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Wann greift Krankentagegeld bei privat Krankenversicherten?

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb greift die Krankentagegeldversicherung hier ab dem individuell vereinbarten Leistungsbeginn, je nach Berufsgruppe und Bedarf.

Problemstellung/Grundlagen

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung kein automatisches Krankengeld. Ohne Krankentagegeldversicherung wären privat Versicherte im Krankheitsfall sofort ohne Einkommensausgleich. Daher ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unverzichtbar.

Das Krankentagegeld springt ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn ein. Dieser Zeitpunkt wird bei Vertragsabschluss individuell gewählt und ist abhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig/freiberuflich tätig sind.

Lösungsansatz/Details

Bei der DKV gelten folgende Regelungen für den Leistungsbeginn:

Für Selbstständige und Freiberufler:

  • 4. Tag
  • 8. Tag
  • 15. Tag
  • 22. Tag
  • 29. Tag
  • 43. Tag
  • 92. Tag
  • 183. Tag

Für Arbeitnehmer:

  • 43. Tag
  • 64. Tag
  • 85. Tag
  • 92. Tag
  • 106. Tag
  • 127. Tag
  • 169. Tag
  • 183. Tag
  • 274. Tag
  • 365. Tag

Wichtige Unterschiede:

  • Selbstständige & Freiberufler wählen meist sehr frühe Termine (z. B. ab dem 4. Tag), da bei ihnen schon ab dem ersten Krankheitstag keine Einkünfte mehr zufließen.
  • Arbeitnehmer sichern sich oft ab dem 43. Tag ab, da bis dahin Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

Übrigens: Das Krankentagegeld der DKV wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt – und zwar steuerfrei.

Fazit/Handlungsempfehlung

Für privat Versicherte ist Krankentagegeld die wichtigste Einkommensabsicherung im Krankheitsfall. Ohne diese Leistung entsteht bereits ab dem ersten Krankheitstag ein finanzielles Risiko.

Empfehlung: Wählen Sie den Leistungsbeginn so, dass Ihre Rücklagen und laufenden Fixkosten realistisch berücksichtigt werden. Selbstständige und Freiberufler sollten eher kurze Karenzzeiten wählen, Arbeitnehmer meist ab dem 43. Tag. Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Höhe und Karenzzeit noch zu Ihrer Lebenssituation passen.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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