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AXA Krankengeld easy im Check - Leistungen, Wartezeiten, Pro & Contra

AXA Krankengeld easy im Check

Ohne Gesundheitsfragen, mit Kündigungsschutz und Leistungsbeginn parallel zum GKV-Krankengeld - ideal für Arbeitnehmer ab der 7. Woche.

Was macht den Tarif besonders?

  • Keine Gesundheitsfragen beim Abschluss
  • Kündigungsschutz: AXA verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Leistung auch bei bekannten Vorerkrankungen (wenn AU nach Wartezeit eintritt)
  • Leistungsbeginn mit Start des GKV-Krankengeldes (regelmäßig nach Entgeltfortzahlung, i. d. R. ab Tag 43)
  • Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 3 Monaten nach Gehaltssteigerung (Tagessatz bis max. 30 EUR)

Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer mit GKV-Mitgliedschaft und Krankengeldanspruch. Selbstständige sind nicht versicherbar.

Kurzübersicht - AXA Krankengeld easy

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: mit Zahlung des GKV-Krankengeldes (typisch ab Tag 43)
  • Leistungsdauer: bis Ende des Versicherungsfalls; in den Monaten 4-12 insgesamt max. 60 Tage (entfällt bei Unfall)
  • Tagessatz: bis 30 EUR, in 5-EUR-Schritten
  • Kinderkranktage: mitversichert, wenn GKV leistet
  • Rückfallregel: an GKV-Fall gekoppelt (keine separate Karenz im Tarif)
  • Keine Doppelversicherung: weitere KTG-Policen mit Anspruch sind ausgeschlossen

Wartezeiten & Anpassungen

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate (entfällt bei Unfall)
  • Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 3 Monaten nach Gehaltsanstieg; Wartezeit für den Erhöhungsanteil läuft nicht neu an
  • Netto-Deckelung: GKV + AXA zusammen maximal das kalendertägliche Nettoeinkommen

Beiträge & Kalkulation

  • Ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, der Tarif wird mit zunehmenden Alter immer teurer
  • Zehn Alters- und Beitragsgruppen
  • Beitragswechsel bei Vollendung des 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahres auf den in der Beitragstabelle ausgewiesenen Neubeitrag der jeweiligen Altersgruppe

Diese altersabhängige Beitragssystematik ersetzt nicht die gesetzlich zulässigen Beitragsanpassungen bei veränderten Rechnungsgrundlagen.

Kur, Reha & Ausland

  • AHB/Sanatorium/Kur: Leistung, wenn die Krankenversicherung (GKV) leistet; keine separate Leistungszusage notwendig
  • DRV-Reha: nicht versichert
  • Ausland: Leistung während vorübergehender Auslandsaufenthalte, wenn die GKV leistet (gleicher Umfang wie GKV-Leistung). Keine Zahlung, wenn GKV nicht leistet
  • Aufenthaltsort: Zahlung am Wohnort; stationär im Bundesgebiet auch ohne Wohnortverlegung. Keine Leistung bei freiwilliger Ortsabwesenheit (z. B. Urlaub) während AU

Meldung & Nachweise - kurz & knapp

  • Versicherungsfall beginnt mit der GKV-Krankengeldzahlung (bzw. Verletztengeld)
  • Nachweise: AU-Bescheinigungen und Bescheide des Sozialversicherungsträgers zum Krankengeld/Verletztengeld einreichen
  • Einkommensänderungen unverzüglich melden; Erhöhungen binnen 3 Monaten beantragen

Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen. Eine bereits laufende Arbeitsunfähigkeit bei Antragstellung ist nicht versichert.

Nettoeinkommen - Definition & Deckelung

Nettoeinkommen = Bruttoarbeitsentgelt abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag. Grundlage ist der Monatsdurchschnitt der letzten 12 Monate. AXA zahlt zusammen mit der GKV höchstens bis zu diesem kalendertäglichen Nettoeinkommen.

Pro & Contra zu AXA Krankengeld easy

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Ohne Gesundheitsfragen abschließbarTagessatz begrenzt auf max. 30 EUR
Kündigungsschutz (Verzicht auf ordentliche Kündigung)Keine DRV-Reha-Leistung
Leistung bei Vorerkrankungen (wenn AU nach Wartezeit)Doppelversicherung ausgeschlossen (kein zweites KTG)
Erhöhung binnen 3 Monaten ohne neue PrüfungLeistungsbegrenzung im 4.-12. Monat auf insgesamt 60 Tage (außer Unfall)
Kinderkranktage mitversichert (parallel zur GKV)Abhängig von GKV-Leistung (zahlt GKV nicht, zahlt AXA nicht)

Häufige Fragen (FAQ) zu AXA Krankengeld easy

Wer kann AXA Krankengeld easy abschließen?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch. Selbstständige sind nicht versicherbar.

Ab wann wird gezahlt?

Mit Beginn des GKV-Krankengeldes (typisch ab Tag 43). Im 4.-12. Monat sind die Leistungen insgesamt auf 60 Tage begrenzt (Unfall ausgenommen).

Gibt es Wartezeiten?

Ja, 3 Monate ab Versicherungsbeginn. Bei Unfall entfällt die Wartezeit. Erhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Gehaltsanstieg lösen keine neue Wartezeit für den Erhöhungsanteil aus.

Wie hoch darf ich absichern?

Maximal 30 EUR pro Tag, in 5-EUR-Schritten. Insgesamt gilt die Netto-Deckelung: GKV + AXA zusammen nicht mehr als das kalendertägliche Nettoeinkommen.

Wiedereingliederung und Teil-Arbeitsunfähigkeit?

Mit vorheriger Zustimmung kann während stufenweiser Wiedereingliederung anteilig gezahlt werden. Der Anspruch reduziert sich im Verhältnis zum wieder erzielten Entgelt.

Verzichtet AXA auf das ordentliche Kündigungsrecht?

Ja. AXA verzichtet auf die ordentliche Kündigung. Außerordentliche Kündigungen nach Gesetz bleiben möglich.

Wie werden Beiträge berechnet?

Ohne Alterungsrückstellungen. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Bei Vollendung des 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. und 60. Lebensjahres gilt automatisch der in der Beitragstabelle ausgewiesene Neubeitrag der jeweiligen Altersgruppe.

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Mehr Hintergründe und Alternativen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen „Krankengeld easy“ der AXA.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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