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Krankentagegeld für Rechtsanwälte: Dein umfassender Schutz im DKV-Gruppenvertrag über die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V.

Deine Kanzlei, deine Gesundheit, deine Sicherheit: Warum Krankentagegeld für freiberufliche Anwälte unverzichtbar ist

Als freiberuflicher Rechtsanwalt ist deine Arbeitskraft dein größtes Kapital. Jeder Tag, an dem du nicht arbeiten kannst, bedeutet nicht nur verlorene Einnahmen, sondern auch das Risiko, die Fixkosten deiner Kanzlei nicht mehr decken zu können. Im Gegensatz zu Angestellten hast du als Selbstständiger keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden.

Genau hier setzt die maßgeschneiderte Lösung für dich an: Der exklusive DKV-Gruppenvertrag für Krankentagegeld über die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Diese einzigartige Kooperation sichert dir nicht nur dein Einkommen bei Krankheit ab, sondern bietet dir auch deutliche Beitragsersparnisse. Erfahre in diesem Artikel, wie du dich und deine Familie optimal absichern kannst.

Die starke Partnerschaft: Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. und DKV

Um die bestmögliche Absicherung für dich als freiberuflichen Anwalt zu gewährleisten, haben sich zwei starke Partner zusammengeschlossen: Die "Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V." und die Deutsche Krankenversicherung (DKV).

Die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.: Seit 1966 an deiner Seite

Die "Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V." ist eine feste Größe in der deutschen Anwaltschaft. Der Verein wurde bereits 1966 von Rechtsanwälten gegründet, um die Interessen der Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland aktiv zu fördern. Ihr oberstes Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwaltskammern und dem Deutschen Anwaltverein die wirtschaftliche Sicherheit des Anwalts und seiner Familie bestmöglich zu gewährleisten.

Die Satzung des Vereins ist offen für alle, die eine rechtliche Ausbildung besitzen: Neben Rechtsanwälten können auch Notare, Patentanwälte, Assessoren und Rechtsreferendare Vereinsmitglied werden. Das stetige und rasche Ansteigen der Mitgliederzahl – der bundesweit arbeitende Verein hat derzeit ca. 5.000 Mitglieder – bestätigt eindrucksvoll, dass ein solches Bedürfnis nach Unterstützung und Absicherung in der Anwaltschaft besteht.

Hier gibt es weitere Informationen zum Verein: https://www.selbsthilfe-ra.de/index.asp

Die DKV: Dein vertrauensvoller Partner in der Krankenversicherung

Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) mit Sitz in Köln ist seit vielen Jahrzehnten ein führender und vertrauenswürdiger Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherungen. Ihre Expertise und ihr umfassendes Leistungsangebot sind weithin anerkannt. Mehr als 26.000 Rechtsanwälte schenken der DKV bereits ihr Vertrauen, was die besondere Stellung der DKV als Partner für die Anwaltschaft unterstreicht.

Eine Kooperation mit Mehrwert: Dein exklusiver Vorteil als Anwalt

Seit vielen Jahren besteht eine bewährte Kooperation zwischen der "Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V." und der DKV. Als Mitglied der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. profitierst du von dieser Partnerschaft in besonderem Maße: Du hast die Möglichkeit, alle Krankenversicherungsangebote der DKV zu günstigeren Konditionen über einen speziellen Gruppenvertrag zu erhalten. Dies gilt nicht nur für dich selbst, sondern auch für deine Familienangehörigen!

Dein Einkommen gesichert: das DKV-Krankentagegeld für Anwälte im Detail

Die finanzielle Absicherung bei Krankheit ist für freiberufliche Anwälte von entscheidender Bedeutung. Das Krankentagegeld der DKV, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Anwaltschaft im Rahmen des Gruppenvertrages, bietet hier eine essenzielle Lösung.

Warum ist Krankentagegeld für Freiberufler so wichtig?

Stell dir vor, du wachst morgen auf und kannst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten. Als Angestellter hättest du in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung. Als selbstständiger Anwalt entfällt diese Absicherung. Dein Einkommen bricht weg, aber deine Fixkosten für Kanzleimiete, Personalkosten, Versicherungen und private Ausgaben laufen weiter. Ohne ein Krankentagegeld musst du im Ernstfall auf deine Rücklagen zurückgreifen oder gerätst in finanzielle Schwierigkeiten.

