🔙 Zurück zur Übersicht: Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Krankentagegeld online abschließen 2026: Die unterschätzten Risiken
Krankentagegeld online abschließen geht schnell. Ein paar Klicks, einige Gesundheitsfragen bestätigt, fertig. Doch genau hier liegt das Problem. Was im Antragsprozess wie eine Formalität wirkt, kann im Leistungsfall zur vollständigen Leistungsverweigerung führen. Versicherer prüfen die Gesundheitsangaben oft erst dann, wenn Sie tatsächlich krank sind und Ihr Krankentagegeld beantragen. Wer dann falsch oder unvollständig geantwortet hat, riskiert nicht nur die Leistung, sondern den gesamten Vertrag. Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum ein Online-Abschluss ohne Beratung für die meisten Arbeitnehmer ein kalkulierbares Risiko ist, das sich vermeiden lässt.
Warum ist der Online-Abschluss einer Krankentagegeldversicherung riskant?
Beim Online-Abschluss einer Krankentagegeldversicherung findet die eigentliche Risikoprüfung häufig erst im Leistungsfall statt. Wer Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet hat, kann im Ernstfall keine Leistung erhalten und riskiert zusätzlich die rückwirkende Vertragsauflösung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung.
Der Barmenia Tarif T42+: Was er leistet und wen er ausschließt
Der Barmenia Tarif T42+ richtet sich ausschließlich an gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die maximale Absicherung beträgt 25 Euro pro Tag. Der Tarif ist online abschließbar, setzt aber voraus, dass keine der aufgeführten Vorerkrankungen in den letzten fünf Jahren bestanden hat oder besteht.
Die Eckdaten des Tarifs im Überblick:
- Leistungsbeginn: ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Maximale Absicherung: 25 Euro pro Tag (750 Euro im Monat)
- Zielgruppe: ausschließlich GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Abschluss: online möglich, sofern keine Ausschluss-Vorerkrankungen vorliegen
Zum Vergleich: Der DKV Tarif KTAG bietet höhere Absicherungsgrenzen, zwei Anpassungsgarantien und eine individuell wählbare Karenztag-Staffelung. Wer sein volles Nettoeinkommen absichern möchte, sollte beide Tarife vergleichen.
Die Vorerkrankungsliste der Barmenia: Was viele unterschätzen
Die Barmenia schließt Antragsteller aus, bei denen in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen bestand oder besteht. Was auf den ersten Blick wie eine Liste schwerer Erkrankungen wirkt, enthält bei genauer Betrachtung auch weit verbreitete Alltagserkrankungen:
Achtung: Arthrose, Bandscheibenvorfall, Depression, Rheuma und Psoriasisarthritis stehen auf dieser Liste. Das sind Erkrankungen, die Millionen Arbeitnehmer in Deutschland betreffen. Wer eine dieser Diagnosen in der Krankenakte hat, kann den Tarif T42+ nicht abschließen. Wer sie verschweigt, riskiert die Leistungsverweigerung im Ernstfall.
