Wie läuft der Leistungsfall beim Krankentagegeld praktisch ab?
Im Leistungsfall hängt der Ablauf davon ab, ob Sie Selbstständig, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Arbeitnehmer sind. Entscheidend ist, wann Ihre vereinbarte Karenzzeit endet. Also ab welchem Tag das Krankentagegeld gezahlt wird. Erst dann möchte die DKV Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen.
1. Wenn Sie Selbstständiger oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind
Als Selbstständiger oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH vereinbaren Sie beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung eine Karenzzeit, also ab welchem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt wird, z. B. nach 14 oder 21 Tagen.
- Erkranken Sie kürzer als Ihre vereinbarte Karenzzeit (z. B. 10 Tage bei 21 Karenztagen), interessiert das die DKV nicht. Sie müssen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
- Dauert die Krankheit länger und überschreitet Ihre Karenzzeit (z. B. 3 Wochen bei 21 Karenztagen), informieren Sie die DKV bitte innerhalb von zwei Werktagen nach Ablauf der Karenzzeit.
- Schicken Sie dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach per E-Mail, WhatsApp, Fax oder telefonisch. Wichtig ist nur, dass die DKV rechtzeitig Bescheid weiß.
💡 Beispiel: Sie haben 21 Karenztage vereinbart und sind ab dem 1. März krankgeschrieben. Dann endet Ihre Karenzzeit am 21. März. Wenn Sie danach weiterhin arbeitsunfähig sind, reichen Sie die Bescheinigung spätestens am 23. März bei der DKV ein.
2. Wenn Sie Arbeitnehmer sind
Als Arbeitnehmer erhalten Sie in den ersten sechs Wochen Ihres Krankheitsfalls die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Das bedeutet:
- Die DKV möchte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst sehen, wenn die Lohnfortzahlung endet also ab der 7. Krankheitswoche.
- Vorher interessiert sich die DKV nicht für Ihre Krankmeldung.
- Ab dem 43. Krankheitstag (Ende der Lohnfortzahlung) informieren Sie die DKV ebenfalls innerhalb von zwei Werktagen und schicken die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach per E-Mail, WhatsApp, Fax oder telefonisch.
💡 Beispiel: Sie sind ab dem 1. März arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber zahlt bis zum 12. April (6 Wochen) weiter. Erst ab dem 13. April greift das Krankentagegeld und erst dann müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die DKV senden.
3. Auszahlung und Nachweise
- Die DKV zahlt das Krankentagegeld immer rückwirkend, also nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung.
- Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist alle zwei Wochen eine neue Bescheinigung erforderlich.
- Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, genügt ein kurzer Hinweis oder die Endbescheinigung des Arztes.
4. Wichtig zu wissen
- Die DKV verlangt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst, wenn der Leistungsfall beginnt, also nach Ablauf der Karenzzeit oder der Lohnfortzahlung.
- Sie können den Kontaktweg selbst wählen: E-Mail, Telefon, WhatsApp, Fax oder Post.
- Bei kürzeren Krankheiten (unterhalb der Karenzzeit) besteht keine Meldepflicht.