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SDK Krankentagegeld – Tarif TA (TA2/TA4/TA6/TA13/TA26/TA52) im Check
Tarif-Check

SDK Krankentagegeld Tarif TA (Selbstständige & Arbeitnehmer)

Krankentagegeld bei 100 % Arbeitsunfähigkeit oder nach § 1a MB/KT. Zahlung an allen Kalendertagen. Klare Karenzstufen (je früher, desto besser), Rückfall-Addierung, Entbindungspauschale und BU-Nachleistung.

Für wen ist SDK TA gedacht?

  • Selbstständige/Freiberufler: Tarife TA2, TA4, TA6, TA13, TA26, TA52.
  • Arbeitnehmer: Tarife TA6, TA13, TA26, TA52. Die gewählte Karenz darf die Dauer der Entgeltfortzahlung nicht unterschreiten. Bei abweichender EFZ > 6 und < 78 Wochen: Beitrag nach nächst kürzerer Karenz, dafür erhöhter Tagessatz (technisch festgelegt).
  • Aufnahmealter: 16–60 Jahre.
  • Hinweis: Besteht kein gleichzeitiger Krankheitskostentarif, erhöht sich der Beitrag um 40 %.

Kurzübersicht – SDK Tarif TA

Karenzzeiten (je früher, desto besser)

  • TA2: 14 Tage → Leistung ab Tag 15
  • TA4: 28 Tage → ab Tag 29
  • TA6: 42 Tage → ab Tag 43
  • TA13: 91 Tage → ab Tag 92
  • TA26: 182 Tage → ab Tag 183
  • TA52: 364 Tage → ab Tag 365

Rückfallregel: AU-Zeiten derselben Ursache werden auf die Karenzzeiten addiert; für Selbstständige sinngemäß.

Leistungen & Besonderheiten

  • Zahlung an allen Kalendertagen (inkl. Sonn- & Feiertage).
  • Ohne feste Zeitgrenze – längstens bis 6 Monate nach Eintritt der BU (bei fortbestehender AU).
  • Mutterschutz/§ 1a MB/KT: Krankentagegeld auch bei Versicherungsfall nach § 1a.
  • Entbindungspauschale: 12× Tagessatz, max. 60× Monatsbeitrag (bei Vorlage der Geburtsurkunde).
  • Kur/Reha (Grundzüge): Leistung bei definierten AHB/Reha-Fällen mit ärztlichem Attest und Voraussetzungen; Übergangsgelder werden angerechnet.
  • Mindest-Tagessatz: mindestens 10 €.

Tabelle – Karenz & Leistungsbeginn

TarifKarenzzeitLeistungsbeginnZielgruppe
TA214 Tageab Tag 15Selbstständige
TA428 Tageab Tag 29Selbstständige
TA642 Tageab Tag 43Selbstständige & Arbeitnehmer
TA1391 Tageab Tag 92Selbstständige & Arbeitnehmer
TA26182 Tageab Tag 183Selbstständige & Arbeitnehmer
TA52364 Tageab Tag 365Selbstständige & Arbeitnehmer

Meldung & Nachweise (kurz & knapp)

  • Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachweisen (Behandlung durch Arzt/Zahnarzt oder Krankenhaus).
  • AHB/Reha nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach den tariflichen Voraussetzungen (ärztliches Attest, ggf. Zusage/Anrechnung von Übergangsgeld).

Verbindlich sind die SDK-AVB und Tarifbedingungen TA.

Häufige Fragen (FAQ) zum SDK Tarif TA

Zahlt der Tarif auch an Sonn- & Feiertagen?

Ja. Das Krankentagegeld wird für alle Kalendertage geleistet.

Wie lange wird gezahlt?

Grundsätzlich ohne feste Zeitgrenze. Längstens bis 6 Monate nach Eintritt einer anerkannten BU (bei fortbestehender AU).

Wer ist versicherungsfähig?

Selbstständige in TA2–TA52; Arbeitnehmer in TA6–TA52 (Karenz nicht kürzer als die Entgeltfortzahlung). Aufnahmealter 16–60 Jahre.

Gibt es eine Entbindungspauschale?

Ja. Pauschale in Höhe von 12× Tagessatz, maximal 60× Monatsbeitrag (bei Vorlage der Geburtsurkunde).

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Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die SDK-Tarifbedingungen TA und die MB/KT.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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