Angebot zur Erhöhung der Krankentagegeld Versicherung
200.000 DKV-Versicherte mit Krankentagegeld erhalten Erhöhungsangebot
Ende Juli wird DKV Kunden – mit bestimmten bestehenden Krankentagegeldtarifen (kurz: KT) – wieder die Möglichkeit angeboten, ihren Verdienstausfallschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten zum 1.9.2014 zu erhöhen.
Vom 25.7. bis 30.7.2014 werden insgesamt rund 191.000 Briefe an Kunden der DKV versandt.
Die automatische Verarbeitung der Angebote ist nur bis zum 30.9.2014 möglich. Danach erfolgt eine Risikoprüfung und in der Einzelversicherung müssen Wartezeiten durchlaufen werden!
Krankentagegeldtarife der DKV mit Erhöhungsangebot
An der Aktion nehmen Krankentagegeld Tarife teil, für die in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ein schriftliches Erhöhungsangebot vorgesehen ist. In diesem Jahr sind dies die folgenden Tarife:
- TB/S (Krankentagegeld für Berufssportler)
- TC (Krankentagegeld für Arbeitnehmer)
- TE, TF, TH (Krankentagegeld für Freiberufler)
- TU/GTU/TUC (Krankentagegeld für Arbeitnehmer)
Voraussetzungen für eine Krankentagegeld-Erhöhung
Betroffene Krankentagegeld Tarife müssen für die versicherte Person bereits am 1.9.2011 bestanden haben. Die Versicherten müssen also seit mindestens drei Jahren in einem der oben genannten Krankentagegeldtarife versichert sein. Auch Kunden mit Wohnsitz im Ausland erhalten ein Angebot.
Kein Angebot erhalten:
- Stornierte Krankentagegelder
- Krankentagegeldversicherungen mit vordatierten Änderungen
- Krankentagegeldversicherungen mit einer Ruhens- bzw. Anwartschaftsvereinbarung
Krankentagegeld Erhöhung von 6,5 Prozent
Die Grundlage für die ermittelte Höhe des Krankentagegeld-Angebotes ist tarifabhängig und in den jeweiligen AVB geregelt. Bei den betroffenen Tarifen ergibt sich der Erhöhungsprozentsatz aus der allgemeinen Einkommensentwicklung der letzten drei Jahre. Für diese Aktion gilt ein Erhöhungssatz von 6,5 %. Das angebotene Tagegeld wird dabei auf die nächste Fünf-Euro-Stufe aufgerundet.
Wichtig: In allen Fällen darf dabei das Nettoeinkommen nicht überschritten werden!
Krankentagegeld jährlich überprüfen
Unabhängig von dem automatischen Erhöhungsangebot sollte einmal jährlich die Höhe des Krankentagegeldes in Zusammenarbeit mit ihrem Ansprechpartner überprüft werden. Denn nichts ist schlimmer, als im Laufe einer längeren Arbeitsunfähigkeit feststellen zu müssen, dass das vereinbarte Krankentagegeld zu niedrig ist. Möchte dann der Versicherte sein Krankentagegeld anpassen, wird dies häufig auf Jahre hinaus von den Versicherungsunternehmen abgelehnt.
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