AXA Krankentagegeld KTGG 42-U im Check
Für gesetzlichversicherte Arbeitnehmer ab der 7. Woche und Selbstständige mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 22. Tag, Wartezeiten, Wiedereingliederung, Mutterschutz, Kündigungsregeln und Beitragslogik auf einen Blick.
Für wen eignet sich KTGG 42-U?
Arbeitnehmer
- Leistungsbeginn ab Tag 43 (nach Ende der Entgeltfortzahlung)
- Rückfallregel: AU-Zeiten gleicher Ursache innerhalb von 6 Monaten werden zur Karenz addiert
- Stufenweise Wiedereingliederung mit anteiliger Zahlung bis zu 6 Monate (Anrechnung gezahlter Vergütung)
- Mutterschutz: Zahlung auch während der Schutzfristen und am Entbindungstag
Selbstständige
- Frühester Leistungsbeginn ab dem 22. Tag
- Versicherungsfähig bei regelmäßigen Einkünften
- EU/EWR: besondere Auslandsregel (siehe unten)
Ausgeschlossen sind Zeitarbeitnehmer. Gesamtleistungen aus anderen Trägern (z. B. Krankengeld, Übergangsgeld) werden bis zum vertraglich zulässigen Netto angerechnet.
Kurzübersicht - AXA KTGG 42-U
Leistungen und Besonderheiten
- Leistungsbeginn: Arbeitnehmer ab Tag 43, Selbstständige frühestens ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Krankheitstage addieren: ja, bei Rückfall innerhalb von 6 Monaten, gilt nur für Arbeitnehmer
- Wiedereingliederung: anteilige Zahlung bis 6 Monate bei Teil-AU
- Kur, Sanatorium, AHB, Reha: Leistung bei stationären Maßnahmen nach vorheriger Zusage; Anrechnung möglicher Übergangsgelder
- Schwangerschaft: Leistung bei schwangerschaftsbedingter AU; Mutterschutzfristen mit umfasst
Wartezeiten und Anpassung
- Allgemein: 3 Monate (bei Unfall entfällt)
- Besonders: 8 Monate, z. B. Psychotherapie und Entbindung
- Wartezeit-Verzicht: nach Bedingungen möglich (z. B. simultane PKV-Vollversicherung oder ärztliches Zeugnis zum Beginn)
- Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung bzw. Statuswechsel (Nachweise erforderlich)
Ausland und Aufenthaltsort
- Europa (Arbeitnehmer): Leistung auch ambulant, sobald die Karenz überschritten ist, wie in Deutschland
- Europa (Selbstständige): Leistung ab dem 22. Tag und für maximal 30 Tage
- Weltweit: Leistung bei stationärer Behandlung nach Karenz
- Deutschland: Zahlung am Wohnort; stationär auch ohne Verlegung. Keine Leistung bei freiwilliger Ortsabwesenheit (z. B. Urlaub) während AU
Beiträge und Kalkulation
- Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert (stabilisierende Wirkung im Alter)
- Beispiel: 50 Euro Tagegeld ab Tag 43 (GKV-versichert) ca. 40,85 Euro pro Monat
Beispielwerte dienen der Orientierung. Verbindlich sind individuelle Angebote und die Beitragstabelle.
Meldung und Nachweise kurz und knapp
- Arbeitnehmer: Erstmeldung muss der AXA spätestens am 7. Tag nach Ablauf der 42-Tage-Karenz vorliegen
- Selbstständige: Erstmeldung bis zum vertraglichen Leistungsbeginn
- Folgebescheinigungen regelmäßig einreichen (üblich alle 14 Tage)
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen des Tarifs KTGG 42-U.
Kündigungsregeln und Laufzeit
In den ersten 36 Monaten kann die AXA den Vertrag ordentlich kündigen. Ab dem 4. Versicherungsjahr gilt sicher versichert (kein ordentliches Kündigungsrecht mehr). Das Versicherungsverhältnis endet unter anderem bei Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre), bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit, anerkannter Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug.
Pro und Contra zum AXA KTGG 42-U
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Start ab Tag 43 bei Arbeitnehmern und bei Selbstständigen fühestens ab dem 22. Tag | Ordentliche Kündigung in den ersten 36 Monaten möglich |
| Wiedereingliederung mit anteiliger Zahlung bis 6 Monate | Strenge Nachweispflichten, Anrechnung von Vergütungen |
| Europa-Schutz: AN auch ambulant, SE mit klaren Regeln | Außerhalb Europas nur stationär |
| Mit Alterungsrückstellungen kalkuliert | Vorherige Zusage für bestimmte Kur/Reha-Maßnahmen erforderlich |
| Wartezeit-Verzicht in bestimmten Konstellationen möglich | Sonderregeln für Selbstständige im EU/EWR (ab Tag 22, max. 30 Tage) |
Häufige Fragen (FAQ) zum AXA KTGG 42-U
Ab wann zahlt der Tarif?
Arbeitnehmer ab dem 43. Krankheitstag. Selbstständige ab dem vertraglich gewählten Leistungsbeginn.
Wer ist versicherbar?
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige mit regelmäßigen Einkünften. Zeitarbeitnehmer sind ausgeschlossen.
Welche Wartezeiten gelten?
Allgemein 3 Monate (Unfall ausgenommen). Besondere Wartezeit 8 Monate z. B. bei Psychotherapie und Entbindung. Nach Bedingungen kann ein Verzicht möglich sein.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Für Arbeitnehmer: in Europa auch ambulant nach Karenz. Selbsständige: in EU/EWR ab Tag 22 für bis zu 30 Tage. Weltweit: stationär nach Karenz.
Sicher versichert und Kündigungsrecht?
Nach 36 Monaten entfällt das ordentliche Kündigungsrecht der AXA. Vorher ist eine ordentliche Kündigung möglich. Mehr im Kündigungsratgeber.
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