GGF-Dienstvertrag: Die 3 teuersten Fehler bei Krankheit.
Ein fehlerhafter Anstellungsvertrag kann die Existenz Ihrer GmbH oder UG gefährden. Wenn Dienstvertrag und Krankentagegeld nicht synchronisiert sind, droht die Leistungsverweigerung der Versicherung.
Seit 1984 analysiere ich die Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Versicherungstechnik. Ein Standard-Vertrag bietet Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) keinen ausreichenden Schutz und provoziert oft eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Liquiditäts-Falle
Bei 6.000 € Brutto-Gehalt verliert Ihre Firma bei 6 Monaten Krankheit ohne Rückdeckung ca. 36.000 € Liquidität.
Support-Hotline:
0171 - 21 41 164
Wo Geschäftsführer bares Geld verlieren
1. Der 6-Wochen-Irrtum
GGFs haben keinen gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Fehlt eine präzise vertragliche Regelung, steht der Chef ab Tag 1 ohne Einkommen da – die GmbH darf dann rechtlich gar nicht zahlen.
2. Das vGA-Risiko
Zahlungen ohne Vertragsgrundlage wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung. Das führt zu massiven Steuernachzahlungen und gefährdet die steuerliche Anerkennung der gesamten Absicherung.
3. Die Karenzzeit-Falle
Wenn der Vertrag 6 Monate Fortzahlung vorsieht, das Krankentagegeld aber schon nach 6 Wochen leistet, entsteht eine Überversorgung. Die Versicherung verweigert dann oft die Leistung. Sie zahlen Beiträge für ein blockiertes System.
So machen wir Ihren Vertrag sicher.
Ich sorge für die versicherungstechnische Harmonisierung Ihres GGF-Status. Das Ziel: Die Brutto-Gehalts-Rückdeckung über die GmbH.
- Synchronisation von Lohnfortzahlung und Versicherungsbeginn.
- Rechtssichere Gestaltung der Rückdeckung über den Tarif TL.
- Vorbereitung der Unterlagen für Ihren Steuerberater (Angemessenheitsprüfung).
Technischer Hinweis: Das Krankentagegeld sichert das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt ab. Sozialversicherungsbeiträge oder sonstige Betriebskosten der GmbH sind nicht Bestandteil dieser Rückdeckung.
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Wäre Ihr Vertrag im Ernstfall wasserdicht? Wir prüfen die 3 teuersten Fehler für Sie – kostenfrei im Erstgespräch.
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Vorsicht: Die vGA-Falle bei der Betriebsprüfung
Wird Ihr Gehalt im Krankheitsfall falsch weitergezahlt, drohen massive Steuernachzahlungen. Vermeiden Sie den Klassiker der verdeckten Gewinnausschüttung durch eine rechtssichere Gestaltung.
GGF-Spezial: Lohnfortzahlung rechtssicher regeln
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gelten völlig andere Regeln als für normale Angestellte. Passt Ihre Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag exakt zum Krankentagegeld? Vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und steuerliche Risiken wie die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
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FAQ - Ihre Fragen
FAQ - Ihre Fragen
Haben Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einen gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung? Nein. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für GGF nicht automatisch. Ohne eine explizite Regelung im Dienstvertrag hat der Geschäftsführer ab dem ersten Tag der Krankheit keinen rechtlichen Anspruch auf Gehalt. Die GmbH darf in diesem Fall sogar rechtlich gar nicht zahlen, ohne steuerliche Konsequenzen zu riskieren.
Warum ist das vGA-Risiko bei der Lohnfortzahlung so gefährlich? Wenn die GmbH das Gehalt eines kranken Geschäftsführers weiterzahlt, ohne dass dies im Vorfeld im Dienstvertrag wasserdicht vereinbart wurde, wertet das Finanzamt diese Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Das führt zu massiven Steuernachzahlungen und gefährdet die gesamte steuerliche Anerkennung Ihrer Absicherung.
Was verbirgt sich hinter der sogenannten „Karenzzeit-Falle“? Diese Falle schnappt zu, wenn Dienstvertrag und Versicherung nicht synchronisiert sind. Sieht Ihr Vertrag beispielsweise 6 Monate Fortzahlung vor, Ihr Krankentagegeld leistet aber schon nach 6 Wochen, entsteht eine Überversicherung. Im Ernstfall verweigert die Versicherung die Leistung wegen des Bereicherungsverbots, und Sie haben jahrelang Beiträge für ein blockiertes System gezahlt.
Wie funktioniert die Brutto-Gehalts-Rückdeckung für die GmbH? Über spezialisierte Tarife (wie den Tarif TL der DKV) kann die GmbH das Risiko der Lohnfortzahlung absichern. Im Krankheitsfall des GGF erstattet die Versicherung der GmbH das gezahlte Bruttogehalt zurück. So bleibt die Liquidität der Firma erhalten, während der Chef weiterhin sein Gehalt bezieht.
Was sollte ich vor Abschluss einer Versicherung mit meinem Steuerberater klären? Es muss eine sogenannte Angemessenheitsprüfung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Gesamtausstattung des Geschäftsführers (Gehalt plus Nebenleistungen wie die Krankentagegeld-Rückdeckung) im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen marktüblich ist. Wir bereiten alle technischen Unterlagen für diesen Check durch Ihren Steuerberater vor.
Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.