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Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt? Ist die Leistungsdauer begrenzt?

Das private Krankentagegeld wird ohne zeitliche Begrenzung gezahlt solange volle Arbeitsunfähigkeit besteht. Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer anteilig Krankentagegeld. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen zahlt maximal 78 Wochen.

Unbegrenzte Leistung bei privatem Krankentagegeld

Die private Krankentagegeldversicherung zahlt so lange, wie eine ärztlich bescheinigte volle Arbeitsunfähigkeit besteht. Es gibt keine pauschale Leistungsdauer wie bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Leistungsdauer kann durch den Tarif jedoch vertraglich begrenzt sein (z. B. auf 365, 730 oder 1.095 Tage). Bei hochwertigen Tarifen besteht keine zeitliche Begrenzung bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Teil-Arbeitsunfähigkeit: Arbeitnehmer erhalten anteilig Krankentagegeld

Bei vielen Versicherern erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 50 % anteilig Krankentagegeld. Beispielsweise: 50 % krank bedeutet 50 % der vereinbarten Tagesleistung.

Wann endet die Zahlung des Krankentagegeldes?

Die Leistung endet mit:

  • der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit,
  • dem Eintritt der Berufsunfähigkeit (nach Definition im Vertrag),
  • dem Ablauf einer tariflich vereinbarten Maximaldauer (sofern vereinbart).

Einige Versicherer leisten bis zu drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, andere sogar bis zu 52 Wochen, wie im Spezialtarif der DKV.

Begrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist auf maximal 78 Wochen je Erkrankung innerhalb von drei Jahren begrenzt. Danach endet die Zahlung automatisch, es erfolgt eine sogenannte Aussteuerung.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies: 6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld = Ende der gesetzlichen Leistungen. Danach folgt ggf. ALG I oder eine andere Absicherung.

Nahtloser Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Häufig entsteht bei gesetzlicher oder privater Absicherung eine Versorgungslücke, wenn das Krankentagegeld endet, die Berufsunfähigkeit aber noch nicht festgestellt ist.

Unsere Kunden profitieren von einem nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur BU-Rente, sofern beide Verträge über uns abgeschlossen wurden.

Häufige Folgefragen