Gibt es beim Krankentagegeld Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und Privatversicherten?
Ja. Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld von der GKV (gedeckelt und zeitlich begrenzt), Privatversicherte nur mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung. Unterschiede bestehen bei Anspruch, Höhe, Beginn und Dauer der Leistung. Die DKV bietet je nach Status (Angestellte, Freiberufler, Geschäftsführer und Selbstständige) unterschiedliche Optionen.
Problemstellung/Grundlagen
Krankengeld und Krankentagegeld werden häufig verwechselt. Während Arbeitnehmer in der GKV automatisch Krankengeld erhalten, müssen Privatversicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Auch innerhalb der DKV gibt es Unterschiede, welche Leistungen GKV- und PKV-Versicherte in Anspruch nehmen können.
Unterschiede im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede bei der DKV zwischen gesetzlich und privat Versicherten sowie zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen/Freiberuflern:
| Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer | Privat krankenversicherte Arbeitnehmer | Privat krankenversicherte Selbstständige & Freiberufler | |
|---|---|---|---|
| Tarifleistung | 100 % des vereinbarten Tagegelds bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit | 100 % des vereinbarten Tagegelds bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit | 100 % des vereinbarten Tagegelds bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit |
| Leistungsbeginn | Ab dem 43. Tag möglich | Ab dem 43. Tag möglich | Ab dem 4. Tag möglich |
| Tagegeldhöhe | 5 bis 520 €/Tag | 5 bis 520 €/Tag | Selbstständige: max. 300 €/Tag Freiberufler: max. 520 €/Tag |
| Leistungsdauer | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Krankentagegeld im europäischen Ausland | während stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle | während stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle | während stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus für akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle |
Fazit/Handlungsempfehlung
Gesetzlich Versicherte haben einen automatischen Grundschutz durch Krankengeld, der oft nicht ausreicht. Privatversicherte müssen Krankentagegeld separat versichern, haben dafür aber mehr Flexibilität bei Höhe und Beginn.
Die DKV bietet für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler unterschiedliche Optionen an. Selbstständige können besonders früh Leistungen beziehen (ab dem 4. Tag), Arbeitnehmer meist ab dem 43. Tag. Die maximale Höhe ist je nach Berufsgruppe begrenzt.
Empfehlung: Prüfen Sie, welche Option zu Ihrer Einkommenssituation passt, und sichern Sie Ihre Fixkosten realistisch ab.
