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Krankentagegeld für Arbeitnehmer 2026: Warum Sie eine private Absicherung brauchen
Als Arbeitnehmer sind Sie in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung durch die gesetzliche Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers gut abgesichert. Ab der siebten Woche übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse, aber nicht vollständig: Das GKV-Krankengeld ist gedeckelt, auf 72 Wochen begrenzt und reicht für viele Arbeitnehmer nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Je höher Ihr Einkommen, desto größer die monatliche Lücke. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie die Lücke entsteht, wie Sie sie berechnen und warum ein privates Krankentagegeld die einzige verlässliche Lösung ist.
Warum das GKV-Krankengeld für viele Arbeitnehmer nicht ausreicht
Das GKV-Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, und ist auf einen gesetzlichen Höchstsatz gedeckelt. 2026 liegt dieser bei 135,63 EUR pro Tag. Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze entsteht dadurch eine erhebliche monatliche Einkommenslücke.
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert Arbeitnehmer im Krankheitsfall nur bis zu einem bestimmten Einkommensniveau vollständig ab. Der Krankengeldanspruch beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Entscheidend ist der gesetzliche Höchstsatz: 2026 beträgt das maximale GKV-Krankengeld 135,63 EUR pro Tag, also rund 4.069 EUR pro Monat. Von diesem Betrag werden noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, im Schnitt rund 12 Prozent. Tatsächlich ausgezahlt werden damit maximal rund 3.581 EUR netto pro Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.512,50 EUR brutto pro Monat. Wer mehr verdient, zahlt dennoch nur auf diesen Betrag Beiträge, und das GKV-Krankengeld ist entsprechend begrenzt. Für einen Arbeitnehmer mit einem Nettoeinkommen von 5.000 EUR ergibt sich damit eine monatliche Lücke von rund 1.419 EUR, jeden Monat, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert.
Hinzu kommt: Das GKV-Krankengeld ist auf maximal 72 Wochen je Erkrankung begrenzt. Danach tritt die sogenannte Aussteuerung ein. Die Krankenkasse stellt die Zahlung ein, ohne dass automatisch eine Anschlussleistung greift. Wer zu diesem Zeitpunkt noch nicht wieder arbeitsfähig ist, steht ohne Einkommen da.
Mehr zur Aussteuerung nach 72 Wochen: Was passiert nach Ablauf der 78 Wochen?
So berechnen Sie Ihre persönliche Einkommenslücke
Die Einkommenslücke ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem bisherigen Nettoeinkommen und dem tatsächlich ausgezahlten GKV-Krankengeld. Bei einem Nettoeinkommen von 2.000 EUR fehlen monatlich rund 369 EUR, bei 3.500 EUR bereits rund 646 EUR. Wer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, zieht das maximale Netto-Krankengeld von rund 3.581 EUR einfach vom eigenen Nettoeinkommen ab.
Die Berechnung unterscheidet sich je nach Versicherungsstatus. Es gibt drei Gruppen, für die jeweils eine eigene Logik gilt.
GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer
Für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze gilt: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von rund 12 Prozent ergibt sich die tatsächliche Auszahlung. Die folgende Übersicht zeigt die monatliche Lücke bei verschiedenen Einkommensstufen:
| Nettoeinkommen | GKV-Krankengeld netto (ca.) | Monatliche Lücke |
|---|---|---|
| 1.500 EUR | ca. 1.188 EUR | ca. 312 EUR |
| 2.000 EUR | ca. 1.631 EUR | ca. 369 EUR |
| 2.500 EUR | ca. 2.039 EUR | ca. 461 EUR |
| 3.000 EUR | ca. 2.447 EUR | ca. 553 EUR |
| 3.500 EUR | ca. 2.854 EUR | ca. 646 EUR |
Richtwerte auf Basis des GKV-Krankengeld-Höchstsatzes 2026 (135,63 EUR/Tag) und einem pauschalen Sozialversicherungsabzug von 12 Prozent. Individuelle Abweichungen möglich.
Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 EUR/Monat (2026) ist die Berechnung einfacher. Das maximale GKV-Krankengeld liegt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge bei rund 3.581 EUR netto pro Monat. Ziehen Sie diesen Betrag von Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen ab. Die Differenz ist Ihre monatliche Lücke.
