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Hallesche Krankentagegeld Tarif KT im Check – Leistungen, Karenzzeiten, Pro & Contra
Tarif-Check

Hallesche Krankentagegeld - Tarif KT

Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbstständige: Karenzstufen ab Tag 22–365, Rückfallregel, Reha/Kur, Ausland, Mutterschutz, Anpassung & Kündigungsrecht. Übersichtlich erklärt.

Für wen ist der Tarif KT gedacht?

Arbeitnehmer schließen mit dem Hallesche KT die Lücke nach Ende der Lohnfortzahlung (typisch: ab Tag 43). Selbstständige/Freiberufler wählen einen früheren oder späteren Leistungsbeginn passend zum Liquiditätsbedarf. Gezahlt wird an jedem Kalendertag (inkl. Sonn- und Feiertagen), solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht, maximal bis zur vertraglichen bzw. gesetzlichen Grenze.

Kurzübersicht – Hallesche Tarif KT

Leistungen & Besonderheiten

  • Karenzstufen (Auswahl): KT22, KT29, KT43, KT64, KT92, KT183, KT274, KT365.
  • Rückfallregel: Rückkehr derselben Krankheit innerhalb von 6 Monaten → Vor-Erkrankungstage werden auf die Karenz angerechnet.
  • Mutterschutz: Tagegeldzahlung auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (gem. §192 Abs. 5 VVG).
  • Reha/Kur/AHB: Leistung in definierten Fällen nach vorangehender AU, i. d. R. mit vorheriger Zusage (Details siehe AVB/Tarifbedingungen).
  • Wiedereingliederung: bei stufenweiser Rückkehr (Hamburger Modell) möglich – Höhe i. d. R. abhängig von Rest-AU/Entgelt, mit Zustimmung.

Wartezeiten, Anpassung & „Sicher versichert“

  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein; keine Wartezeit bei Unfall. Besondere Wartezeit 8 Monate u. a. für Entbindung/Psychotherapie.
  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: nach Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten möglich (Nachweise erforderlich).
  • Kündigungsrecht: Üblicherweise Verzicht auf ordentliche Kündigung ab dem 37. Versicherungsmonat („sicher versichert“). Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB der Halleschen.
  • Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Beitragsstabilisierung; Anpassungen möglich).

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europa/Welt: Leistung i. d. R. bei stationärer Behandlung über die Karenz hinaus; Details zu ambulant/stationär und Dauer siehe Bedingungen.
  • Wohnortregel: Anspruch besteht grundsätzlich am gewöhnlichen Aufenthaltsort; private Urlaubsreisen während AU sind ausgeschlossen (außer stationär/mit Zusage).

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Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB/Tarifbedingungen der Halleschen.

Beitrag & Beispiele

  • Beitragslogik: mit Alterungsrückstellungen kalkuliert (keine automatische Alterssprung-Staffel; Anpassungen nach Kalkulationsgrundlagen möglich).
  • Tagessatz: in 5-EUR-Schritten üblich; Deckel durch Nettoeinkommen (inkl. Anrechnung anderer Lohnersatzleistungen).

Pro & Contra – Hallesche KT

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Viele Karenzstufen für Arbeitnehmer & Selbstständige Nachweise/Zusagen für Reha/Kur regelmäßig erforderlich
Rückfallregel beschleunigt Leistungsbeginn Deckelung am Nettoeinkommen; Anrechnung anderer Leistungen
Anpassung nach Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung (Frist beachten) Ambulante Auslandsleistungen ggf. eingeschränkt (stationär sicherer)
Mutterschutz-Leistung gem. §192 Abs. 5 VVG Wartezeiten 3/8 Monate (sofern kein Unfall)

Häufige Fragen (FAQ) zum Hallesche Tarif KT

Ab wann zahlt der Tarif KT?

Ab der vereinbarten Karenz (z. B. Tag 22/29/43/64/92/183/274/365). Arbeitnehmer meist ab Tag 43, Selbstständige nach Bedarf früher/später.

Wer ist versicherbar?

Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler. Der versicherbare Tagessatz richtet sich nach dem regelmäßigen Nettoeinkommen.

Wie funktioniert die Rückfallregel?

Erfolgt innerhalb von 6 Monaten ein Rezidiv derselben Erkrankung, werden frühere AU-Tage auf die Karenzzeit angerechnet./p>

Gibt es Leistung bei Kur/Reha?

Ja – u. a. für AHB/Kur/Sanatorium nach vorangehender AU und i. d. R. mit vorheriger Zusage. Übergangsgelder anderer Träger werden angerechnet.

Ist Wiedereingliederung (Teil-AU) versichert?

In der Regel ja – mit vorheriger Zustimmung und unter Anrechnung des (teilweise) gezahlten Entgelts. Details siehe Bedingungen.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

Leistung insbesondere bei stationärer Behandlung über die Karenz hinaus; ambulant ggf. eingeschränkt. Konkreten Umfang bitte in den AVB prüfen.

„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?

Typischerweise Verzicht auf ordentliche Kündigung nach 3 Jahren Vertragslaufzeit. Maßgeblich sind die aktuellen AVB/Tarifbedingungen.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite fasst wesentliche Punkte des Hallesche Tarifs KT zusammen und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarifbedingungen der Halleschen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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