Wie berechne ich das notwendige Krankentagegeld in der Anfangsphase bei unregelmäßigem Einkommen?
In der Gründungsphase zählt dein Mindestbedarf, nicht der Umsatz. Die DKV verzichtet 24 Monate lang auf Einkommensnachweise, ideal für Gründer.
Problemstellung/Grundlagen
Als Existenzgründer trägst du ein unternehmerisches Risiko, auch im Krankheitsfall. Anders als Angestellte bekommst du kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sofern du dich nicht aktiv dafür versicherst. Doch selbst dann ist der Leistungsbeginn oft spät, und der Schutz nicht ausreichend. Viele private Anbieter verlangen Einkommensnachweise, die du in der Anfangsphase oft noch nicht liefern kannst.
Dein Business wartet nicht: Miete, Versicherungen und betriebliche Kosten laufen weiter, selbst wenn du krank bist. Ohne Einkommensabsicherung droht schnell eine finanzielle Schieflage. Daher ist eine Krankentagegeldversicherung von Beginn an unverzichtbar, insbesondere wenn du Einzelunternehmer, Freiberufler oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG bist.
Ein Beispiel aus der Praxis: Bodo Klauser berichtet, wie wichtig das Krankentagegeld für ihn als Selbstständigen war. „Die laufenden Kosten hören nicht auf, nur weil ich krank werde. Das Krankentagegeld gibt mir die nötige Sicherheit.“
Die gute Nachricht: Die DKV bietet ein Krankentagegeld ohne Einkommensnachweis in den ersten 24 Monaten nach Gründung. Ein Angebot, das es in dieser Form in Deutschland nur hier gibt.
Lösungsansatz/Details
Die wichtigste Orientierung in der Anfangszeit ist dein persönlicher Mindestbedarf. Also das, was du brauchst, um deine privaten und geschäftlichen Fixkosten zu decken. Zur Berechnung gehst du wie folgt vor:
- Privaten Bedarf berechnen: Miete, Versicherungen, Lebensmittel, Beiträge, alles summieren, was monatlich sicher an Kosten anfällt.
- Durchschnittlicher Tagesbedarf: Den Betrag durch 30 teilen, um das notwendige Krankentagegeld pro Tag zu bestimmen.
- Realistisch bleiben: Kalkuliere lieber konservativ. Ein zu hoch angesetzter Satz kann abgelehnt werden – ein zu niedriger ist später anpassbar.
Die DKV ermöglicht dir als Gründer ein Krankentagegeld von bis zu 140 € pro Tag, ganz ohne Einkommensnachweise in den ersten zwei Jahren. Für GmbH- oder UG-Gründer gilt sogar: bis zu 4.200 € Bruttoeinkommen monatlich absichern, ebenfalls ohne Nachweis.
Du kannst dich also frühzeitig absichern, ohne deine Einnahmen belegen zu müssen. So hast du als Gründer von Anfang an die finanzielle Stabilität, die du brauchst.
Weitere Hinweise findest du auch bei der mhplus Krankenkasse unter dem Punkt „Wichtig zu wissen“.
Fazit/Handlungsempfehlung
Das Krankentagegeld ist für Gründer ein elementarer Bestandteil der Absicherung. Es schützt dich vor finanziellen Engpässen im Krankheitsfall. Gerade dann, wenn dein Einkommen noch nicht regelmäßig fließt.
Die DKV bietet dir dabei maximale Flexibilität: Du brauchst zu Beginn keine Einkommensnachweise, kannst aber bis zu 140 € täglich absichern. Diese Sonderregelung ist einzigartig auf dem deutschen Markt.
Beginne mit einem tragfähigen Mindestschutz und prüfe regelmäßig, ob eine Anpassung notwendig ist, sobald sich dein Einkommen stabilisiert. So bleibst du jederzeit optimal abgesichert.
Fazit: Absichern, bevor etwas passiert, mit einem flexiblen Krankentagegeld, das sich an deinem tatsächlichen Bedarf orientiert. So baust du sicher und langfristig dein Unternehmen auf.