Was ist bei Gehaltserhöhungen oder Änderungen in meinem Arbeitsvertrag als GGF bezüglich der Anpassung des Krankentagegeldes zu beachten?
Bei Gehaltserhöhungen oder Vertragsänderungen muss das Krankentagegeld überprüft und angepasst werden. Nur so ist sichergestellt, dass im Krankheitsfall das tatsächliche Einkommen vollständig abgesichert bleibt.
Problemstellung/Grundlagen
Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist das Krankentagegeld ein zentrales Instrument, um Einkommensausfälle im Krankheitsfall abzusichern. Da es in der Regel auf Basis des aktuellen Gehalts vereinbart wird, kann es bei Gehaltserhöhungen oder Vertragsänderungen schnell zu einer Versorgungslücke kommen.
Ein Beispiel: Wird das Gehalt erhöht, ohne dass das Krankentagegeld angepasst wird, bleibt die Leistung auf dem alten Niveau. Das führt dazu, dass der GGF im Krankheitsfall nur einen Teil seines neuen Einkommens ersetzt bekommt.
Ähnliche Probleme treten auf, wenn im Geschäftsführervertrag Änderungen vorgenommen werden, die Einfluss auf Lohnfortzahlung oder Gehaltsstruktur haben.
Deshalb ist es wichtig, Krankentagegeldverträge regelmäßig zu prüfen und dynamisch an neue Gehaltsentwicklungen anzupassen.
Lösungsansatz/Details
Bei jeder Gehaltsanpassung oder Vertragsänderung sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Regelmäßige Überprüfung: Krankentagegeld sollte nach jeder Gehaltserhöhung überprüft und ggf. angepasst werden.
- Arbeitsvertragliche Regelungen: Änderungen bei der Lohnfortzahlung (z. B. Dauer oder Höhe) müssen mit der Versicherung abgestimmt werden.
- Steuerliche Auswirkungen: Wird das Krankentagegeld über die GmbH abgesichert, muss sichergestellt sein, dass die neue Höhe weiterhin fremdüblich und steuerlich sauber gestaltet ist.
- Kombination mit anderen Leistungen: Auch ergänzende Absicherungen wie Berufsunfähigkeitsrente oder private Krankentagegeldtarife müssen aufeinander abgestimmt werden.
Nur wenn diese Punkte berücksichtigt werden, bleibt der Schutz vollständig und steuerlich vorteilhaft.
Fazit/Handlungsempfehlung
Gehaltserhöhungen und Vertragsänderungen sind ein typischer Stolperstein in der Krankentagegeldabsicherung von GGF. Ohne Anpassung entsteht schnell eine Deckungslücke, die im Krankheitsfall spürbar werden kann.
Deshalb gilt: Krankentagegeld regelmäßig prüfen, nachversichern und die Versicherungssummen mit den aktuellen Gehalts- und Vertragsverhältnissen abgleichen.
Wer hier proaktiv handelt, vermeidet Unterversicherung und sichert sich auch bei steigenden Einkommen optimal ab.