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Krankentagegeld-Abschluss bei Schwangerschaft

Krankentagegeld-Abschluss bei Schwangerschaft


Können Schwangere ein Krankentagegeld absichern?


Schwangere Frauen, die während ihrer Schwangerschaft ein Krankentagegeld abschließen möchten, bekommen dies nicht. Jetzt gibt es allerdings eine Möglichkeit wie auch Schwangere ein Krankentagegeld bekommen. 

DKV bietet spezielle Lösung für Schwangere


Schwangere können bei der DKV ein Krankentagegeld versichern. Dies gilt für alle Krankentagegeld Tarife der DKV. Egal, ob Sie als werdende Mutter als Selbstständige, Freiberuflerin, GmbH Geschäftsführerin oder Arbeitnehmerin tätig sind. Die DKV versichert Sie. 

 

Schwangerschaft vor Antragsstellung bekannt, keine Leistung


Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leistet die DKV nicht. Und dabei handelt es sich bei einer Schwangerschaft, die der Schwangeren bei Antragstellung schon bekannt gewesen ist.

Eine Besonderheit gilt für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versicherungsbeginn eingetreten sind. Hier leisten die DKV lediglich nicht für die in der Zeit vor Beginn des Versicherungsschutzes. Allerdings müssen sie bedenken, dass bei den meisten Krankentagegeld-Tarifen eine achtmonatige Wartezeit zu erfüllen ist.  In dieser Zeit leistet die DKV, wegen einer durch Schwangerschaft verursachten Arbeitsunfähigkeit, nicht. Dies gilt übrigens für alle Krankentagegeld-Tarife in Deutschland.

 

Aber keine Regel ohne Ausnahme... 

Bei einigen Krankentagegeld-Tarifen der DKV insbesondere Freiberufler gibt es keine Wartezeiten. Dies könnte besonders interessant sein für Frauen, die unmittelbar nach Antragsannahme des Krankentagegeldes bei der DKV merken, dass sie schwanger sind. Diese Freiberufler hin würden dann auch für schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld von der DKV erhalten, da ja die achtmonatige Wartezeit für Schwangerschaft entfällt.

Ansonsten gilt auch hier, ist die Schwangerschaft vor Antragstellung bekannt, dann wird nicht geleistet, auch dann, wenn der Tarif keine Wartezeiten vorsieht. 

 

Leistungsschluss für das Krankentagegeld bei Schwangerschaft

Hier fragt die DKV konkret, ob Schwangerschaft vorliegt. Auch diese Frauen können sich versichern, allerdings mit einem Leistungsausschluss. Dieser Ausschluss lautet bei der DKV folgendermaßen:

 

„Infolge dieser Schwangerschaft ausgelöste Früh- oder Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch, schwangerschaftsbedingte Krankheiten / Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und Wochenbett sowie deren jeweilige Folgen bzw. in der Krankentagegeldversicherung Arbeitsunfähigkeit aus den vorgenannten Gründen sowie Arbeitsunfähigkeit bzw. Verdienstausfall während der Mutterschutzfristen sind ausgeschlossen."

 

Somit schließt die DKV alle Arbeitsunfähigkeiten im Zusammenhang mit dieser bekannten Schwangerschaft aus. Dafür sind alle anderen Erkrankungen, die mit der Schwangerschaft nichts zu tun haben, mitversichert.

 

Alle anderen Erkrankungen sind mitversichert

Sollte Sie in diesem Zeitraum zum Beispiel wegen eines Bandscheibenvorfalles nicht arbeiten können, dann erhalten Sie das vereinbarte Krankentagegeld. Die meisten anderen Krankentagegeldversicherung versichern Schwangere grundsätzlich nicht. Sie können das Krankentagegeld also erst nach der Entbindung beantragen.

 

 

Dies könnte zu einem Problem werden.

 

Insbesondere dann, wenn während der Schwangerschaft bisher nicht bekannte Vorerkrankungen der Mutter festgestellt werden oder neue Erkrankungen auftreten

 

Immer wieder kommt es zu Komplikationen durch eine während der Schwangerschaft festgestellte Schwangerschaftsdiabetes. Ist dieses erst einmal festgestellt, dann wird es anschließend sehr schwierig nach der Geburt ein Krankentagegeld zu beantragen. Viele Gesellschaften lehnen dann diesen Antrag auf Krankentagegeld ab. 

 

Deshalb: Trotz Schwangerschaft Krankentagegeld beantragen

Ich empfehle Schwangeren, wenn sie bisher kein Krankentagegeld abgesichert haben, dieses trotz Schwangerschaft zu beantragen. Es wären dann nur diese Schwangerschaft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Aber alle anderen Erkrankungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, sind mitversichert. Und alle bisher nicht bekannten Vorerkrankungen der Mutter, die während der Schwangerschaft festgestellt werden, sind ebenfalls zukünftig im Krankentagegeld mitversichert. Dies gilt selbstverständlich auch für alle zukünftigen Schwangerschaften.

 

 

Krankentagegeld während der Mutterschutzfrist.

Der Beginn der Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt, führen automatisch dazu, dass das vereinbarte Krankentagegeld ausgezahlt wird. Dies war eine Vergangenheit, nicht der Fall. Hier wurden die Bedingungen, das Krankentagegeld für alle Frauen verbessert. Selbstverständlich erhalten Sie diese Leistung nicht, wenn bei Antragstellung ein Leistungsausschluss für die Entbindung verfügt wurde.

 

 

Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an:

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