Wie hoch darf das Krankentagegeld für Selbstständige sein?
Die versicherbare Höhe richtet sich nicht nach der Summe Ihrer privaten und betrieblichen Fixkosten. Maßgeblich ist grundsätzlich das nachgewiesene Einkommen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Als Orientierungswert wird der Jahresgewinn durch 360 Tage geteilt.
Der Gewinn begrenzt den versicherbaren Tagessatz
Selbstständige müssen bei der Berechnung zwischen ihrem persönlichen Einkommensausfall und den laufenden Kosten des Unternehmens unterscheiden. Krankentagegeld ersetzt das ausfallende persönliche Einkommen. Es ist keine Betriebskostenversicherung.
Maßgeblich ist regelmäßig der durchschnittliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Dieser ergibt sich aus den Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Als Nachweis verlangen Versicherer beispielsweise den letzten Steuerbescheid, eine aktuelle BWA oder weitere Einkommensunterlagen.
Private Lebenshaltungskosten können zeigen, welchen persönlichen Schutz Sie benötigen. Sie erhöhen aber nicht automatisch den versicherbaren Höchstbetrag. Auch betriebliche Kosten wie Büromiete, Leasingraten, Material oder Mitarbeitergehälter dürfen nicht zusätzlich auf das Krankentagegeld aufgeschlagen werden.
So ermitteln Sie einen realistischen Tagessatz
Für eine erste Orientierung kann folgende Berechnung verwendet werden:
Nachgewiesener Jahresgewinn ÷ 360 Tage = Tagessatz
Beispiel: Bei einem nachgewiesenen Jahresgewinn von 60.000 Euro ergibt sich ein rechnerischer Tagessatz von 166,67 Euro:
60.000 € ÷ 360 = 166,67 € pro Tag
Dieser Wert ist eine rechnerische Orientierung. Welche Einkommenszeiträume, Nachweise und weiteren Leistungen berücksichtigt werden, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers und Tarifs ab.
- Ermitteln Sie Ihre Betriebseinnahmen für den maßgeblichen Zeitraum.
- Ziehen Sie sämtliche Betriebsausgaben ab.
- Teilen Sie den daraus resultierenden Jahresgewinn durch 360.
- Prüfen Sie, ob bereits andere Einkommensersatzleistungen bestehen.
- Stimmen Sie Tagessatz und Karenzzeit mit den konkreten Tarifbedingungen ab.
Eine zu niedrige Absicherung lässt eine Einkommenslücke bestehen. Ein zu hoch vereinbarter Tagessatz kann im Leistungsfall auf das nachgewiesene Einkommen begrenzt werden.
Ausführliche Hinweise zur Gewinnermittlung finden Sie unter Nettoeinkommen für Selbstständige berechnen .