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UKV Krankentagegeld (KT) im Check – Selbstständige & Arbeitnehmer
Tarif-Check

UKV (Union Krankenversicherung) Krankentagegeld Tarife KT (Selbstständige & Arbeitnehmer)

Frühester Leistungsbeginn ab Tag 8 bis Tag 365, Rückfall-Anrechnung, Mutterschutzleistung, stationäre Auslandsdeckung, Reha/AHB mit Anerkennung, Dynamisierung & Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht. Kompakt erklärt.

Für wen ist der UKV-KT gedacht?

Selbstständige & Freiberufler

Versicherbar sind einkommensteuerpflichtige Selbstständige/Freiberufler. Abgesichert wird das durchschnittliche Nettoeinkommen (Gewinn) des letzten Kalenderjahres bzw. der letzten 12 Monate; zusätzlich können Beiträge zur Sozialversicherung/privaten Entsprechung mitversichert werden.

Arbeitnehmer

Versicherbar sind Arbeitnehmer im festen Arbeitsverhältnis. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Eintritt der AU; auch hier sind zusätzliche Beträge für Sozialversicherungsbeiträge versicherbar.

Kurzübersicht – UKV KT

Karenzstufen (ab wann wird gezahlt?)

Leistung bei vorübergehender vollständiger AU ab dem gewählten Tag:

  • KT8 ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder KT15 ab 15. Tag / 22 / 29 – frühzeitige Absicherung für Selbstständige
  • KT 43 / 64 / 85 / 92 / 106 / 127 / 183 / 274 / 365 – für Selbstständige & Arbeitnehmer (i. d. R. Arbeitnehmer ab Tag 43)

Die entsprechende Karenzzeit (in Wochen) reicht von 1 (KT8) bis 52 (KT365).

Leistungen & Besonderheiten

  • Rückfallregel: AU wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten → frühere AU-Zeiten werden auf die Karenz angerechnet.
  • Mutterschutz: Tagegeld während der Schutzfristen & am Entbindungstag (Wartezeit 8 Monate; Anrechnung anderer Ersatzleistungen).
  • Reha / AHB: Stationäre Reha bei vorheriger ärztlicher Anerkennung; AHB innerhalb von 2 Wochen nach Krankenhaus ohne Vorabzusage möglich.
  • Alkoholklausel: UKV verzichtet auf den Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
  • Dynamik: Option zur Erhöhung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung (ab 25 € Tagegeld).
  • Kündigung: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Ausland & Aufenthaltsort

  • Deutschland: Zahlung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; stationär auch außerhalb des Wohnorts.
  • EU/EWR/Schweiz: Leistung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
  • Außereuropäisch: ohne Sondervereinbarung wie EU-Schutz für die ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthalts.

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Welche Karenzzeit & welcher Tagessatz passen zu Einkommen und Status? Wir berechnen Ihre optimale Kombination.

Maßgeblich sind AVB/KT (Unisex) und die UKV KT-Tarifbedingungen.

Tagessatz & Anpassung

  • Deckelung: Gesamt aus privaten Tagegeldern/Krankengeldern ≤ Nettoeinkommen pro Kalendertag (Ø 12 Monate; Details je Status).
  • Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung: binnen 2 Monaten nach nachgewiesener Einkommenssteigerung möglich.

Meldung & Nachweise

  • Erstanzeige AU: spätestens bis zu dem Tag, für den erstmals Tagegeld zu zahlen ist.
  • Folgenachweise: auf Verlangen, mindestens im 14-Tage-Rhythmus.

Pro & Contra – UKV KT

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Viele Karenzstufen, ab Tag 8 für Selbstständige und Arbeitnehemer ab Tag 43 Vollleistung an Nettoeinkommen gekoppelt (Anrechnung anderer Tagegelder).
Mutterschutzleistung & Verzicht auf Alkoholklausel. Stationäre Auslandsdeckung – ambulant nicht umfasst.
Reha/AHB unter anerkannten Voraussetzungen. Mutterschutzleistungen mit 8-Monats-Wartezeit.
Kündigungsverzicht in den AVB verankert. Dynamik-Angebote i. d. R. erst ab 25 € Tagegeld.

Häufige Fragen (FAQ) zu UKV KT

Ab wann zahlt der Tarif?

Je nach gewähltem Leistungsbeginn/Karenz: ab Tag 8 / 15 / 22 / 29 / 43 / 64 / 85 / 92 / 106 / 127 / 183 / 274 / 365. Arbeitnehmer typischerweise ab Tag 43.

Werden Rückfälle auf die Karenzzeit angerechnet?

Ja. Tritt innerhalb von 6 Monaten dieselbe Ursache erneut auf, werden frühere AU-Tage auf die Karenzzeit angerechnet.

Gibt es Leistung im Mutterschutz?

Ja. Tagegeld während der Schutzfristen und am Entbindungstag (Wartezeit 8 Monate; Anrechnung externer Ersatzleistungen).

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

EU/EWR/CH: stationär im öffentlichen Krankenhaus. Außerhalb Europas: für die ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthalts ebenfalls Schutz ohne Sondervereinbarung.

Reha & AHB?

Stationäre Reha bei vorheriger Anerkennung; AHB bis 2 Wochen nach Krankenhaus auch ohne vorherige Zusage, wenn medizinisch notwendig.

Verzichtet die UKV auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja. Der Versicherer verzichtet laut AVB auf die ordentliche Kündigung.

Welche Karenz & welcher Tagessatz passen zu Ihnen?

Interne Links & nächster Schritt

Rechtlicher Hinweis: Verbindlich sind ausschließlich die AVB/KT (Unisex) und die UKV KT-Tarifbedingungen.

Diese Seite dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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