Wichtige Abgrenzung: Das Krankentagegeld ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)! Während die BU dich bei langfristiger, voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit absichert, springt das Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein und sichert dir ein regelmäßiges Einkommen – ideal für den Zeitraum nach Ablauf der Karenzzeit bis zur eventuellen Genesung oder dem Einsetzen einer BU-Leistung.

Die Vorteile des DKV-Krankentagegeldes im Gruppenvertrag

Der DKV-Gruppenvertrag über die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. bietet dir entscheidende Vorteile für deine Krankentagegeldversicherung:

✅ Flexible Absicherung: Du kannst die Höhe deines Krankentagegeldes individuell an deinen tatsächlichen Bedarf anpassen. So stellst du sicher, dass dein Einkommen und deine Kanzleikosten im Krankheitsfall weiterhin gedeckt sind.

✅ Wahl der Karenzzeit: Du bestimmst, ab wann das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Viele freiberufliche Anwälte wählen eine Karenzzeit von 28 Tagen (Zahlung ab dem 29. Tag), da dies oft mit einer privaten finanziellen Reserve überbrückbar ist und die Beiträge niedrig hält.

✅ Geringere Beiträge: der absolute Top-Vorteil! Durch den Gruppenvertrag profitierst du von deutlich reduzierten Prämien, die dir eine erhebliche jährliche Ersparnis ermöglichen.

✅ Umfassender Schutz: Die Versicherung greift nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit und bei Berufskrankheiten.

Beispielrechnung: So viel sparst du wirklich!

Die finanzielle Ersparnis durch den Gruppenvertrag ist beeindruckend. Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, das die Vorteile klar aufzeigt:

Nehmen wir an, du bist ein Anwalt, geboren im Jahr 1979, und dein monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit beträgt 9.000 € (Netto + Fixkosten der Kanzlei).

Beiträge DKV Krankentagegeld für Rechtsanwälte

 

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass du durch den Gruppenversicherungsvertrag jährlich 2.145,60 € sparen kannst! Ein Betrag, der sich in deiner Kanzleikasse und deinem Privatvermögen bemerkbar macht.

Sinnvolle Ergänzungen für deine Absicherung

Die Kooperation zwischen der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e. V. und der DKV ermöglicht es dir nicht nur, dein Krankentagegeld zu optimieren. Du profitierst auch von günstigeren Konditionen bei weiteren wichtigen Versicherungsangeboten der DKV:

➡️ Private Krankenversicherung: Wenn du dich für eine vollwertige private Krankenversicherung entscheidest.

➡️ Krankenhauszusatzversicherungen: Für mehr Komfort im Krankenhaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, mit und ohne Chefarztbehandlung).#

➡️ Pflegezusatzversicherungen: eine wichtige Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit.

➡️ Zahnzusatzversicherungen: Damit dein strahlendes Lächeln bezahlbar bleibt und du bei Zahnbehandlungen optimal abgesichert bist.

 

Info/Hinweis für deine Familie

Übrigens: All diese Vorteile bieten wir auch deinen Familienangehörigen, für eine umfassende Gesundheitsvorsorge für die ganze Familie!

Dein Weg zum optimalen Schutz: So einfach geht's!

Die Beantragung deines persönlichen Angebots für das DKV-Krankentagegeld über den Gruppenvertrag ist unkompliziert:

  1. Kontaktiere uns: Fordere noch heute dein persönliches Angebot zum Krankentagegeld für Rechtsanwälte an.
  2. Individuelle Beratung: Wir ermitteln gemeinsam deinen genauen Bedarf und finden die optimale Absicherung für dich und deine Familie.
  3. Profitiere: Schließe deine Versicherung zu den attraktiven Konditionen des Gruppenvertrags ab und sichere dein Einkommen im Krankheitsfall.

Fazit: Investiere in deine Sicherheit und die deiner Kanzlei

Als freiberuflicher Rechtsanwalt trägst du eine große Verantwortung – nicht nur für deine Mandanten, sondern auch für deine eigene finanzielle Zukunft und die deiner Familie. Eine unzureichende Absicherung bei Krankheit ist ein Risiko, das du dir nicht leisten solltest.

