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Wie lange wird das Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weitergezahlt?

Das private Krankentagegeld endet nicht sofort mit der Berufsunfähigkeit, sondern läuft unter bestimmten Bedingungen weiter – je nach Tarif bis zu 3 oder sogar 52 Wochen. In Spezialtarifen wird eine parallele Zahlung von Krankentagegeld und BU-Rente nicht verrechnet.

Was regeln die Musterbedingungen MB/KT?

In § 15 Abs. 1b der Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT) ist festgelegt:

"Das Krankentagegeld endet [...] mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. [...] Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine tariflich aufgeführte Leistung [...] zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit."

Das bedeutet: Auch nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer das Krankentagegeld noch für bis zu drei Monate weiter – vorausgesetzt, es liegt weiterhin Arbeitsunfähigkeit vor.

Welche Sonderregelung gilt bei der DKV?

Die DKV bietet für bestimmte Berufsgruppen – z. B. Freiberufler – Spezialtarife mit besserer Regelung:

"Tritt die Berufsunfähigkeit im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit ein, endet die Versicherung mit dem Ende des Versicherungsfalls – spätestens jedoch 52 Wochen nach Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit."

So wird das Krankentagegeld deutlich länger weitergezahlt – sogar über den klassischen 3-Monats-Zeitraum hinaus.

Wird die BU-Rente auf das Krankentagegeld angerechnet?

Die DKV verzichtet bei ihren Spezialtarifen auf die Anrechnung der BU-Rente auf das Krankentagegeld. Das bedeutet: Selbst bei paralleler Zahlung besteht kein Risiko der Rückforderung durch den Versicherer.

Das schützt Sie vor der sonst üblichen Rückforderung bei „Überversicherung“ durch gleichzeitige Leistungen aus BU und Krankentagegeld.

Tipp: Krankentagegeld bei vorübergehender BU ruhend stellen

Ist Ihre Berufsunfähigkeit nur vorübergehend, empfiehlt sich eine Umstellung auf eine Anwartschaftsversicherung. Diese kann jederzeit reaktiviert werden – ohne neue Gesundheitsprüfung.

Laut § 15 Abs. 2 MB/KT:

"Der Versicherungsnehmer hat das Recht, einen [...] wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit gemäß Abs. 1 b) beendeten Vertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen [...], sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist."

So sichern Sie sich im Voraus wieder vollen Schutz – sofort ab Wiedereintritt in den Beruf.

Häufige Folgefragen

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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