Maximales Krankentagegeld: Wie viel Absicherung ist rechtssicher möglich?
Vermeiden Sie die Überversicherungs-Falle nach MB/KT § 4 – Die kaufmännische Analyse für 2026.
„Wie hoch darf mein Krankentagegeld maximal sein, damit die Versicherung im Ernstfall nicht kürzt?“ Das ist die am häufigsten gestellte Frage in meinem Prüfverfahren. Die Antwort ist komplex, denn die Musterbedingungen (MB/KT) sind eindeutig: Wer mehr versichert, als er netto verdient, zahlt Beiträge für eine Leistung, die er niemals erhalten wird. Ein Kopka-Gutachten schafft hier Klarheit.
1. Die rechtliche Basis: MB/KT § 4 Abs. 2 & 4
Das Gesetz ist streng: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen (z. B. gesetzliches Krankengeld) das aus der Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Die Konsequenz bei Einkommensminderung: Sinkt Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen über 12 Monate, darf der Versicherer die Leistung und den Beitrag kürzen – auch wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist! Zu viel gezahlte Prämien erhalten Sie nicht zurück. Das ist das kaufmännische Risiko der Überversicherung.
2. Arbeitnehmer: Die „Netto-Lücke“ schließen
Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung. Das gesetzliche Krankengeld (70 % Brutto / max. 90 % Netto) ist 2026 bei ca. 135,63 € pro Tag gedeckelt.
- Einkommen bis 4.125 €: Erhalten ca. 90 % des Nettos – die Lücke ist überschaubar.
- Gutverdiener (> 4.425 € Brutto): Hier schlägt der "Cap" voll zu. Das maximale Netto-Krankengeld liegt bei ca. 2.723 € im Monat. Wer beispielsweise 4.000 € Netto gewohnt ist, verliert monatlich über 1.200 €.
Audit-Ziel: Das private Krankentagegeld muss exakt die Differenz zum gewohnten Netto schließen, um den Lebensstandard zu halten.
3. Selbstständige: Gewinn ist nicht gleich Liquidität
Für Selbstständige gilt als maßgebliches Nettoeinkommen der Gewinn vor Steuern (§ 2 EStG). In der Regel ist die Absicherung auf diesen Gewinn begrenzt.
Das Problem: Läuft Ihr Betrieb bei Krankheit weiter (Miete, Leasing, Personal), reicht der Gewinn allein oft nicht aus. Hier empfehle ich zusätzlich eine Betriebskostenversicherung (z. B. Ergo), um die Fixkosten rechtssicher abzudecken, wenn das Krankentagegeld am Gewinn-Cap gedeckelt ist.
4. Existenzgründer: Die 0-Euro-Falle umgehen
Frischgebackene Gründer haben oft noch keinen Gewinnnachweis. Laut MB/KT wäre ihr maximaler KT-Anspruch eigentlich: 0 Euro.
Die DKV-Lösung: In den ersten 24 Monaten verzichtet die DKV auf den harten Einkommensnachweis. Gründer können pauschal bis zu 140 €/Tag (4.200 €/Monat) absichern. Das ist in der Startphase überlebenswichtig, da hier meist alle Rücklagen im Unternehmen gebunden sind.
5. Freiberufler: Der Fixkosten-Hebel
Für bestimmte freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) bieten Spezialtarife die Möglichkeit, Gewinn PLUS fixe Kosten (Personal, Raummiete, Zinsen) abzusichern.
| Berufsgruppe | Max. Tagessatz | Audit-Link |
|---|---|---|
| Ärzte & Zahnärzte | Bis 520 € / Tag | Details |
| Anwälte & Steuerberater | Bis 480 € / Tag | Details |
| Architekten & Ingenieure | Individuell (Fixkosten-Modell) | Details |
6. GmbH-Geschäftsführer: Die Rückdeckungs-Lösung
Hier greift eine kaufmännische Speziallösung: Nicht der GGF ist Antragsteller, sondern die GmbH. Als sogenannte Rückdeckungsversicherung sichert sie das Bruttoeinkommen des GGF ab. Die Beiträge sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Erfahren Sie mehr zur GGF-Speziallösung.