Die vollständige Ausschlussliste der Barmenia umfasst unter anderem:
- Abhängigkeit vom Beatmungsgerät, Adipositas ab Grad II (BMI über 35), Alkoholismus, Alzheimer, Amputationen (mehrere), Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Anämien (alimentäre, hereditäre, aplastische), Angina Pectoris, Aortenaneurysma, Arteriosklerose, Arthrose, Autismus
- Bandscheibenvorfall, Blutgerinnungsstörung, Chorea Huntington, COPD, Creutzfeldt-Jakob
- Chronische Darmerkrankung, Degeneration des Gehirns oder Nervensystems, Demenz, Depression, Diabetes mellitus (Typ 1 und 2), Dialyse, Epilepsie
- Gelenkersatz, Hemiparese, Hemiplegie, Hepatitis B und C, Herzklappenkrankheiten, chronische Herzkrankheiten, Herzmuskelinsuffizienz, Hirninfarkt, HIV-Infektion
- Immunschwäche (angeboren oder erworben), Kinderlähmung, Knochengewebeschädigung, Koma, Krebs (alle Arten bösartiger Neubildungen), spastische Lähmung, Leberzellschaden, Lungenembolie, Lungeninfarkt, Lymphödem
- Makuladegeneration (AMD), Metabolisches Syndrom, Morbus Bechterew, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, Muskelschwund, Myasthenie, Myokardinfarkt, Myopathie
- Netzhautablösung, Nierenembolie, Nierenfunktionsstörungen, chronische Niereninsuffizienz, Organ- oder Gewebetransplantation, Osteoporose
- Parkinson, Picksche Krankheit, Polyarthritis, Polyneuropathie, Psoriasisarthritis, psychische Erkrankung, Psychosen, Querschnittslähmung
- Rheuma, Rückenmarkkrankheiten, Sarkoidose, Schädel-Hirntrauma mit Hirnblutung, Schizophrenie, Schlaganfall, Sehnervschädigung, Sklerodermie, Strahlenfolgen, Subdurale Hämatome
- Zerebralparese, Zerebrovaskuläre Krankheit
Zusätzlich sind folgende drei Fragen mit "Nein" zu beantworten, andernfalls ist kein Abschluss möglich:
- Besteht derzeit eine Arbeitsunfähigkeit?
- Besteht Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein entsprechender Antrag gestellt?
- Besteht Pflegebedürftigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?
Wer eine der fettgedruckten Erkrankungen in seiner Krankenakte hat und dies beim Online-Abschluss nicht angibt, begeht eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Die Folgen sind gravierend.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Was im Leistungsfall wirklich passiert
Versicherer prüfen Gesundheitsangaben beim Online-Abschluss häufig nicht sofort, sondern erst im Leistungsfall. Wer Vorerkrankungen nicht oder falsch angegeben hat, riskiert die vollständige Leistungsverweigerung, die rückwirkende Vertragsauflösung und den Verlust aller gezahlten Beiträge. Eine neue Krankentagegeldversicherung ist während laufender Arbeitsunfähigkeit nicht abschließbar.
Das Szenario läuft in der Praxis so ab: Sie haben den Tarif vor zwei Jahren online abgeschlossen und alle Gesundheitsfragen nach bestem Wissen beantwortet. Nun sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig und beantragen Ihr privates Krankentagegeld. Sie reichen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, auf der der Arzt die Diagnose eingetragen hat.
Der Versicherer prüft jetzt: Hätten Sie diese Diagnose oder eine damit zusammenhängende Vorerkrankung bei Antragstellung angeben müssen? Wenn ja, teilt er Ihnen mit, dass er nicht zahlt. Im schlimmsten Fall erklärt er zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG.
Die Konsequenzen im Überblick:
1. Der Versicherer verweigert die Leistung für den laufenden Krankheitsfall.
2. Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst.
3. Alle gezahlten Beiträge der vergangenen Jahre erhalten Sie nicht zurück.
4. Während Ihrer laufenden Arbeitsunfähigkeit wird kein anderer Versicherer Sie neu versichern.
5. Sie stehen ohne Einkommensschutz da, genau dann, wenn Sie ihn am dringendsten brauchen.
Dieses Risiko trifft nicht nur Menschen, die bewusst falsche Angaben machen. Es trifft ebenso Menschen, die eine Diagnose in ihrer Krankenakte haben, von der sie gar nicht wissen, dass sie angabepflichtig war. Ein einmaliger Arztbesuch wegen Rückenschmerzen, eine dokumentierte depressive Episode, eine Arthrosediagnose beim Orthopäden: All das kann im Leistungsfall zur Ablehnung führen, wenn es nicht angegeben wurde.
Die richtige Höhe des Krankentagegeldes: Zweites Risiko beim Online-Abschluss
Wer das Krankentagegeld zu hoch ansetzt, riskiert eine Kürzung im Leistungsfall ohne Beitragsrückerstattung. Wer es zu niedrig ansetzt, hat im Ernstfall monatelang eine Einkommenslücke. Beide Fehler lassen sich durch eine gemeinsame Berechnung vor Antragstellung vermeiden.
