Wann greift Krankentagegeld bei privat Krankenversicherten?
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb greift die Krankentagegeldversicherung hier ab dem individuell vereinbarten Leistungsbeginn, je nach Berufsgruppe und Bedarf.
Problemstellung/Grundlagen
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung kein automatisches Krankengeld. Ohne Krankentagegeldversicherung wären privat Versicherte im Krankheitsfall sofort ohne Einkommensausgleich. Daher ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung unverzichtbar.
Das Krankentagegeld springt ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn ein. Dieser Zeitpunkt wird bei Vertragsabschluss individuell gewählt und ist abhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder selbstständig/freiberuflich tätig sind.
Lösungsansatz/Details
Bei der DKV gelten folgende Regelungen für den Leistungsbeginn:
Für Selbstständige und Freiberufler:
- 4. Tag
- 8. Tag
- 15. Tag
- 22. Tag
- 29. Tag
- 43. Tag
- 92. Tag
- 183. Tag
Für Arbeitnehmer:
- 43. Tag
- 64. Tag
- 85. Tag
- 92. Tag
- 106. Tag
- 127. Tag
- 169. Tag
- 183. Tag
- 274. Tag
- 365. Tag
Wichtige Unterschiede:
- Selbstständige & Freiberufler wählen meist sehr frühe Termine (z. B. ab dem 4. Tag), da bei ihnen schon ab dem ersten Krankheitstag keine Einkünfte mehr zufließen.
- Arbeitnehmer sichern sich oft ab dem 43. Tag ab, da bis dahin Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Übrigens: Das Krankentagegeld der DKV wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt – und zwar steuerfrei.
Fazit/Handlungsempfehlung
Für privat Versicherte ist Krankentagegeld die wichtigste Einkommensabsicherung im Krankheitsfall. Ohne diese Leistung entsteht bereits ab dem ersten Krankheitstag ein finanzielles Risiko.
Empfehlung: Wählen Sie den Leistungsbeginn so, dass Ihre Rücklagen und laufenden Fixkosten realistisch berücksichtigt werden. Selbstständige und Freiberufler sollten eher kurze Karenzzeiten wählen, Arbeitnehmer meist ab dem 43. Tag. Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Höhe und Karenzzeit noch zu Ihrer Lebenssituation passen.