Beispiel: Nettoeinkommen 5.000 EUR, maximales GKV-Krankengeld netto 3.581 EUR, monatliche Lücke 1.419 EUR. Jeden Monat, für bis zu 72 Wochen.
Mehr zur Einkommenslücke bei der Beitragsbemessungsgrenze: Beitragsbemessungsgrenze und Krankengeld: Die unterschätzte Lücke
Privat versicherte Arbeitnehmer
Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit überhaupt kein Krankengeld von ihrer Krankenversicherung, sofern kein privates Krankentagegeld vereinbart wurde. Die Einkommenslücke beträgt in diesem Fall 100 Prozent des Nettoeinkommens nach Ablauf der Lohnfortzahlung. Erschwerend kommt hinzu: Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der volle Monatsbeitrag muss dann aus eigenen Mitteln getragen werden, was die tatsächliche Belastung noch erhöht.
Für privat versicherte Arbeitnehmer gilt zudem: Die versicherbare Tagegeldhöhe ist auf 80 Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Das errechnete Tagegeld steht für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung, ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des vereinbarten Tagegeldes ist deshalb unverzichtbar. Die Erfahrung zeigt: Je länger ein Vertrag besteht, ohne angepasst zu werden, desto größer wird die Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen.
Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer: So schließen Sie die Lücke richtig
Privates Krankentagegeld für Arbeitnehmer beginnt sinnvollerweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also direkt nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung. Die Höhe richtet sich nach der individuellen Einkommenslücke zwischen GKV-Krankengeld und tatsächlichem Nettoeinkommen. Für Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist die Absicherung besonders dringlich.
Ein privates Krankentagegeld ist keine Luxusversicherung. Es ist eine Lückenschluss-Versicherung. Sie sichert genau den Betrag ab, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht zahlt. Die Entscheidung über Leistungsbeginn und Höhe des Tagegeldes bestimmt dabei sowohl den Umfang des Schutzes als auch die Höhe des monatlichen Beitrags.
Leistungsbeginn: Ab dem 43. Tag ist der Standardfall
Für die meisten Arbeitnehmer ist der Leistungsbeginn ab dem 43. Tag die richtige Wahl. Die ersten sechs Wochen sind durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt. Ab dem 43. Tag beginnt die Einkommenslücke. Das private Krankentagegeld greift genau an diesem Punkt und zahlt dann ohne zeitliche Begrenzung für jeden weiteren Tag der Arbeitsunfähigkeit, einschließlich Sonn- und Feiertagen.
Für GmbH-Geschäftsführer mit einer vertraglich vereinbarten längeren Lohnfortzahlung kann der Leistungsbeginn entsprechend angepasst werden, zum Beispiel ab dem 91. oder dem 365. Tag. Je später der Leistungsbeginn, desto geringer der Monatsbeitrag. Für Arbeitnehmer ohne besondere Vertragsregelung bleibt der 43. Tag der richtige Ausgangspunkt.
Höhe des Tagegeldes: Die Lücke exakt schließen
Die richtige Höhe des privaten Krankentagegeldes ergibt sich aus Ihrer persönlichen Einkommenslücke, die Sie mit der Berechnung aus Kapitel 2 ermitteln können. Teilen Sie Ihre monatliche Lücke durch 30, um den erforderlichen Tagesbetrag zu ermitteln. Bei einer monatlichen Lücke von 900 EUR sind das 30 EUR Tagegeld.
Für GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer liegt die versicherbare Tagegeldhöhe beim DKV-Tarif KTAG zwischen 5 EUR und 35 EUR pro Tag. Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer können sich bis zu 520 EUR pro Tag absichern, da bei ihnen ab der siebten Woche kein GKV-Krankengeld greift.
Anpassungsgarantie: Den Schutz aktuell halten
Ein häufiger Fehler in der Praxis: Das Krankentagegeld wird einmal abgeschlossen und danach nie wieder angepasst. Mit jeder Gehaltserhöhung wächst die Einkommenslücke, während der vereinbarte Tagessatz unverändert bleibt. Der DKV-Tarif KTAG bietet zwei Anpassungsgarantien, die dieses Problem lösen: eine allgemeine Anpassung alle drei Jahre entsprechend der Einkommensentwicklung sowie eine individuelle Anpassung innerhalb von drei Monaten nach einer Gehaltserhöhung, jeweils ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Nutzen Sie diese Garantien konsequent. Eine veraltete Absicherung ist im Leistungsfall keine vollständige Absicherung.
