicherungsleistung zur Kompensation des Verdienstausfalls.
- Die Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung sind im Rahmen der Basisabsicherung meist nicht steuerlich absetzbar.
Praxis-Beispiel: Ein Selbstständiger erhält 3.000 € Krankentagegeld von seiner privaten Versicherung. Diese Summe bleibt zu 100% bei ihm – keine Steuern, keine Erhöhung des Steuersatzes.
Gesetzliches Krankengeld (GKV)
- Das Krankengeld der GKV ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
- Die Folge: Das Krankengeld wird fiktiv zum Einkommen addiert, um Ihren Steuersatz zu berechnen. Das führt oft zu Steuernachzahlungen für das restliche Arbeitseinkommen.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige ist die private Absicherung oft der einzige Weg zur Lohnfortzahlung. Die steuerlichen Vorteile der PKV sind hier ein massiver kaufmännischer Pluspunkt:
- Keine Steuerpflicht & kein Progressionsvorbehalt.
- Keine Sozialabgaben auf das erhaltene Tagegeld.