
Krankengeld für Mitglieder der Künstlersozialkasse KSK
Als Künstler können Sie auf Antrag Pflichtmitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden. Dies hat einige Vorteile für sie. Unter anderem erhalten diese bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld in Höhe von 70 % des regelmäßigen Einkommens. Auch Künstler können, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können, nur von Luft und Liebe leben. Da sollte frühzeitig Vorsorge getroffen werden.
Wer ist die Künstlersozialkasse, KSK?
Das Künstlersozialgesetz (KSVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der KSK. Die KSK ist keine Krankenkasse, sondern eine Behörde. Die KSK übernimmt für seine Mitglieder die Beitragszahlung an die gesetzliche Sozialversicherung. Die Künstlersozialkasse ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Höhe des Monatsbeitrages, die ein Künstler zahlen muss, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab. Dabei wird ein Pflichtmitglied der KSK wie ein Arbeitnehmer behandelt.
Die KSK übernimmt die 💹Hälfte aller zu zahlenden Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung. Dabei hat der versicherte Künstler die freie Wahl unter allen zugelassenen Krankenkassen in Deutschland.
Finanziert wird die KSK zu durch Zuschüsse des Bundes und aus Sozialabgaben von Unternehmen, die ein Mitglied der Künstlersozialkasse bezahlen. Sobald ein Unternehmen ein Mitglied der Künstlersozialkasse beauftragen, muss diese die sogenannte Künstlersozialabgabe zahlen. Die Abgabe für Künstler fällt auf künstlerische und publizistische Leistungen an, welche Firmen etwa für Werbezwecke von künstlerisch tätigen Selbstständigen erbringen lassen. Das kann ein Firmenprospekt, das Design der Website oder der Auftritt einer Band beim Betriebsfest sein. Dabei stellte der jeweilige Künstler dem Unternehmen dies nicht in Rechnung. Sondern das beauftragte Unternehmen muss selbstständig die Beiträge an die Künstlersozialkasse abführen. Dies wird leider häufig vergessen. Dies führt regelmäßig zu Nachzahlungen und Bußgeldern.
Wer kann Mitglied der Künstlersozialkasse werden?
Die KSK prüft, ob ein Antragsteller als selbstständiger Künstler (in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst einschließlich Design) oder als Publizist die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach dem KSVG erfüllt.
- aus dem Bereich Musik können alle selbstständig Tätigen Künstler werden, wie zum Beispiel Komponisten, Texter, Chorleiter, Bandmitglieder einer Rockband, Lektoren, Künstlerisch, kritische Mitarbeiter im Bereich Musik, Musiklehrer oder ähnlich selbstständig Künstler, die Ihre Tätigkeit im Bereich Musik ausführen.
- im Bereich Wort können die Autoren, Journalisten, Übersetzer, Lektoren, Fachleute für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung, Ausbilder im Bereich Publizistik oder ähnlich selbstständig Tätige im Bereich Wort sein.
- im Bereich bildende Kunst/Design sind dies Maler, Zeichner, Illustratoren, Bildhauer, Medienkünstler, Fotografen, Foto-, Grafik-, Kommunikation – oder Werbedesigner. Auch Medien-, Web oder Game-Designer und Industrie-Mode- und Textildesigner können Mitglied in der KSK werden.
- im Bereich darstellende Kunst sind dies häufig Schauspieler, Tänzer, Sprecherin, Moderatoren, Kabarettisten, Regisseure, Choreografen, Dramaturgen, Kameraleute oder Cutter.
Obige Liste ist nicht abschließend. Jeder, der in diesem Bereich tätig ist, sollte prüfen lassen, ob er Mitglied in der KSK werden kann.
👉 Oder sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat krankenversichern. Doch das ist oft eine Entscheidung auf Lebenszeit. Nur innerhalb der ersten drei Jahre, nachdem die Tätigkeit aufgenommen wurde, können die Künstlerinnen und Künstler gegenüber der Künstlersozialkasse erklären, dass ihre Befreiung von der Versicherungspflicht enden soll.
🍀 Wenn Sie als selbstständiger Künstler privat versichert sind, dann können Sie Ihren Verdienstausfall bei Krankheit nur über ein privates Krankentagegeld für Selbstständige absichern.
