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SDK Krankentagegeld – Tarif TG6 (GKV-Arbeitnehmer) im Check
Tarif-Check

SDK Krankentagegeld Tarif TG6 (GKV-Arbeitnehmer)

Lückenschluss nach Ende der Lohnfortzahlung: Leistung ab dem 43. Tag, Tagessatz 10–30 €, keine allgemeine Wartezeit, Rückfallanrechnung, Ausland & Kur/Reha, Einkommensanpassung ohne neue Risikoprüfung, Kündigungsverzicht.

Für wen ist TG6 gedacht?

Versicherungsfähig sind im Geschäftsgebiet wohnende Personen, die bei einer deutschen GKV versichert sind, gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis mit 6 Wochen Lohnfortzahlung stehen und lohnsteuerpflichtig sind.

Gezahlt wird das Krankentagegeld pro Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertage), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.

Kurzübersicht - SDK TG6

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: ab Tag 43 (Karenzzeit 6 Wochen).
  • Rückfall-Zusammenrechnung: Wiederholte AU, die der Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung zusammenzählen darf, werden für die Karenz angerechnet.
  • Tagessatz: mind. 10 €, max. 30 € pro Tag (Anpassung an Einkommensentwicklung möglich).
  • Mutterschutz: KTG auch während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag (Anrechnung anderweitiger Ersatzleistungen; Wartezeit 8 Monate).
  • Kur/Sanatorium/Reha: Leistung bei medizinisch notwendiger Maßnahme mit Attest, wenn ≥ 4 Wochen ununterbrochene AU unmittelbar vorher bestand.

Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit

  • Wartezeiten: keine allgemeine Wartezeit im TG6; Mutterschutzleistungen mit 8 Monaten Wartezeit.
  • Anpassung Tagessatz: bei Nettoeinkommens-Erhöhung auf Antrag ohne erneute Risikoprüfung, wenn innerhalb von 2 Monaten beantragt.
  • Herabsetzung: sinkt das Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, kann SDK KTG/Beitrag ab dem 2. Monat anpassen.
  • Sicher versichert: SDK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Ausland & Aufenthaltsort

  • Deutschland: Leistung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; bei stationärer Aufnahme auch außerhalb des Wohnorts.
  • EU/EWR/Schweiz: KTG bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
  • Außereuropäisch: bis zu 6 Monate Schutz (analog EU-Regel) ohne Sondervereinbarung; längere Aufenthalte per Vereinbarung/Anwartschaft.

Meldung & Nachweise

  • Erstanzeige AU: spätestens bis zum Ende der Karenz (Tag 43) einreichen; bei verspätetem Zugang Kürzung/Leistung erst ab Zugang.
  • Fortdauer: AU wöchentlich auf SDK-Vordruck nachweisen; Genesung innerhalb 3 Tagen anzeigen.
  • Kur/Reha: ausführliches ärztliches Attest erforderlich; AHB/Kur nur unter den genannten Voraussetzungen.

Maßgeblich sind die AVB/TG6 und die Tarifbestimmungen der SDK.

Beitrag & Angemessenheit

  • Angemessenheit: KTG + andere Tagegelder/Krankengelder dürfen das tägliche Nettoeinkommen nicht überschreiten.
  • Einkommensbasis: Nachweise i. d. R. über die letzten Monate; Anpassungen wirken ab dem Folgemonat der Antragstellung.
  • Beendigungsregeln (Auszug): Ende u. a. bei Berufsunfähigkeit (spätestens 6 Monate Nachleistung), Arbeitslosigkeit ohne Leistungen (spätestens nach 6 Monaten) oder spätestens mit 67 – mit Option auf Folgetarif nach § 196 VVG (bis 70/75).

Pro & Contra - SDK TG6

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Keine allgemeine Wartezeit; schneller Schutz bei Neuerkrankungen.Mutterschutz mit 8 Monaten Wartezeit.
Kündigungsverzicht SDK kann im Leistungsfall nicht kündigen - „sicher versichert“.Tagessatz gedeckelt auf 10–30 € (reicht evtl. nicht bei hohem Bedarf).
Rückfall-Zusammenrechnung verkürzt faktisch die Karenz.Nachweispflichten (wöchentliche AU-Nachweise).
Auslandsschutz EU/EWR/CH stationär; außerhalb Europas 6 Monate.Kur/Reha nur bei strikten Voraussetzungen (Attest, ≥4-Wochen-AU zuvor).

Häufige Fragen (FAQ) zu SDK TG6

Ab wann wird gezahlt?

Ab dem 43. Tag (Karenz 6 Wochen); Zahlung tageweise inkl. Sonn-/Feiertage.

Welche Wartezeiten gelten?

Keine allgemeine Wartezeit; bei Mutterschutzleistungen gilt 8 Monate Wartezeit.

Welche Tagessätze sind möglich?

Mindestens 10 €, höchstens 30 € pro Tag (ggf. künftige Anpassung an die Einkommensentwicklung).

Gibt es Leistungen bei Kur/Reha?

Ja, mit ausführlichem Attest und wenn unmittelbar vorher mindestens 4 Wochen AU bestand.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

Stationär im öffentlichen Krankenhaus in EU/EWR/CH; außerhalb Europas bis zu 6 Monate stationär ohne Sondervereinbarung.

„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?

Ja. Die SDK verzichtet im TG6 auf das ordentliche Kündigungsrecht.

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Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind die SDK-AVB/TG6 und der Tarif TG6.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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