Kann mir die Versicherung kündigen, wenn ich oft krank bin?
Ja, in den ersten drei Versicherungsjahren darf die Versicherung den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, auch nach längerer Krankheit.
Problemstellung/Grundlagen
Viele Selbstständige gehen davon aus, dass ihr Krankentagegeldvertrag dauerhaft sicher ist. Doch das stimmt nur eingeschränkt. In den ersten drei Versicherungsjahren hat der Versicherer ein ordentliches Kündigungsrecht. Dieses ist in den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT), § 14 Abs. 1 geregelt. Die Versicherung darf in dieser Zeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, auch ohne Angabe von Gründen.
Dieses Recht wird häufig dann genutzt, wenn während der Anfangsjahre bereits ein Leistungsfall eingetreten ist, zum Beispiel nach einer längeren Erkrankung. Selbst wenn das Krankentagegeld ordnungsgemäß gezahlt wurde, kann der Vertrag anschließend beendet werden.
Für Versicherte bedeutet das: Wer bereits früh im Vertrag krank wird, riskiert den Verlust des Schutzes. Er hat es danach sehr schwer, einen neuen Versicherer zu finden, da Diagnose und Kündigung anzugeben sind.
Lösungsansatz/Details
Einige Versicherer haben dieses Risiko erkannt und bieten spezielle Tarife mit „Kündigungs-Schutz-Garantie“ an. In diesen verzichtet die Versicherung ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren. Das bedeutet: Auch bei wiederholter Krankheit bleibt der Vertrag bestehen.
Versicherungsnehmer sollten deshalb beim Abschluss eines Krankentagegeldtarifs genau prüfen, ob im Tarifbedingungen auf dieses Kündigungsrecht verzichtet wird. Nur dann besteht von Anfang an maximale Sicherheit, auch im Fall einer frühen Erkrankung.
Beispiel: Wer nach 24 Monaten im Vertrag länger als 9 Wochen krank ist, erhält zwar regulär das vereinbarte Krankentagegeld. Doch ohne Kündigungsschutz kann der Versicherer den Vertrag danach beenden. Was die Suche nach einer neuen Absicherung nahezu unmöglich macht.
Die DKV bietet beispielsweise Tarife mit Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht, ideal für Selbstständige, die sich nachhaltig absichern möchten.
Fazit/Handlungsempfehlung
Ja, Versicherer dürfen innerhalb der ersten drei Jahre den Vertrag kündigen. Selbst nach gezahltem Krankentagegeld. Dieses Recht wird in der Praxis häufig genutzt, wenn sich frühzeitig eine Erkrankung mit Rückfallrisiko zeigt.
Daher ist es entscheidend, schon bei Vertragsabschluss auf einen Tarif mit Kündigungsschutz zu achten. Nur so ist sichergestellt, dass du nicht ausgerechnet im Krankheitsfall ohne Absicherung dastehst.
Fazit: Kündigungsschutz ist kein Luxus, sondern ein Muss. Achte bei der Auswahl deiner Krankentagegeldversicherung darauf, dass der Versicherer ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet.