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Krankentagegeld trotz Berunfsunfähigkeit

Wie lange wird das Krankentagegeld bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weitergezahlt?

 

Dies ist in § 15 Absatz 1b der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeld" geregelt:

 

"§ 15 Sonstige Beendigungsgründe

Das Krankentagegeld endet hinsichtlich der betroffenen Person

b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetreten Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seinen Tarif aufgeführten Leistung für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;"

 

 

Krankentagegeld endet spätestens 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

 

Das Krankentagegeld wird noch 3 Monate nach Feststellung der Berufsunfähigkeit weitergezahlt. Dieser Zeitraum ist notwendig, damit Ihr Versicherer, bei dem Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, prüfen kann, ob Sie Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente haben.

 

Krankentagegeld zahlt bis zu 52 Wochen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

Auch hier gibt es wieder Gesellschaften, die sich für den Fall der Berufsunfähigkeit positiv abheben. Eine Besserstellung findet sich zum Beispiel in den Tarifbedingungen der DKV für die Spezialkrankentagegelder für Freiberufler.....

 

"Tritt die Berufsunfähigkeit im Laufe einer Arbeitsunfähigkeit ein, endet die Versicherung mit dem Ende des Versicherungsfalls, spätestens jedoch 52 Wochen nach Beginn dieser Arbeitsunfähigkeit"

 

Dies ist in § 14 unter "Ende der Versicherung" der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gruppenversicherung geregelt.

 

 

Die DKV verzichtet darüber hinaus auf die Anrechnung der Berufsunfähigkeitsrente auf laufende Krankentagegeldzahlungen, trotz einer möglichen „Doppelzahlung“ bzw. „Überversicherung“.

 

Die DKV verlangt das zu viel gezahlte Krankentagegeld nicht zurück. 

 

TIPP: Krankentagegeld bei vorübergehender Berufsunfähigkeit unbedingt ruhend stellen 

Bei vorübergehender Berufsunfähigkeit kann die Tagesgeldversicherung jedoch in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden, damit das Tagegeld nach Beendigung der vorübergehenden Berufsunfähigkeit in voller Höhe und ohne Wartezeiten wieder aufleben kann.

 

Dies ist in § 15 Absatz 2 der MBKT (Musterbedingungen Krankentagegeld) geregelt...

 "Der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen haben das Recht, einen von ihnen gekündigten oder einen wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit gemäß Abs. 1 Buchstabe b) beendeten Vertrag nach Maßgabe des Tarifs in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen, sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist."

 

Die Vereinbarung eine Anwartschaftsversicherung kann ich jedem nur empfehlen. Denn Sie wissen nicht, wie lange voraussichtlich Ihre Berufsunfähigkeit dauern wird. So sichern Sie sich schon mit Eintritt der Berufsunfähigkeit ein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen, wenn die Berufsunfähigkeit endet.

 

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente bei einem Versicherer 

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