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BBKK Krankentagegeld Tarif S-KG im Check – Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

BBKK Krankentagegeld Tarif S-KG (Arbeitnehmer in der GKV)

Leistung ab Tag 43, klare Regeln zu Wartezeiten, Ausland & Meldung, Netto-Deckel, Anpassungen und Kündigungsrecht. Nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer.

Für wen ist S-KG gedacht?

S-KG richtet sich an Arbeitnehmer und Auszubildende mit sechs Wochen Lohnfortzahlung und GKV-Mitgliedschaft. Versichert wird das durchschnittliche Nettoeinkommen (Brutto abzüglich Steuer und Pflichtbeiträge) der letzten 12 Monate. Gezahlt wird an jedem Kalendertag, solange eine vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Kurzübersicht – Tarif BBKK S-KG

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: ab Tag 43 (nach Ende der Lohnfortzahlung).
  • Rückfallregel: AU-Zeiten gleicher Ursache innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenz angerechnet.
  • Netto-Deckel: Gesamtleistungen (KTG/Krankengeld etc.) dürfen das vertragliche Nettoeinkommen pro Kalendertag nicht übersteigen.
  • Mutterschutz/Schwangerschaft: Leistungen nach gesetzlichen Vorgaben möglich.
  • Kur/Reha (stationär): grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahme stationäre Reha nach mind. 4 Wochen AU bei medizinischer Dringlichkeit und vorheriger Anerkennung; Fremdleistungen (z. B. Übergangsgeld) werden angerechnet.

Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit

  • Wartezeiten: 3 Monate (bei Unfall keine); besondere Wartezeiten 8 Monate u. a. für Entbindung/Psychotherapie.
  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: Ja – Erhöhung des Tagessatzes binnen 2 Monaten nach Einkommenssteigerung möglich (Nachweis erforderlich).
  • „Sicher versichert“: JaVerzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • Kalkulation/Beiträge: ohne Alterungsrückstellungen; Beitrag nach Lebensaltersgruppen mit Sprüngen nach Vollendung des 44. und 54. Lebensjahres.

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europa (vorübergehend): Leistung bei stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
  • Außereuropa: besondere Vereinbarung möglich; während der ersten 2 Monate eines vorübergehenden Aufenthalts auch ohne besondere Vereinbarung stationär.
  • Wohnortregel: Zahlung am gewöhnlichen Aufenthaltsort; bei stationärer Aufnahme auch außerhalb, solange eine Rückverlegung medizinisch ausgeschlossen ist.

Meldung & Nachweise (wichtig für die Auszahlung)

  • Erst-AU spätestens bis zum ersten Leistungstag einreichen (also bis Ende der Karenz); sonst Zahlung erst ab Eingang.
  • Folgebescheinigungen auf Verlangen, mindestens alle 14 Tage, nachreichen.
  • Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit binnen 3 Tagen anzeigen.

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Tarif- und AVB-Bestimmungen der BBKK.

Beitrag & Beitragslogik

  • Beitragsgruppen: ohne Alterungsrückstellungen; Beitrag steigt beim Wechsel in die Altersgruppen ab 44 und 54.
  • Erhöhung des KTG nach Einkommensplus möglich – ohne neue Gesundheitsprüfung & Wartezeiten, wenn Antrag innerhalb 2 Monate gestellt und belegt wird (wirksam ab dem Folgemonat).

Pro & Contra zum BBKK S-KG

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht (sicher versichert)Kur/Sanatorium ausgeschlossen; Reha nur als anerkannte stationäre Ausnahme
Rückfall-Addierung beschleunigt LeistungsbeginnTeil-AU nicht versichert; kein Wiedereingliederungs-Zuschuss
Anpassung des Tagessatzes bei Einkommensplus ohne neue Gesundheitsprüfung (2-Monats-Frist)Beitrag ohne AR mit Alterssprüngen (44/54)
Europa stationär abgesichert; außerhalb Europas Regelungen vorhandenAmbulant im Ausland nicht umfasst

Kündigungsregeln

Im Tarif S-KG verzichtet der Versicherer laut AVB auf das ordentliche Kündigungsrecht. Damit sind Versicherte auch bei frühen oder wiederholten Leistungsfällen „sicher versichert“. Mehr Hintergründe: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld.

Häufige Fragen (FAQ) zum BBKK S-KG

Ab wann zahlt der Tarif?

Ab dem 43. Krankheitstag (7. Woche) bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.

Wer ist versicherbar?

Arbeitnehmer und Auszubildende in der GKV mit 6-wöchiger Lohnfortzahlung; versichert wird das Netto der letzten 12 Monate.

Welche Wartezeiten gelten?

3 Monate (allgemein, entfällt bei Unfall), 8 Monate besondere Wartezeiten u. a. für Entbindung/Psychotherapie.

Gibt es Leistungen bei Reha/Kur?

Kur/Sanatorium nein. Stationäre Reha als anerkannte Ausnahme nach mind. 4 Wochen AU möglich; Fremdleistungen werden angerechnet.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

Europa: stationär im öffentlichen Krankenhaus. Außereuropa: nach Vereinbarung; in den ersten 2 Monaten stationär bereits ohne besondere Vereinbarung.

Verzicht auf Kündigungsrecht?

Ja. Der Versicherer verzichtet im S-KG auf das ordentliche Kündigungsrecht.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der BBKK.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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