Wie wird mein Nettoeinkommen als Freiberufler zur Berechnung des Krankentagegeldes ermittelt?
Bei Freiberuflern gilt als versicherbares Nettoeinkommen der nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, abzüglich Einkommensteuer und zuzüglich der während einer Arbeitsunfähigkeit weiterlaufenden Kosten. Grundlage ist stets das tatsächlich erzielte Berufseinkommen, nicht Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Problemstellung/Grundlagen
Das Krankentagegeld darf Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen („Bereicherungsverbot“). Deshalb muss die Berechnung bei Freiberuflern sauber zwischen betrieblichen Einnahmen, steuerlichem Gewinn und weiterlaufenden Fixkosten unterscheiden.
Die DKV definiert das versicherbare Nettoeinkommen ausdrücklich nach steuerlichen Grundsätzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG):
- Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn vor Steuern
- – Einkommensteuer lt. Steuertabelle = verbleibendes Einkommen
- + weiterlaufende Kosten (z. B. Miete, Personal, Leasing, Zinsen, Telefon) = versicherbares Nettoeinkommen
Beispielrechnung (nach DKV-Flyer)
Auszug aus der Musterkalkulation im DKV-Tarif für Freiberufler:
- Einnahmen p. a. = 304.000 €
- ./. Ausgaben p. a. = 204.000 €
- = Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) = 100.000 €
- ./. Einkommensteuer (lt. Tabelle 2019) = 38.035 €
- = Einkommen = 61.965 €
- + weiterlaufende Kosten (Miete, Personal, Finanzierung, Telefon u. a.) = 106.000 €
- = versicherbares Nettoeinkommen = 167.965 € / 360 Tage ≈ 465 € täglich
Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für die maximale Tagegeldhöhe.
Was zählt und was nicht?
- Berücksichtigt werden: Einnahmen aus freiberuflicher Berufsausübung (Honorare, Gebühren, Gutachten, Praxis- oder Kanzleieinnahmen).
- Nicht berücksichtigt werden: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten oder sonstige passive Einkünfte. Sie gelten nicht als Erwerbseinkommen und dürfen das Krankentagegeld nicht erhöhen.
- Fixkostenaufschlag: Betrieblich bedingte weiterlaufende Kosten dürfen addiert werden, sofern sie im Krankheitsfall tatsächlich anfallen.
Sonderregeln für Existenzgründer
In den ersten 24 Monaten nach Gründung kann die DKV bei Freiberuflern auf Einkommensnachweise verzichten. Es gelten tarifabhängige Höchstsätze:
- Allgemein: bis 160 € täglich ohne Nachweis
- Ärzte/Zahnärzte: bis 520 € täglich (Tarif KTAA)
- Praxis- oder Kanzleiübernahme: ab dem 4. Tag bis 130 € täglich
Fazit/Handlungsempfehlung
Für Freiberufler wird das Krankentagegeld auf Basis des steuerlichen Gewinns plus weiterlaufender Fixkosten berechnet. Honorare zählen, Mieten oder Kapitalerträge nicht. Empfehlung: Lassen Sie Ihre aktuelle Gewinnsituation und Kostenstruktur regelmäßig prüfen, um Ihr Tagegeld realistisch und revisionssicher festzulegen.