Private Krankenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV?
"KANN ICH IN DIE GKV ZURÜCK, WENN ICH ARBEITSLOS WERDE?"
Wenn Du als privat Krankenversicherter Deinen Job verliert, hast Du ein Problem: Das Einkommen fällt unter die Pflichtversicherungsgrenze.
Aber was passiert dann mit Deiner privaten Krankenversicherung. Musst Du in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? Wer zahlt die Beiträge?
Privat Versicherte muss in die gesetzliche Krankenkasse zurück
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld wirst Du automatisch versicherungspflichtig und musst in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Du verlierst alle angesparten Altersrücklagen der privaten Krankenversicherung. Damit wäre eine Rückkehr in eine private Krankenversicherung teuer, da Du diese zunächst wieder aufbauen müsstest. Doch so weit muss es erst gar nicht kommen.
Privat Versicherte können sich von Versicherungspflicht befreien
Privat Versicherte können sich vorübergehend von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Hierzu kannst Du einen schriftlichen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse stellen. Hier bietet sich die Kasse an, bei der der Du vor dem Wechsel in die Private versichert warst. Die Antragstellung sollte allerdings in den ersten drei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht erfolgen, ansonsten bleibt dem Kunden ein Versicherungswechsel nicht erspart.
Arbeitsamt übernimmt Krankenversicherungsbeiträge
Von nun an übernimmt die Bundesagentur für Arbeit den monatlichen Beitrag des Versicherungsnehmers und zahlt ihn direkt an Deine PKV.
Allerdings nur bis zur Höhe des gesetzlichen Einheitstarifs der Krankenkasse. Weshalb der Wechsel in den Basistarif, der lediglich die medizinische Grundversorgung garantiert, nicht zu vermeiden ist.
Alterungsrückstellungen bleiben erhalten
Dieser Wechsel hat jedoch einen Vorteil: Die Altersrücklagen können in Höhe des Basistarifs überschrieben werden. Verloren geht das Ersparte allerdings dann, wenn die Arbeitslosigkeit länger anhält und der Versicherungsnehmer Hartz IV beantragen muss. In diesem Fall muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Findet der Versicherte wieder Arbeit und kommt mit seinem Bruttojahresgehalt über die Pflichtversicherungsgrenze, kann er in die private Krankenversicherung zurückkehren. Dafür muss er jedoch mindestens ein Jahr gesetzlich versichert gewesen sein. Nach dieser Zeit steht es ihm dazu frei, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Wer sich sicher ist, dass er in die private Krankenversicherung zurückkehrt, kann bei seiner PKV eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Sie ermöglicht dem die Wiederaufnahme in den alten Tarif innerhalb der ersten zwölf Wochen, die Altersrücklagen bleiben dabei erhalten. Hierzu muss der alte Vertrag jedoch mindestens fünf Jahre ununterbrochen bestanden haben.
Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und seine Arbeit verliert, bleibt von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit - soweit er die vergangenen fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit durchgehend bei einem privaten Versicherer war. Dazu muss er jedoch insgesamt mindestens die Hälfte der Zeit über privat versichert oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein. Er kann somit in den Standardtarif wechseln.
Quelle: privatekrankenversicherung.eu
Dies könnte Dich auch interessieren...
Fordern Sie heute Ihr persönliches Angebot an!
Suchen im Blog
Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.