BBKK Krankentagegeld Tarif S-KG (Arbeitnehmer in der GKV)
Leistung ab Tag 43, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland & Meldung, Netto-Deckel, Anpassungen und Kündigungsrecht. Nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.
Für wen ist S-KG gedacht?
S-KG richtet sich an Arbeitnehmer und Auszubildende mit sechs Wochen Lohnfortzahlung und GKV-Mitgliedschaft. Versichert wird das durchschnittliche Nettoeinkommen (Brutto abzüglich Steuer und Pflichtbeiträge) der letzten 12 Monate. Gezahlt wird an jedem Kalendertag, solange eine vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Kurzübersicht – Tarif BBKK S-KG
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 (nach Ende der Lohnfortzahlung).
- Rückfallregel: AU-Zeiten gleicher Ursache innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenz angerechnet.
- Netto-Deckel: Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld etc.) dürfen das vertragliche Nettoeinkommen pro Kalendertag nicht übersteigen.
- Mutterschutz/Schwangerschaft: Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben möglich.
- Kur/Reha (stationär): grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahme stationäre Reha nach mind. 4 Wochen AU bei medizinischer Dringlichkeit und vorheriger Anerkennung; Fremdleistungen (z. B. Übergangsgeld) werden angerechnet.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate (bei Unfall keine); besondere Wartezeiten 8 Monate u. a. für Entbindung/Psychotherapie.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: Ja – Erhöhung des Tagessatzes binnen 2 Monaten nach Einkommenssteigerung möglich (Nachweis erforderlich).
- „Sicher versichert“: Ja – Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Kalkulation/Beiträge: ohne Alterungsrückstellungen; Beitrag nach Lebensaltersgruppen mit Sprüngen nach Vollendung des 44. und 54. Lebensjahres.
Ausland & Aufenthaltsort
- Europa (vorübergehend): Leistung bei stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
- Außereuropa: besondere Vereinbarung möglich; während der ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthalts auch ohne besondere Vereinbarung stationär.
- Wohnortregel: Zahlung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; bei stationärer Aufnahme auch außerhalb, solange eine Rückverlegung medizinisch ausgeschlossen ist.
Meldung & Nachweise (wichtig für die Auszahlung)
- Erst-AU spätestens bis zum ersten Leistungstag einreichen (also bis Ende der Karenz); sonst Zahlung erst ab Eingang.
- Folgebescheinigungen auf Verlangen, mindestens alle 14 Tage, nachreichen.
- Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit binnen 3 Tagen anzeigen.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarif- und AVB-Bestimmungen der BBKK.
Beitrag & Beitragslogik
- Beitragsgruppen: ohne Alterungsrückstellungen; Beitrag steigt beim Wechsel in die Altersgruppen ab 44 und 54.
- Erhöhung des KTG nach Einkommensplus möglich – ohne neue Gesundheitsprüfung & Wartezeiten, wenn Antrag innerhalb 2 Monate gestellt und belegt wird (wirksam ab dem Folgemonat).
Pro & Contra zum BBKK S-KG
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (sicher versichert) | Kur/Sanatorium ausgeschlossen; Reha nur als anerkannte stationäre Ausnahme |
| Rückfall-Addierung beschleunigt Leistungsbeginn | Teil-AU nicht versichert; kein Wiedereingliederungs-Zuschuss |
| Anpassung des Tagessatzes bei Einkommensplus ohne neue Gesundheitsprüfung (2-Monats-Frist) | Beitrag ohne AR mit Alterssprüngen (44/54) |
| Europa stationär abgesichert; außerhalb Europas Regelungen vorhanden | Ambulant im Ausland nicht umfasst |
Kündigungsregeln
Im Tarif S-KG verzichtet der Versicherer laut AVB auf das ordentliche Kündigungsrecht. Damit sind Versicherte auch bei frühen oder wiederholten Leistungsfällen „sicher versichert“. Mehr Hintergründe: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld.
Häufige Fragen (FAQ) zum BBKK S-KG
Ab wann zahlt der Tarif?
Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche) bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
Wer ist versicherbar?
Arbeitnehmer und Auszubildende in der GKV mit 6-wöchiger Lohnfortzahlung; versichert wird das Netto der letzten 12 Monate.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate (allgemein, entfällt bei Unfall), 8 Monate besondere Wartezeiten u. a. für Entbindung/Psychotherapie.
Gibt es Leistungen bei Reha/Kur?
Kur/Sanatorium nein. Stationäre Reha als anerkannte Ausnahme nach mind. 4 Wochen AU möglich; Fremdleistungen werden angerechnet.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Europa: stationär im öffentlichen Krankenhaus. Außereuropa: nach Vereinbarung; in den ersten 2 Monaten stationär bereits ohne besondere Vereinbarung.
Verzicht auf Kündigungsrecht?
Ja. Der Versicherer verzichtet im S-KG auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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