HanseMerkur Krankentagegeld Tarif KTS (GKV-Arbeitnehmer)
Ohne Risikoprüfung, Leistungsbeginn ab Tag 43, feste Leistungsstufen (5/10/15/20 € täglich). Hier finden Sie Regeln zu Wartezeiten, Rückfall-Anrechnung, Ausland sowie Kur/Reha – kompakt erklärt.
Für wen ist KTS gedacht?
KTS richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit sechs Wochen Lohnfortzahlung. Der Tarif füllt die Lücke ab dem 43. Krankheitstag. Die Leistung wird pro Kalendertag gezahlt (inkl. Sonn- und Feiertage) und kann in den Stufen 5 € / 10 € / 15 € / 20 € täglich vereinbart werden.
Kurzübersicht – Tarif HanseMerkur KTS
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 (7. Woche).
- Leistungsstufen: 5 €, 10 €, 15 € oder 20 € täglich.
- Rückfall-Anrechnung: AU wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten wird auf die Karenzzeit angerechnet.
- Mutterschutz: Tagegeld während der Schutzfristen und am Entbindungstag möglich; Wartezeit 8 Monate.
- Ausland: Stationär weltweit; in Europa auch ambulant, wenn transportunfähig.
Wartezeiten, Prüfung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein (bei Unfall keine Wartezeit); Mutterschutz 8 Monate.
- Risikoprüfung: Keine individuelle Risikoprüfung – aber Leistungsausschluss für in den letzten 12 Monaten behandelte Leiden (gilt, wenn innerhalb von 24 Monaten ein zusammenhängender Versicherungsfall auftritt).
- Kündigungsrecht des Versicherers: in den ersten 3 Versicherungsjahren möglich (kein vollumfänglicher Verzicht).
- Kur/Sanatorium/Reha: Leistung möglich mit vorheriger Zusage nach längerer AU (Details unten).
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa: Tagegeld auch ambulant, wenn eine Transportunfähigkeit die Rückreise verhindert.
- Weltweit: Tagegeld bei stationärer Krankenhausbehandlung über die Karenzzeit hinaus.
- Inland/wohnortfern: Anspruch auch bei stationärer Aufnahme außerhalb des Wohnorts; keine Leistung bei privaten Reisen während AU.
Meldung & Nachweise
- Erstmeldung der AU rechtzeitig spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der Karenz beim Versicherer einreichen.
- Folgebescheinigungen regelmäßig nachreichen (üblich: alle 14 Tage), damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
- Kur/Reha: vor Beginn schriftliche Zusage einholen.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB/TS und Tarifbedingungen der HanseMerkur.
Beitrag & Beispiel
- Beitragslogik: Einstufung nach Eintritts-/Altersgruppen gemäß Beitragstabelle; spätere Gruppenwechsel (z. B. nach Vollendung 44/54) möglich.
- Hinweis: Die konkrete Prämie hängt von Leistungsstufe und Alter ab; individuelle Berechnung empfohlen.
Pro & Contra zum HanseMerkur KTS
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Ohne Risikoprüfung (vereinfachter Zugang für GKV-Arbeitnehmer) | Leistungsausschluss für in den letzten 12 Monaten behandelte Leiden (wirkt bis 24 Monate) |
| Rückfall-Anrechnung verkürzt Karenz bei Rezidiven | Kein Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren |
| Stationär weltweit, in Europa ambulant bei Transportunfähigkeit | Kur/Reha nur mit vorheriger Zusage und Bedingungen |
| Feste, einfache Leistungsstufen (5/10/15/20 €) | Nur für GKV-Arbeitnehmer (kein Selbstständigen-Tarif) |
Häufige Fragen (FAQ) zum HanseMerkur KTS
Ab wann zahlt der Tarif?
Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche) bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Gezahlt wird pro Kalendertag.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Es gibt keine individuelle Risikoprüfung. Allerdings besteht ein Leistungsausschluss, wenn die Ursache innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn behandelt wurde und innerhalb von 24 Monaten erneut zu AU führt.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemeine Wartezeit (bei Unfall entfällt). Für Mutterschutz-Leistungen gilt 8 Monate besondere Wartezeit.
Leistet der Tarif bei Kur- und Rehamaßnahmen?
Ja, mit vorheriger schriftlicher Zusage nach längerer AU sind Leistungen bei Kur-/Sanatoriums-/Reha-Maßnahmen möglich.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Weltweit stationär über die Karenzzeit hinaus. In Europa auch ambulant, wenn eine Transportunfähigkeit die Rückreise verhindert.
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