Der DKV-Gruppenvertrag für Krankentagegeld, exklusiv über die Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. verfügbar, bietet dir eine einmalige Chance: Profitiere von maßgeschneidertem Schutz, der dein Einkommen im Krankheitsfall sichert und dir gleichzeitig erhebliche Beiträge spart. Nutze diese Gelegenheit, um deine finanzielle Gesundheit langfristig zu gewährleisten und mit ruhigem Gewissen deinem Beruf nachzugehen.


FAQ – häufig gestellte Fragen


Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Krankentagegeld für Rechtsanwälte

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Antwort: Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ermöglicht es dir, Leistungen zu erhalten, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall temporär nicht arbeiten kannst, auch wenn keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt.

  1. Was deckt eine private Krankentagegeldversicherung ab?

    • Antwort: Eine private Krankentagegeldversicherung bietet dir finanziellen Schutz, indem sie tägliche Zahlungen leistet, wenn du aufgrund einer Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht arbeiten kannst.
  2. Kann ich gleichzeitig Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsklausel und der Krankentagegeldversicherung erhalten?

    • Antwort: Ja, es ist möglich, aber es hängt von den Bedingungen deiner Policen ab. Überprüfe deine Verträge oder sprich mit deinem Versicherer, um Überschneidungen und Bedingungen zu verstehen.
  3. Welche Probleme können bei der Kombination dieser Versicherungen auftreten?

    • Antwort: Probleme können durch Überschneidungen der Leistungen, unterschiedliche Definitionen von Arbeitsunfähigkeit und unzureichende Kommunikation zwischen dir und den Versicherern entstehen.
  4. Was sollte ich tun, um Probleme bei der Kombination der Versicherungen zu vermeiden?

    • Antwort: Überprüfe regelmäßig deine Policen, kommuniziere offen mit deinen Versicherern und passe deine Versicherungen bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass sie optimal aufeinander abgestimmt sind.
  5. Wie kann ich herausfinden, ob meine Policen korrekt abgestimmt sind?

    • Antwort: Führe eine gründliche Überprüfung deiner Policen durch, vergleiche die Bedingungen und sprich bei Unklarheiten mit einem professionellen Berater oder direkt mit deinen Versicherern.
  6. Was sollte ich tun, wenn ich bereits Probleme mit der Kombination meiner Versicherungen habe?

    • Antwort: Suche professionelle Beratung, um deine Situation zu bewerten. Kontaktiere deine Versicherer, um die Angelegenheit zu klären, und ergreife die notwendigen Schritte, um deine Policen entsprechend anzupassen.
Was genau ist Krankentagegeld und wie unterscheidet es sich von der BU?

Krankentagegeld ist eine Geldleistung, die dir bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall gezahlt wird. Es soll deinen Verdienstausfall während dieser Zeit ausgleichen. Eine  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet hingegen, wenn du deinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, oft aufgrund schwerwiegender Krankheiten oder Unfälle. Krankentagegeld deckt den kurz- bis mittelfristigen Ausfall ab, die BU den langfristigen.

Ab wann beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes?

Der Beginn der Zahlung, die sogenannte Karenzzeit, kann flexibel gewählt werden. Üblich sind 3, 7, 14, 20 oder 28 Tage. Nach Ablauf dieser Frist beginnt die DKV mit der Auszahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.

Kann ich die Höhe des Krankentagegeldes später anpassen?

Ja, in der Regel ist eine Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes möglich, wenn sich dein Einkommen oder deine Bedürfnisse ändern. Wir beraten dich hierzu gerne persönlich.

Gilt der Gruppenvertrag nur für neue Mitglieder der Selbsthilfe e.V.?

Der Gruppenvertrag steht allen aktuellen und zukünftigen Mitgliedern der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. offen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung, um von den vergünstigten Konditionen zu profitieren.

Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?

Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt in der Regel vierzehntägig oder in anderen vereinbarten Intervallen direkt auf dein Bankkonto, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und ärztlich bescheinigt ist.

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