Nahtloser Übergang zur Berufsunfähigkeitsrente
Das Krankentagegeld endet automatisch, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Ohne Anschlussregelung entsteht an diesem Punkt eine neue Lücke. Die DKV ermöglicht in Kooperation mit der ERGO einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld in eine Berufsunfähigkeitsrente, sodass keine Unterbrechung der Einkommenssicherung entsteht. Dieser Übergang sollte bei jedem Vertragsabschluss mitgedacht werden.
Mehr dazu: Nahtloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente
Häufige Fragen zum Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Die häufigsten Fragen von Arbeitnehmern zum privaten Krankentagegeld betreffen die Höhe der Einkommenslücke, den richtigen Leistungsbeginn, die Absicherung bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit und das Kündigungsrecht des Versicherers. Die Antworten finden Sie im folgenden FAQ.
Warum brauchen Arbeitnehmer ein privates Krankentagegeld?
Das GKV-Krankengeld beträgt maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens und ist auf einen gesetzlichen Höchstsatz gedeckelt. 2026 liegt dieser bei 135,63 EUR pro Tag, also rund 3.581 EUR netto pro Monat nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Wer mehr verdient, hat eine monatliche Einkommenslücke. Privat versicherte Arbeitnehmer erhalten ab der siebten Woche gar kein Krankengeld. Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Ab wann sollte das private Krankentagegeld für Arbeitnehmer leisten?
Für Arbeitnehmer ist der Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit der Standardfall. Die ersten sechs Wochen sind durch die gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgedeckt. Ab dem 43. Tag beginnt die Einkommenslücke. Für GmbH-Geschäftsführer mit vertraglich längerer Lohnfortzahlung kann der Leistungsbeginn individuell angepasst werden.
Wie hoch sollte das private Krankentagegeld für Arbeitnehmer sein?
Die Höhe richtet sich nach der persönlichen Einkommenslücke: Nettoeinkommen minus tatsächlich ausgezahltes GKV-Krankengeld ergibt die monatliche Lücke. Geteilt durch 30 ergibt sich der erforderliche Tagesbetrag. Für GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer liegt die versicherbare Tagegeldhöhe beim DKV-Tarif KTAG zwischen 5 und 35 EUR pro Tag. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer können sich bis zu 520 EUR pro Tag absichern.
Was passiert mit dem Krankentagegeld nach 72 Wochen?
Das GKV-Krankengeld ist auf maximal 72 Wochen je Erkrankung begrenzt. Danach stellt die Krankenkasse die Zahlung ein. Das private Krankentagegeld der DKV ist zeitlich nicht begrenzt und zahlt über diesen Zeitpunkt hinaus weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist. Erst bei Eintritt von Berufsunfähigkeit endet der Anspruch.
Wird das Krankentagegeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit sofort gezahlt?
Ja, beim DKV-Tarif KTAG beginnen die Karenztage bei einer Wiederholungserkrankung nicht erneut, wenn die gesetzliche Krankenkasse den Wiederholungsfall als zusammenhängenden Krankheitsfall wertet. Das Krankentagegeld wird dann sofort ab dem ersten Tag der erneuten Arbeitsunfähigkeit gezahlt, ohne dass die 42-tägige Wartezeit erneut erfüllt werden muss.
Was passiert mit dem Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit?
Bei Eintritt von Berufsunfähigkeit endet das Krankentagegeld automatisch. Die DKV ermöglicht in Kooperation mit der ERGO einen nahtlosen Übergang in eine Berufsunfähigkeitsrente, sodass keine Einkommenslücke zwischen dem Ende des Krankentagegeldes und dem Beginn der BU-Rentenzahlung entsteht. Dieser Übergang sollte bereits beim Vertragsabschluss mitgeplant werden.
Kann das Krankentagegeld an Gehaltserhöhungen angepasst werden?
Ja. Der DKV-Tarif KTAG bietet zwei Anpassungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: eine allgemeine Anpassung alle drei Jahre entsprechend der Einkommensentwicklung sowie eine individuelle Anpassung innerhalb von drei Monaten nach einer Gehaltserhöhung. Wer diese Garantien nicht nutzt, riskiert mit der Zeit eine wachsende Unterversicherung.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.