Hallesche Krankentagegeld - Tarif KT
Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbstständige: Karenzstufen ab Tag 22–365, Rückfallregel, Reha/Kur, Ausland, Mutterschutz, Anpassung & Kündigungsrecht. Übersichtlich erklärt.
Für wen ist der Tarif KT gedacht?
Arbeitnehmer schließen mit dem Hallesche KT die Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung (typisch: ab Tag 43). Selbstständige/Freiberufler wählen einen früheren oder späteren Leistungsbeginn passend zum Liquiditätsbedarf. Gezahlt wird an jedem Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertagen), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal bis zur vertraglichen bzw. gesetzlichen Grenze.
Kurzübersicht – Hallesche Tarif KT
Leistungen & Besonderheiten
- Karenzstufen (Auswahl): KT22, KT29, KT43, KT64, KT92, KT183, KT274, KT365.
- Rückfallregel: Rückkehr derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten → Vor-Erkrankungstage werden auf die Karenz angerechnet.
- Mutterschutz: Tagegeldzahlung auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (gem. §192 Abs. 5 VVG).
- Reha/Kur/AHB: Leistung in definierten Fällen nach vorangehender AU, i. d. R. mit vorheriger Zusage (Details siehe AVB/Tarifbedingungen).
- Wiedereingliederung: bei stufenweiser Rückkehr (Hamburger Modell) möglich – Höhe i. d. R. abhängig von Rest-AU/Entgelt, mit Zustimmung.
Wartezeiten, Anpassung & „Sicher versichert“
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein; keine Wartezeit bei Unfall. Besondere Wartezeit 8 Monate u. a. für Entbindung/Psychotherapie.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: nach Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten möglich (Nachweise erforderlich).
- Kündigungsrecht: Üblicherweise Verzicht auf ordentliche Kündigung ab dem 37. Versicherungsmonat („sicher versichert“). Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB der Halleschen.
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Beitragsstabilisierung; Anpassungen möglich).
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa/Welt: Leistung i. d. R. bei stationärer Behandlung über die Karenz hinaus; Details zu ambulant/stationär und Dauer siehe Bedingungen.
- Wohnortregel: Anspruch besteht grundsätzlich am gewöhnlichen Aufenthaltsort; private Urlaubsreisen während AU sind ausgeschlossen (außer stationär/mit Zusage).
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Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB/Tarifbedingungen der Halleschen.
Beitrag & Beispiele
- Beitragslogik: mit Alterungsrückstellungen kalkuliert (keine automatische Alterssprung-Staffel; Anpassungen nach Kalkulationsgrundlagen möglich).
- Tagessatz: in 5-EUR-Schritten üblich; Deckel durch Nettoeinkommen (inkl. Anrechnung anderer Lohnersatzleistungen).
Pro & Contra – Hallesche KT
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Viele Karenzstufen für Arbeitnehmer & Selbstständige | Nachweise/Zusagen für Reha/Kur regelmäßig erforderlich |
| Rückfallregel beschleunigt Leistungsbeginn | Deckelung am Nettoeinkommen; Anrechnung anderer Leistungen |
| Anpassung nach Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung (Frist beachten) | Ambulante Auslandsleistungen ggf. eingeschränkt (stationär sicherer) |
| Mutterschutz-Leistung gem. §192 Abs. 5 VVG | Wartezeiten 3/8 Monate (sofern kein Unfall) |
Häufige Fragen (FAQ) zum Hallesche Tarif KT
Ab wann zahlt der Tarif KT?
Ab der vereinbarten Karenz (z. B. Tag 22/29/43/64/92/183/274/365). Arbeitnehmer meist ab Tag 43, Selbstständige nach Bedarf früher/später.
Wer ist versicherbar?
Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Der versicherbare Tagessatz richtet sich nach dem regelmäßigen Nettoeinkommen.
Wie funktioniert die Rückfallregel?
Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ein Rezidiv derselben Erkrankung, werden frühere AU-Tage auf die Karenzzeit angerechnet./p>
Gibt es Leistung bei Kur/Reha?
Ja – u. a. für AHB/Kur/Sanatorium nach vorangehender AU und i. d. R. mit vorheriger Zusage. Übergangsgelder anderer Träger werden angerechnet.
Ist Wiedereingliederung (Teil-AU) versichert?
In der Regel ja – mit vorheriger Zustimmung und unter Anrechnung des (teilweise) gezahlten Entgelts. Details siehe Bedingungen.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Leistung insbesondere bei stationärer Behandlung über die Karenz hinaus; ambulant ggf. eingeschränkt. Konkreten Umfang bitte in den AVB prüfen.
„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?
Typischerweise Verzicht auf ordentliche Kündigung nach 3 Jahren Vertragslaufzeit. Maßgeblich sind die aktuellen AVB/Tarifbedingungen.
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