Kölner Anwaltverein und Deutsche Krankenversicherung (DKV)

Mehr als 26.000 Rechtsanwälte schenken der DKV bereits ihr Vertrauen
Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)
"Mit rund 4.300 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist der Kölner Anwaltverein e.V (KAV) einer der größten örtlichen Anwaltvereine in Deutschland. Neben der Interessenvertretung der Anwaltschaft zählt das Angebot von Dienstleistungen für Anwälte und rechtssichernde Bürger zu den wesentlichen Zielen unseres Vereins.
Der freie Anwalt ist eine Errungenschaft, die mit der Gründung des Kölner Anwaltverein e.V. einhergeht. Im Jahre 1896 gegründet, hatte der KAV die Interessenvertretung von Anwälten vor Augen und vertritt seit jeher seine Mitglieder bei der Wahrung ihrer Interessen.
Dabei geht es nicht mehr allein um die Einhaltung der Unabhängigkeit - viel mehr gibt es immer wieder Punkte, sei es aus der Feder gesetzgebender Kräfte, oder im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens, die der KAV kommentiert und - wenn notwendig - für Novellierung im Sinne der Anwaltschaft sorgt. Hierfür hält der KAV engen Kontakt zu den Organen der Gesetzgebung und der Rechtspflege.
Der KAV ist deshalb auch Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Landesverband NRW."
(Quelle: Kölner Anwaltverein e.V (KAV))
Der Kölner Anwaltverein e.V (KAV) empfiehlt die Deutsche Krankenversicherung (DKV)
Seit vielen Jahren gibt es eine Kooperation zwischen dem Kölner Anwaltverein e.V (KAV und der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV) aus Köln. Die Mitglieder des Kölner Anwaltverein e.V (KAV) haben hier die Möglichkeit alle Kranken-Versicherungsangebote der DKV zu günstigeren Konditionen zu erhalten.
Profitieren Sie als Rechtsanwalt von den günstigen Konditionen der DKV.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Gesundheitsvorsorge für sich und Ihre Familie im Rahmen des Gruppenvertrages des Siegener Anwaltverein für Rechtsanwälte über die DKV.
Welche Versicherungsmöglichkeiten bietet die DKV den Mitgliedern des Kölner Anwaltverein e.V (KAV)?
- Krankenhauszusatzversicherungen (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, mit und ohne Chef-Arzt Behandlung)
- Krankentagegeldversicherung, damit Ihr Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit gesichert ist
- Zahnzusatzversicherungen - damit Ihr strahlendes Lächeln bezahlbar bleibt
Übrigens: all diese Vorteile bieten wir auch Ihren Familienangehörigen.
Beitrags-Beispiel für eine(n)Anwälten/Anwalt (*1979)
Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Kanzlei)
;(Tarif KGT2R) mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag)
Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag: 269,40 €
Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag: 90,60 €
Dies bedeutet eine Ersparnis von: 178,80 €
Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2145,60 €.
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