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Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen – lohnt sich das wirklich?

📌 Steuerlich meist nutzlos aber im Ernstfall unbezahlbar:

Die Risikolebensversicherung schützt deine Familie, nicht dein Finanzamt. Beiträge lassen sich zwar absetzen, bringen aber fast nie echte Steuervorteile. Warum das so ist, wann es Ausnahmen gibt und worauf Selbstständige, Arbeitnehmer und GmbH-Geschäftsführer achten müssen, erfährst du in diesem Artikel.

„Niemand plant zu sterben – aber Verantwortung bedeutet, es trotzdem zu berücksichtigen.“

Viele Menschen schließen eine Risikolebensversicherung ab, meist, um die Familie im Todesfall finanziell abzusichern. Naheliegend also die Frage:
„Kann ich meine Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen?“

Die kurze Antwort: Ja, theoretisch.

Die ehrliche Antwort: In der Praxis bringt das fast nie einen steuerlichen Vorteil.

In diesem Artikel erfährst du, warum das so ist, wann sich eine Risiko-LV trotzdem lohnt und wie sich die steuerliche Betrachtung je nach Berufsgruppe unterscheidet: für Arbeitnehmer, Selbstständige und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

🔎 Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall während der Laufzeit. Sie dient der Absicherung von Angehörigen, z. B. Ehepartnern oder Kindern oder auch zur Absicherung von Krediten.

Wichtig: Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil, im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung.


💡 Grundsatz: Ja, Beiträge sind absetzbar. Aber nur begrenzt wirksam

Beiträge zur Risikolebensversicherung gelten steuerlich als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, also als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).

Aber: Für diese Art von Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstbeträge:

Sonstige Vorsorgeaufwendungen Höchstsätze 2025

⚠️ Bürgerentlastungsgesetz: Der stille Steuer-Killer

Seit 2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen (oder privaten) Kranken- und Pflegeversicherung zu 100 % steuerlich absetzbar. Auch über den Höchstbetrag hinaus

Klingt gut, hat aber einen Haken: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung „fressen“ den gesamten Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen auf.

➡️ Weitere Versicherungen wie die Risikolebensversicherung gehen leer aus.

👨‍💼 Steuervorteil für Arbeitnehmer? In der Praxis leider Fehlanzeige

Für Arbeitnehmer gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € jährlich für alle Vorsorgeaufwendungen zusammen.

Da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oft deutlich über 2.000 € im Jahr liegen, ist der Spielraum für weitere Versicherungen faktisch null.

💡Fazit: Arbeitnehmer

  • Risikolebensversicherung ist formell absetzbar
  • Aber: In der Praxis steuerlich wirkungslos
  • Tipp: Trotzdem eintragen. Schadet nicht, wird aber meist nicht berücksichtigt

👩‍💼 Selbstständige 

Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen als Selbstständiger. Selbstständige haben einen höheren Höchstbetrag von 2.800 €. Aber auch hier gilt:

Zwei Fälle:

✅ Fall 1: PKV-Basisbeitrag < 2.800 €

  • Dann bleibt Platz für andere Versicherungen
  • Risiko-LV kann teilweise oder vollständig abgesetzt werden

❌ Fall 2: PKV-Basisbeitrag ≥ 2.800 €

  • Dann ist der gesamte Spielraum schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft
  • Risiko-LV bringt keinen steuerlichen Vorteil

📌 Sonderfall: Betrieblich veranlasste Risiko-LV

Wenn die Police betrieblichem Zweck dient (z. B. Kreditsicherung), kann sie als Betriebsausgabe abgesetzt werden:

  • ✅ Versicherungsnehmer: Selbstständiger oder Betrieb
  • ✅ Zweck: z. B. Bank verlangt Absicherung für Darlehen
  • ❌ Keine private Absicherung der Familie

 

💡Fazit: Selbstständige

  • Privat abgeschlossen: meist steuerlich wirkungslos
  • Betrieblich motiviert: steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar möglich

Willst du prüfen, ob du deine Risiko-LV als Betriebsausgabe absetzen kannst?

Nutze die Möglichkeit einer individuellen Beratung und erfahre, wie du steuerliche Vorteile optimal nutzt.