Das Bereicherungsverbot schreibt vor, dass das vereinbarte Krankentagegeld das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Liegt das versicherte Tagegeld im Leistungsfall über dem nachgewiesenen Einkommen, kürzt der Versicherer die Zahlung auf das zulässige Maß. Zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück.
Umgekehrt: Wer zu wenig absichert, bemerkt die Lücke erst, wenn er wochenlang auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss. Gerade bei schwankenden Einkünften oder Gehaltserhöhungen kann die ursprünglich gewählte Höhe schnell veraltet sein.
Mehr zum Bereicherungsverbot und seinen Auswirkungen lesen Sie hier: Bereicherungsverbot beim Krankentagegeld.
Warum die Antragsaufnahme per Beratung sicherer ist als der Online-Abschluss
Bei einer begleiteten Antragsaufnahme werden Gesundheitsfragen gemeinsam durchgegangen, die richtige Absicherungshöhe berechnet und der Antrag vor Einreichung auf Vollständigkeit geprüft. Das schützt Sie nicht nur vor Fehlern beim Abschluss, sondern auch vor bösen Überraschungen im Leistungsfall.
Der Ablauf einer begleiteten Antragsaufnahme ist unkompliziert:
- Gemeinsame Berechnung der richtigen Absicherungshöhe auf Basis Ihres tatsächlichen Nettoeinkommens
- Durcharbeiten der Gesundheitsfragen im Gespräch, damit keine angabepflichtige Vorerkrankung übersehen wird
- Sie erhalten den ausgefüllten Antrag zur Prüfung nach Hause
- Nach Ihrer Freigabe senden Sie den Antrag per Post, Fax oder E-Mail zurück
Das Ergebnis: Sie haben Jahre später die Sicherheit, dass Ihr Antrag korrekt ausgefüllt wurde und der Versicherer im Leistungsfall keine Handhabe zur Ablehnung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung hat.
Vorerkrankungen vorhanden: Trotzdem versicherbar?
Vorerkrankungen bedeuten nicht automatisch, dass keine Krankentagegeldversicherung möglich ist. Je nach Art und Schwere der Erkrankung gibt es Tarife mit Risikoaufschlägen, Ausschlussklauseln für bestimmte Diagnosen oder spezielle Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Welcher Weg der richtige ist, lässt sich nur im Einzelfall klären.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Online-Antrag stellen oder einen Antrag ablehnen lassen. Eine Ablehnung durch einen Versicherer ist im Versicherungsmarkt nicht folgenlos: Bei künftigen Anträgen sind Sie verpflichtet, frühere Ablehnungen anzugeben. Das verschlechtert Ihre Ausgangslage bei jedem weiteren Versicherer.
Der richtige Weg bei Vorerkrankungen:
- Erst Beratungsgespräch führen, Vorerkrankungen vollständig offenlegen
- Anonyme Voranfrage beim Versicherer stellen, bevor ein förmlicher Antrag eingereicht wird
- Erst nach positivem Vorbescheid den offiziellen Antrag stellen
- Nur wenn alle regulären Tarife abgelehnt werden: Tarif ohne Gesundheitsfragen prüfen
Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen: Wann ist das sinnvoll?
Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen ist kein Allheilmittel. Er enthält einen Ausschluss für Erkrankungen, wegen derer Sie in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung mindestens 21 Tage arbeitsunfähig waren. Dieser Ausschluss gilt für Leistungsfälle, die innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn eintreten und mit dieser Erkrankung zusammenhängen.
Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen wird empfohlen ausschließlich dann, wenn ein regulärer Tarif nach vollständiger Risikoprüfung abgelehnt wurde. Wer diesen Weg als bequeme Abkürzung nutzt, ohne einen regulären Antrag gestellt zu haben, verzichtet möglicherweise auf bessere Konditionen, die ihm mit einem regulären Tarif offengestanden hätten.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst den regulären Weg prüfen, dann bei nachgewiesener Ablehnung den Tarif ohne Gesundheitsfragen in Betracht ziehen. Diese Reihenfolge schützt Sie davor, unnötig auf Leistungen zu verzichten.