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Vorteile der KSK für Künstler
Der wichtigste 💹Vorteil für KSK-Mitglieder ist die hälftige Übernahme des Beitrages zur Rente und Krankenversicherung. In diesem Bereich werden deren Mitglieder wie Arbeitnehmer behandelt. Somit hat auch jeder Künstler Ansprüche auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses ist angelehnt an das Krankengeld für Arbeitnehmer. Es wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an den jeweiligen Künstler ausgezahlt.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 % des bei der Künstlersozialkasse gemeldete Einkommen. Beim Krankengeld wird der Tagessatz nach der Formel (Jahresgewinn : 360 Tage x 70 %) ermittelt.
Ein Beispiel:
Bei einem Jahresgewinn von 33.600 Euro, dies entspricht monatlich 2.800 Euro, erhält der Künstler ein Tagessatz in Höhe von 💰65 Euro, also 1.960,- Krankengeld pro Monat. Somit 💣fehlen jedem Künstler monatlich 840 Euro zu seinen durchschnittlichen Einnahmen. Dies mag für ein oder zwei Monate verschmerzbar sein, aber was ist, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert?
💡 Wichtig: Diese Lücke wird immer größer, je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen ist.
Das maximale Krankengeld beträgt im Jahr 2022 112,88 Euro pro Tag (3386,40 Euro monatlich). Dieses erhalten Sie allerdings nur dann, wenn sie ein Jahresgewinn von 58.000 € erwirtschaften. Wenn der Gewinn niedriger, dann ist auch das Krankengeld entsprechend niedriger.
👉 Allerdings bekommen die wenigsten Künstler das maximale Krankengeld. Der jährliche Durchschnittsverdienst der in der Künstlersozialkasse versicherten Mitglieder beträgt nach Angaben der Rentenversicherung aktuell 14.500 Euro.
Wie lange wird das Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse endet automatisch nach 72 Wochen Leistungsdauer. Dabei ist es egal, ob der Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch krankgeschrieben ist.
❗ Aus diesen beiden Gründen empfehle ich den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes.
- Als Leistungsbeginn für das private Krankentagegeld wählen Sie den 43. Tag.
- Dabei können Sie die Differenz zwischen ihrem tatsächlichen monatlichen Nettoeinkommen und das von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlten Krankengeld absichern. Im obigen Beispiel würde dies bedeuten, dass sie ein privates Krankentagegeld in Höhe von 30 € pro Tag (monatlich 900) mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag wählen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
🍀Übrigens, das private Krankentagegeld kennt keine Leistungsbeschränkung auf 72 Wochen. Es wird auch danach gezahlt, wenn das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nach 72 Wochen bereits beendet ist.
Früheres Krankengeld (Wahltarif)
Der Zeitraum zwischen dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und dem 43. Tag ist für viele Künstler jedoch häufig wirtschaftlich kaum zu überbrücken. Sie brauchen eine frühere Absicherung. Daher hat der Gesetzgeber neben diesem Grundanspruch eine Möglichkeit für Selbstständige eröffnet, um bei Arbeitsunfähigkeit einen früheren Beginn der Krankengeldzahlung zu erreichen.
Zu diesem Zweck bieten diese sogenannten Wahltarife an. Hier können Künstler ein Krankengeld mit dem Leistungsbeginn 15. oder 22. Tag absichern. Dieses endet nach 42 Tagen. Ab dem 43. Tag beginnt dann das „normale“ Krankengeld ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit der Zahlung.
Nicht alle Krankenkassen bieten dort Lösungen an. Informieren Sie sich zuerst bei ihrer Krankenkasse. Eine interessante Zusammenstellung über die günstigsten Wahltarife ab dem 15. Tag finden Sie auf der Seite „freie Wildbahn“.
Dabei kann es unter Umständen günstiger für Sie sein über einen Krankenkassenwechsel nachzudenken, wenn ihre derzeitige Krankenkasse keine vernünftige Lösung bietet.
Was sollten Sie tun?
- Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Lösung diese Ihnen über einen Wahltarif mit einer Krankengeldzahlung ab dem 15. oder 22. Tag anbietet
- Dann gehen Sie auf die Seite Freie Wildbahn und vergleichen diesen Vorschlag mit den dort aufgeführten Möglichkeiten
- Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse Ihnen keine vernünftige Lösung bietet, sollten Sie über einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse nachdenken
- Da das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse 70 % ihres Gewinns erstattet, fordern Sie über die Differenz ein privates Krankentagegeldangebot an. Als Leistungsbeginn wählen Sie den 43. Tag.
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Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.