Krankentagegeld Versicherter sagt Danke
Warum sich ein Versicherter bei der DKV bedankt?
(DKV zahlt Krankentagegeld trotz drohender Berufsunfähigkeit)
Der DKV Versicherte ist kaufmännischer Angestellter, 62 Jahre alt und erkrankte im Sommer 2013 an Darmkrebs. Es folge eine Chemotherapien und mehrere Krankenhausaufenthalte (stationären Behandlungen) von mehreren Wochen. An die Krankenhausaufenthalte folgte eine Rehabilitationsmaßnahme im Jahr 2014.
DKV verzichtet auf Prüfung von Berufsunfähigkeit
Während der Reha zahlte die DKV das vereinbarte Krankentagegeld in voller Höhe weiter. Die DKV stieg während des gesamten Behandlungszeitraums nicht in die Prüfung auf Berufsunfähigkeit ein. Die DKV wartete den Behandlungserfolg ab.
Die Therapien waren erfolgreich - der DKV Versicherte nahm am 16.1.2015 seine Tätigkeit wieder in vollem Umfang auf.
Krankentagegeld Versicherte sagte "Danke"
Berufsunfähigkeit führt zur Beendigung des Krankentagegeldes
Dies ist in §15 Absatz 1 b der allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) geregelt:
Sonstige Beendigungsgründe
(1) Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;
Fazit: Die DKV verzichtet bei Schwerst erkrankten auf die Prüfung auf Berufsunfähigkeit, obwohl solch eine Prüfung in den meisten Fällen zu einer Beendigung der Zahlung aus dem Krankentagegeld wegen Berufsunfähigkeit führen würden. Die DKV steht ihren Versicherten auch in schweren Zeiten zur Seite und verunsichert den Erkrankten nicht durch eine zusätzliche Prüfung der Leistungspflicht.
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