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👔 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Als GGF hast du steuerlich zwei Wege, eine Risiko-LV zu gestalten:

🔹 1. Privat abgeschlossen (GGF als Versicherungsnehmer)

  • Gilt steuerlich wie bei Selbstständigen
  • Absetzbar als Sonderausgabe (Limit: 2.800 €)
  • Aber: meist kein steuerlicher Effekt, weil PKV/PV den Rahmen sprengen

🔹 2. Von der GmbH bezahlt (betrieblich veranlasst)

✅ a) Bezugsberechtigt ist die GmbH (Keyman-Police)

  • GmbH zahlt, ist Versicherungsnehmer und Empfänger
  • Dient der Absicherung des Unternehmens
  • Betriebsausgabe für die GmbH
  • ➤ Auszahlung = Betriebseinnahme
  • ➤ Kein Arbeitslohn für den GGF

❌ b) Bezugsberechtigt ist die Familie des GGF

  • GmbH zahlt für die Familie des GGF
  • Lohncharakter (geldwerter Vorteil) beim GGF
  • ➤ Muss versteuert werden
  • ➤ Ggf. als Sonderausgabe absetzbar (mit gleichem Höchstbetragsproblem)

⚠️ Achtung: Steuerlich klug – aber familiär nutzlos?

🛑 Wenn du als GGF deine Familie absichern willst, ist eine über die GmbH abgeschlossene Risiko-LV nicht geeignet:
  • Die Auszahlung geht an die GmbH, nicht an die Familie
  • Eine spätere Auszahlung an die Erben ist nur mit vertraglich geregelter Abfindung oder Versorgung möglich
  • Ohne vertragliche Regelung: keine Zahlung, oder es wird als nachträglicher Arbeitslohn versteuert

💡 Fazit: GmbH Geschäftsführer

Willst du deine Familie absichern, solltest du die Risiko-LV privat abschließen, auch wenn es steuerlich nichts bringt. Willst du die GmbH schützen, kann die GmbH-Police sinnvoll sein. Du benötigst eine klare Trennung. 

 

❤️ Wann ist eine Risikolebensversicherung überhaupt sinnvoll?

Steuerlich bringt sie fast nie etwas – aber aus Versicherungssicht ist sie oft unverzichtbar. Entscheidend ist deine Lebenssituation:

Risikoleben von wen sinnvoll?

Tipp für Singles:

Wenn du einen Kredit aufgenommen hast und nicht willst, dass z. B. deine Eltern im Todesfall auf Schulden sitzenbleiben, kann eine Risiko-LV auch hier sinnvoll sein.

✅ Zusammenfassung

 Zusammenfassung Risikolebensversicherung und Steuern

 

🧾 Tipp zum Schluss

Auch wenn deine Risiko-LV steuerlich nichts bringt, solltest du sie trotzdem nicht weglassen.
Sie kann in deinem Leben (oder Tod) den entscheidenden Unterschied machen – für Partner, Kinder, Geschäftspartner oder deine Firma.

Steuerlich? Immer mit dem Steuerberater abstimmen.
Absicherungstechnisch? Gern mit einem Fachmann für Versicherungen – wie mir.

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FAQ zur steuerlichen Absetzbarkeit der Risikolebensversicherung

Kann ich meine Risikolebensversicherung steuerlich absetzen?

Ja, formal kannst du sie als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ in der Steuererklärung angeben. In der Praxis bringt das jedoch fast nie einen steuerlichen Vorteil, da der Höchstbetrag durch die Kranken- und Pflegeversicherung meist ausgeschöpft ist.

Wo trage ich die Risikolebensversicherung in der Steuererklärung ein?

In der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Deine Steuersoftware oder ELSTER führt dich meist automatisch dorthin.

Wird die Risikolebensversicherung bei Elster oder in Steuersoftware automatisch berücksichtigt?

Ja. Die Finanzämter wenden die sogenannte „Günstigerprüfung“ an. Das heißt: Sie prüfen automatisch, ob deine Eintragungen steuerlich Wirkung haben, auch wenn der Höchstbetrag überschritten ist.

Kann eine Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Nur, wenn sie betrieblich veranlasst ist, z. B. zur Kreditsicherung oder Absicherung eines geschäftlichen Risikos. In dem Fall kann sie unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe anerkannt werden. Idealerweise nach Rücksprache mit dem Steuerberater.

Was bringt mir die Risikolebensversicherung, wenn sie steuerlich nichts bringt?

Steuern sparen ist nicht alles. Die Hauptfunktion einer Risikolebensversicherung ist der Schutz deiner Familie oder deiner Firma im Ernstfall, und dieser Wert übersteigt jeden möglichen Steuervorteil.

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📢 Wichtiger rechtlicher Hinweis

Ich bin Versicherungskaufmann, kein Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Ich darf und möchte keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durchführen.

Die Informationen in diesem Beitrag beruhen auf meiner Fachkenntnis im Bereich Versicherungen sowie auf allgemein zugänglichen steuerlichen Grundregeln. Wenn dich das Thema konkret betrifft, solltest du dich in jedem Fall mit deinem Steuerberater abstimmen, um deine individuelle Situation korrekt zu beurteilen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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