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Krankentagegeld Versicherter sagt Danke


Warum sich ein Versicherter bei der DKV bedankt?

(DKV zahlt Krankentagegeld trotz drohender Berufsunfähigkeit)Krankentagegeld der DKV trotz Berufsunfähigkeit

Der DKV Versicherte ist kaufmännischer Angestellter, 62 Jahre alt und erkrankte im Sommer 2013 an Darmkrebs. Es folge eine Chemotherapien und mehrere Krankenhausaufenthalte (stationären Behandlungen) von mehreren Wochen. An die Krankenhausaufenthalte folgte eine Rehabilitationsmaßnahme im Jahr 2014. 

 

DKV verzichtet auf Prüfung von Berufsunfähigkeit

 
Während der Reha zahlte die DKV das vereinbarte Krankentagegeld in voller Höhe weiter. Die DKV stieg während des gesamten Behandlungszeitraums nicht in die Prüfung auf Berufsunfähigkeit ein.  Die DKV wartete den Behandlungserfolg ab. 
 
Die Therapien waren erfolgreich - der DKV Versicherte nahm am 16.1.2015 seine Tätigkeit wieder in vollem Umfang auf.
 
 

Krankentagegeld Versicherte sagte "Danke"

 

Berufsunfähigkeit führt zur Beendigung des Krankentagegeldes

Dies ist in §15 Absatz 1 b der allgemeinen Versicherungsbedingungen (MBKT) geregelt: 
 
 
Sonstige Beendigungsgründe
(1)  Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen  
b)  mit  Eintritt  der  Berufsunfähigkeit.  Berufsunfähigkeit  liegt  vor, wenn  die  versicherte  Person  nach  medizinischem  Befund  im bisher  ausgeübten  Beruf  auf  nicht  absehbare  Zeit  mehr  als 50  %  erwerbsunfähig  ist.  Besteht  jedoch  zu  diesem  Zeitpunkt in  einem  bereits  eingetretenen  Versicherungsfall  Arbeitsunfähigkeit,  so  endet  das  Versicherungsverhältnis  nicht  vor  dem Zeitpunkt,  bis  zu  dem  der  Versicherer  seine  im  Tarif  aufgeführten  Leistungen  für  diese  Arbeitsunfähigkeit  zu  erbringen  hat, spätestens  aber  drei  Monate  nach  Eintritt  der  Berufsunfähigkeit;
 
 
Fazit: Die DKV verzichtet bei Schwerst erkrankten auf die Prüfung auf Berufsunfähigkeit, obwohl solch eine Prüfung in den meisten Fällen zu einer Beendigung der Zahlung aus dem Krankentagegeld wegen Berufsunfähigkeit führen würden. Die DKV steht ihren Versicherten auch in schweren Zeiten zur Seite und verunsichert den Erkrankten nicht durch eine zusätzliche Prüfung der Leistungspflicht. 
 
 
 

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