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Wie werden Krankentagegeld-Beiträge und -Leistungen steuerlich behandelt, insbesondere im Kontext des Progressionsvorbehalts?

Nein. Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung ist steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse dagegen ist zwar steuerfrei, aber progressionspflichtig.

Problemstellung/Grundlagen

Das Krankentagegeld ist für viele Selbstständige und Arbeitnehmer eine wichtige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Neben den Leistungen selbst spielt auch die steuerliche Behandlung eine zentrale Rolle.

Grundsätzlich unterscheiden sich die steuerlichen Regeln für die gezahlten Beiträge und die erhaltenen Leistungen. Zudem kann der sogenannte Progressionsvorbehalt eine indirekte Steuerwirkung entfalten.

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Lösungsansatz/Details

Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung können in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Sie zählen zu den sonstigen Versicherungen im Rahmen des Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen.

Die Leistungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei, da sie nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gelten. Sie dienen lediglich dem Ersatz des Verdienstausfalls.

Anders ist es beim gesetzlichen Krankengeld: Dieses ist zwar ebenfalls steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen kann.

Das private Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Fazit/Handlungsempfehlung

Beiträge zum privaten Krankentagegeld sollten in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen angegeben werden, um die Steuerlast zu senken.

Leistungen aus privatem Krankentagegeld sind steuerfrei und nicht progressionspflichtig, während gesetzliches Krankengeld den Steuersatz erhöhen kann.

Wer beide Arten von Leistungen erhält, sollte die steuerliche Gesamtwirkung prüfen, um Überraschungen bei der Steuerfestsetzung zu vermeiden.

Weitere häufige Fragen

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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