Wann bekomme ich nach der Ausstellung der Endbescheinigung mein Krankentagegeld?
Das Krankentagegeld wird, wie auch das gesetzliche Krankengeld, nicht im Voraus, sondern rückwirkend gezahlt. Die letzte Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endbescheinigung beim Versicherer.
Problemstellung/Grundlagen
Viele Versicherte sind unsicher, wann die letzte Krankentagegeldzahlung erfolgt, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet. Ärzte stellen in bestimmten Fällen eine Endbescheinigung aus. Diese signalisiert dem Versicherer, dass keine weitere Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.
- Typische Gründe für eine Endbescheinigung:
- - Die Arbeitsunfähigkeit endet (Genesung, Wiederaufnahme der Arbeit).
- Der Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung endet (z. B. nach 78 Wochen).
Lösungsansatz/Details
Das Krankentagegeld wird, wie auch das Krankengeld der GKV, rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet:
- 1. Sie reichen die Endbescheinigung bei Ihrer Krankentagegeldversicherung ein.
- 2. Der Versicherer prüft den Zeitraum bis zum letzten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit.
- 3. Anschließend erfolgt die abschließende Auszahlung des Krankentagegeldes.
Die Zahlung umfasst also alle Tage bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit. Danach endet der Anspruch automatisch, da Sie wieder arbeitsfähig sind oder in einen anderen Leistungsstatus (z. B. Berufsunfähigkeit, Rente) wechseln.
Fazit/Handlungsempfehlung
Nach Ausstellung der Endbescheinigung erhalten Sie die letzte Krankentagegeldzahlung. Da diese Leistung rückwirkend erfolgt, wird sie üblicherweise einige Tage nach Eingang der Endbescheinigung beim Versicherer überwiesen.
Empfehlung: Reichen Sie die Endbescheinigung umgehend ein, damit die Abrechnung schnell erfolgen kann. Prüfen Sie außerdem, ob nach Ende des Krankentagegeldes eine weitere Absicherung (z. B. Berufsunfähigkeitsrente) greift.