SDK Krankentagegeld Tarif TA (Selbstständige & Arbeitnehmer)
Krankentagegeld bei 100 % Arbeitsunfähigkeit oder nach § 1a MB/KT. Zahlung an allen Kalendertagen. Klare Karenzstufen (je früher, desto besser), Rückfall-Addierung, Entbindungspauschale und BU-Nachleistung.
Für wen ist SDK TA gedacht?
- Selbstständige/Freiberufler: Tarife TA2, TA4, TA6, TA13, TA26, TA52.
- Arbeitnehmer: Tarife TA6, TA13, TA26, TA52. Die gewählte Karenz darf die Dauer der Entgeltfortzahlung nicht unterschreiten. Bei abweichender EFZ > 6 und < 78 Wochen: Beitrag nach nächst kürzerer Karenz, dafür erhöhter Tagessatz (technisch festgelegt).
- Aufnahmealter: 16–60 Jahre.
- Hinweis: Besteht kein gleichzeitiger Krankheitskostentarif, erhöht sich der Beitrag um 40 %.
Kurzübersicht – SDK Tarif TA
Karenzzeiten (je früher, desto besser)
- TA2: 14 Tage → Leistung ab Tag 15
- TA4: 28 Tage → ab Tag 29
- TA6: 42 Tage → ab Tag 43
- TA13: 91 Tage → ab Tag 92
- TA26: 182 Tage → ab Tag 183
- TA52: 364 Tage → ab Tag 365
Rückfallregel: AU-Zeiten derselben Ursache werden auf die Karenzzeiten addiert; für Selbstständige sinngemäß.
Leistungen & Besonderheiten
- Zahlung an allen Kalendertagen (inkl. Sonn- & Feiertage).
- Ohne feste Zeitgrenze – längstens bis 6 Monate nach Eintritt der BU (bei fortbestehender AU).
- Mutterschutz/§ 1a MB/KT: Krankentagegeld auch bei Versicherungsfall nach § 1a.
- Entbindungspauschale: 12× Tagessatz, max. 60× Monatsbeitrag (bei Vorlage der Geburtsurkunde).
- Kur/Reha (Grundzüge): Leistung bei definierten AHB/Reha-Fällen mit ärztlichem Attest und Voraussetzungen; Übergangsgelder werden angerechnet.
- Mindest-Tagessatz: mindestens 10 €.
Tabelle – Karenz & Leistungsbeginn
| Tarif | Karenzzeit | Leistungsbeginn | Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| TA2 | 14 Tage | ab Tag 15 | Selbstständige |
| TA4 | 28 Tage | ab Tag 29 | Selbstständige |
| TA6 | 42 Tage | ab Tag 43 | Selbstständige & Arbeitnehmer |
| TA13 | 91 Tage | ab Tag 92 | Selbstständige & Arbeitnehmer |
| TA26 | 182 Tage | ab Tag 183 | Selbstständige & Arbeitnehmer |
| TA52 | 364 Tage | ab Tag 365 | Selbstständige & Arbeitnehmer |
Meldung & Nachweise (kurz & knapp)
- Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachweisen (Behandlung durch Arzt/Zahnarzt oder Krankenhaus).
- AHB/Reha nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach den tariflichen Voraussetzungen (ärztliches Attest, ggf. Zusage/Anrechnung von Übergangsgeld).
Verbindlich sind die SDK-AVB und Tarifbedingungen TA.
Häufige Fragen (FAQ) zum SDK Tarif TA
Zahlt der Tarif auch an Sonn- & Feiertagen?
Ja. Das Krankentagegeld wird für alle Kalendertage geleistet.
Wie lange wird gezahlt?
Grundsätzlich ohne feste Zeitgrenze. Längstens bis 6 Monate nach Eintritt einer anerkannten BU (bei fortbestehender AU).
Wer ist versicherungsfähig?
Selbstständige in TA2–TA52; Arbeitnehmer in TA6–TA52 (Karenz nicht kürzer als die Entgeltfortzahlung). Aufnahmealter 16–60 Jahre.
Gibt es eine Entbindungspauschale?
Ja. Pauschale in Höhe von 12× Tagessatz, maximal 60× Monatsbeitrag (bei Vorlage der Geburtsurkunde).
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