Fazit: Online-Abschluss nur für absolut Gesunde ohne jede Vorerkrankung
Ein Online-Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist nur dann risikolos, wenn Sie in den letzten fünf Jahren keinerlei ärztliche Behandlung wegen einer der aufgeführten Erkrankungen hatten, Ihr Nettoeinkommen korrekt einschätzen und keine weiteren Absicherungen planen. Für alle anderen ist eine begleitete Antragsaufnahme der einzig sichere Weg.
Die drei häufigsten Fehler beim Online-Abschluss zusammengefasst:
- Fehler 1: Vorerkrankungen werden nicht als angabepflichtig erkannt und deshalb nicht angegeben. Folge: Leistungsverweigerung und Vertragsauflösung im Ernstfall.
- Fehler 2: Die Absicherungshöhe wird zu hoch oder zu niedrig gewählt. Folge: Kürzung ohne Beitragsrückerstattung oder dauerhafte Einkommenslücke.
- Fehler 3: Ein Antrag wird ohne Voranfrage eingereicht und abgelehnt. Folge: Die Ablehnung muss bei allen künftigen Versicherern angegeben werden.
Kann ich eine Krankentagegeldversicherung gefahrlos online abschließen?
Ein Online-Abschluss ist nur dann risikolos, wenn Sie in den letzten fünf Jahren keinerlei ärztliche Behandlung wegen einer der aufgeführten Ausschlusserkrankungen hatten und Ihr Nettoeinkommen korrekt einschätzen. Für alle anderen empfiehlt sich eine begleitete Antragsaufnahme, bei der Gesundheitsfragen gemeinsam durchgegangen und die richtige Absicherungshöhe berechnet wird.
Was passiert, wenn ich beim Online-Abschluss eine Vorerkrankung nicht angebe?
Der Versicherer prüft Gesundheitsangaben häufig erst im Leistungsfall. Wer eine angabepflichtige Vorerkrankung nicht angegeben hat, riskiert die vollständige Leistungsverweigerung, die rückwirkende Vertragsauflösung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG und den Verlust aller gezahlten Beiträge. Während laufender Arbeitsunfähigkeit ist kein neuer Abschluss bei einem anderen Versicherer möglich.
Was leistet der Barmenia Tarif T42+ für Arbeitnehmer?
Der Barmenia Tarif T42+ zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und richtet sich ausschließlich an GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer. Die maximale Absicherung beträgt 25 Euro pro Tag, das entspricht 750 Euro im Monat. Ein Abschluss ist nicht möglich, wenn eine der aufgeführten Vorerkrankungen in den letzten fünf Jahren bestand oder besteht.
Kann ich Krankentagegeld abschließen, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Ja, in vielen Fällen ist ein Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich, zum Beispiel mit Risikoaufschlägen oder Ausschlussklauseln für bestimmte Diagnosen. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst eine anonyme Voranfrage stellen, bevor ein förmlicher Antrag eingereicht wird. Eine Ablehnung muss bei allen künftigen Versicherern angegeben werden und verschlechtert die Ausgangslage dauerhaft.
Wann ist ein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen sinnvoll?
Ein Tarif ohne Gesundheitsfragen ist ausschließlich dann empfehlenswert, wenn ein regulärer Tarif nach vollständiger Risikoprüfung nachweislich abgelehnt wurde. Auch dieser Tarif enthält einen Ausschluss: Erkrankungen, wegen derer Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Tage arbeitsunfähig waren, sind in den ersten 24 Monaten nach Versicherungsbeginn nicht mitversichert.
Weitere Themen für Arbeitnehmer

Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.
Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.
👉 Erfahren Sie mehr über Bodo Kopka und vernetzen Sie sich mit ihm auf LinkedIn.