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Wie wird mein Nettoeinkommen als Freiberufler zur Berechnung des Krankentagegeldes ermittelt?

Bei Freiberuflern gilt als versicherbares Nettoeinkommen der nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, abzüglich Einkommensteuer und zuzüglich der während einer Arbeitsunfähigkeit weiterlaufenden Kosten. Grundlage ist stets das tatsächlich erzielte Berufseinkommen, nicht Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Problemstellung/Grundlagen

Das Krankentagegeld darf Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen („Bereicherungsverbot“). Deshalb muss die Berechnung bei Freiberuflern sauber zwischen betrieblichen Einnahmen, steuerlichem Gewinn und weiterlaufenden Fixkosten unterscheiden.

Die DKV definiert das versicherbare Nettoeinkommen ausdrücklich nach steuerlichen Grundsätzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG):

  • Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn vor Steuern
  • – Einkommensteuer lt. Steuertabelle = verbleibendes Einkommen
  • + weiterlaufende Kosten (z. B. Miete, Personal, Leasing, Zinsen, Telefon) = versicherbares Nettoeinkommen

Beispielrechnung (nach DKV-Flyer)

Auszug aus der Musterkalkulation im DKV-Tarif für Freiberufler:

  • Einnahmen p. a. = 304.000 €
  • ./. Ausgaben p. a. = 204.000 €
  • = Gewinn (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) = 100.000 €
  • ./. Einkommensteuer (lt. Tabelle 2019) = 38.035 €
  • = Einkommen = 61.965 €
  • + weiterlaufende Kosten (Miete, Personal, Finanzierung, Telefon u. a.) = 106.000 €
  • = versicherbares Nettoeinkommen = 167.965 € / 360 Tage ≈ 465 € täglich

Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für die maximale Tagegeldhöhe.

Was zählt und was nicht?

  • Berücksichtigt werden: Einnahmen aus freiberuflicher Berufsausübung (Honorare, Gebühren, Gutachten, Praxis- oder Kanzleieinnahmen).
  • Nicht berücksichtigt werden: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten oder sonstige passive Einkünfte. Sie gelten nicht als Erwerbseinkommen und dürfen das Krankentagegeld nicht erhöhen.
  • Fixkostenaufschlag: Betrieblich bedingte weiterlaufende Kosten dürfen addiert werden, sofern sie im Krankheitsfall tatsächlich anfallen.

Sonderregeln für Existenzgründer

In den ersten 24 Monaten nach Gründung kann die DKV bei Freiberuflern auf Einkommensnachweise verzichten. Es gelten tarifabhängige Höchstsätze:

  • Allgemein: bis 160 € täglich ohne Nachweis
  • Ärzte/Zahnärzte: bis 520 € täglich (Tarif KTAA)
  • Praxis- oder Kanzleiübernahme: ab dem 4. Tag bis 130 € täglich

Fazit/Handlungsempfehlung

Für Freiberufler wird das Krankentagegeld auf Basis des steuerlichen Gewinns plus weiterlaufender Fixkosten berechnet. Honorare zählen, Mieten oder Kapitalerträge nicht. Empfehlung: Lassen Sie Ihre aktuelle Gewinnsituation und Kostenstruktur regelmäßig prüfen, um Ihr Tagegeld realistisch und revisionssicher festzulegen.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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