SDK Krankentagegeld Tarif TG6 (GKV-Arbeitnehmer)
Lückenschluss nach Ende der Lohnfortzahlung: Leistung ab dem 43. Tag, Tagessatz 10–30 €, keine allgemeine Wartezeit, Rückfallanrechnung, Ausland & Kur/Reha, Einkommensanpassung ohne neue Risikoprüfung, Kündigungsverzicht.
Für wen ist TG6 gedacht?
Versicherungsfähig sind im Geschäftsgebiet wohnende Personen, die bei einer deutschen GKV versichert sind, gegen Entgelt in einem festen Arbeitsverhältnis mit 6 Wochen Lohnfortzahlung stehen und lohnsteuerpflichtig sind.
Gezahlt wird das Krankentagegeld pro Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertage), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Kurzübersicht - SDK TG6
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 (Karenzzeit 6 Wochen).
- Rückfall-Zusammenrechnung: Wiederholte AU, die der Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung zusammenzählen darf, werden für die Karenz angerechnet.
- Tagessatz: mind. 10 €, max. 30 € pro Tag (Anpassung an Einkommensentwicklung möglich).
- Mutterschutz: KTG auch während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag (Anrechnung anderweitiger Ersatzleistungen; Wartezeit 8 Monate).
- Kur/Sanatorium/Reha: Leistung bei medizinisch notwendiger Maßnahme mit Attest, wenn ≥ 4 Wochen ununterbrochene AU unmittelbar vorher bestand.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: keine allgemeine Wartezeit im TG6; Mutterschutzleistungen mit 8 Monaten Wartezeit.
- Anpassung Tagessatz: bei Nettoeinkommens-Erhöhung auf Antrag ohne erneute Risikoprüfung, wenn innerhalb von 2 Monaten beantragt.
- Herabsetzung: sinkt das Nettoeinkommen nicht nur vorübergehend, kann SDK KTG/Beitrag ab dem 2. Monat anpassen.
- Sicher versichert: SDK verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Ausland & Aufenthaltsort
- Deutschland: Leistung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; bei stationärer Aufnahme auch außerhalb des Wohnorts.
- EU/EWR/Schweiz: KTG bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
- Außereuropäisch: bis zu 6 Monate Schutz (analog EU-Regel) ohne Sondervereinbarung; längere Aufenthalte per Vereinbarung/Anwartschaft.
Meldung & Nachweise
- Erstanzeige AU: spätestens bis zum Ende der Karenz (Tag 43) einreichen; bei verspätetem Zugang Kürzung/Leistung erst ab Zugang.
- Fortdauer: AU wöchentlich auf SDK-Vordruck nachweisen; Genesung innerhalb 3 Tagen anzeigen.
- Kur/Reha: ausführliches ärztliches Attest erforderlich; AHB/Kur nur unter den genannten Voraussetzungen.
Maßgeblich sind die AVB/TG6 und die Tarifbestimmungen der SDK.
Beitrag & Angemessenheit
- Angemessenheit: KTG + andere Tagegelder/Krankengelder dürfen das tägliche Nettoeinkommen nicht überschreiten.
- Einkommensbasis: Nachweise i. d. R. über die letzten Monate; Anpassungen wirken ab dem Folgemonat der Antragstellung.
- Beendigungsregeln (Auszug): Ende u. a. bei Berufsunfähigkeit (spätestens 6 Monate Nachleistung), Arbeitslosigkeit ohne Leistungen (spätestens nach 6 Monaten) oder spätestens mit 67 – mit Option auf Folgetarif nach § 196 VVG (bis 70/75).
Pro & Contra - SDK TG6
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Keine allgemeine Wartezeit; schneller Schutz bei Neuerkrankungen. | Mutterschutz mit 8 Monaten Wartezeit. |
| Kündigungsverzicht SDK kann im Leistungsfall nicht kündigen - „sicher versichert“. | Tagessatz gedeckelt auf 10–30 € (reicht evtl. nicht bei hohem Bedarf). |
| Rückfall-Zusammenrechnung verkürzt faktisch die Karenz. | Nachweispflichten (wöchentliche AU-Nachweise). |
| Auslandsschutz EU/EWR/CH stationär; außerhalb Europas 6 Monate. | Kur/Reha nur bei strikten Voraussetzungen (Attest, ≥4-Wochen-AU zuvor). |
Häufige Fragen (FAQ) zu SDK TG6
Ab wann wird gezahlt?
Ab dem 43. Tag (Karenz 6 Wochen); Zahlung tageweise inkl. Sonn-/Feiertage.
Welche Wartezeiten gelten?
Keine allgemeine Wartezeit; bei Mutterschutzleistungen gilt 8 Monate Wartezeit.
Welche Tagessätze sind möglich?
Mindestens 10 €, höchstens 30 € pro Tag (ggf. künftige Anpassung an die Einkommensentwicklung).
Gibt es Leistungen bei Kur/Reha?
Ja, mit ausführlichem Attest und wenn unmittelbar vorher mindestens 4 Wochen AU bestand.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Stationär im öffentlichen Krankenhaus in EU/EWR/CH; außerhalb Europas bis zu 6 Monate stationär ohne Sondervereinbarung.
„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?
Ja. Die SDK verzichtet im TG6 auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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