Arbeitslosigkeit & Krankentagegeld: Kein automatisches Ende!
Früher hieß es oft: "Arbeitslos = Schutz weg". Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Praxis korrigiert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Schutz rechtssicher behalten.
Die BGH-Rechtsprechung: Arbeitssuche ist Erwerbstätigkeit
Lange Zeit versuchten Versicherer, das Krankentagegeld (KTG) mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu beenden. Doch der BGH hat klargestellt: Die Versicherungsfähigkeit bleibt bestehen, solange der Versicherungsnehmer ernsthaft und mit hinreichender Aussicht auf Erfolg eine neue Erwerbstätigkeit anstrebt.
Das bedeutet für Sie: Ihr Schutz entfällt erst dann, wenn feststeht, dass Sie keine neue Tätigkeit mehr aufnehmen wollen oder Ihre Arbeitssuche offensichtlich aussichtslos ist.
Entscheidend: Der Nachweis Ihrer Bemühungen
In der Praxis ist oft streitentscheidend, ob Sie Ihre Suchbemühungen belegen können. Um Ihren Krankentagegeld-Anspruch bei Arbeitslosigkeit zu sichern, sollten Sie folgendes bereithalten:
- Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit: Als offizieller Nachweis der Arbeitslosigkeit.
- Dokumentierte Bewerbungen: Nachweise über ernsthafte Versuche, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten.
- Absichtserklärung: Der klare Wille, weiterhin am Erwerbsleben teilzunehmen.
Tarifliche Regelungen am Beispiel der DKV
Während die BGH-Rechtsprechung den allgemeinen Rahmen vorgibt, haben einzelne Versicherer wie die DKV diese Urteile bereits in ihre Bedingungen (AVB) eingearbeitet. Diese bieten oft zusätzliche, kundenfreundliche Fristen:
Die 2-Monats-Frist
Bei der DKV haben Sie beispielsweise 2 Monate Zeit, das Unternehmen über Ihre Arbeitssuche zu informieren, um eine rückwirkende Wiederinkraftsetzung zu erwirken.
Individuelle Anpassung
Oft wird der Tagessatz oder die Karenzzeit an die neue Situation (z.B. Höhe des Arbeitslosengeldes) angepasst, um dem Bereicherungsverbot gerecht zu werden.
Gilt das auch für Selbstständige?
Ja! Die Grundsätze des BGH sind auf Selbstständige und Freiberufler übertragbar. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit nur, wenn Sie keine neue (auch angestellte) Tätigkeit mehr anstreben. Die Absicherung eines zukünftigen Verdienstausfalls bleibt das Ziel des Vertrags.
Arbeitslos? Retten Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz!
Verlassen Sie sich nicht auf pauschale Aussagen Ihrer Versicherung. Wir prüfen Ihren Fall auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung.