Wann endet die Krankentagegeldversicherung?
Die private Krankentagegeldversicherung endet z. B. bei Berufsunfähigkeit, Rentenbeginn, Aufgabe der Selbstständigkeit oder Umzug ins Ausland – je nach vertraglicher Situation.
Ende bei Aufgabe der Selbstständigkeit
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft aufgeben, endet die Krankentagegeldversicherung zum Monatsende. Sind Sie zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben, bleibt der Schutz bestehen – bis zum Ende der Leistungsphase, maximal drei Monate nach Aufgabe der Selbstständigkeit.
Wechseln Sie in ein Angestelltenverhältnis, helfen wir, Ihre Police entsprechend anzupassen.
Ende bei Berufsunfähigkeit
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit endet die Krankentagegeldversicherung grundsätzlich. Sie bleibt jedoch noch bis zu drei Monate bestehen, damit Leistungen für die bestehende Arbeitsunfähigkeit erbracht werden können.
Tipp: Lassen Sie Ihre Police ruhend stellen. So können Sie diese ohne Gesundheitsprüfung wieder aktivieren, wenn Sie nicht mehr berufsunfähig sind.
Ende bei Rentenbeginn
Mit Beginn einer Altersrente endet die Krankentagegeldversicherung automatisch – es sei denn, der Vertrag sieht eine Fortführung bis zum 65. Lebensjahr vor. In diesem Fall kann unter bestimmten Bedingungen eine neue Police abgeschlossen werden – z. B. bei weiterer Berufstätigkeit trotz Rentenbezug.
Ende bei Umzug ins Ausland
Ein dauerhafter Wohnsitz im Ausland kann zum Ende der Versicherung führen – sofern keine Fortführung vereinbart wurde. Kontaktieren Sie uns vor einem Umzug, damit wir Ihnen eine passende Lösung anbieten können.
Tipp
📌 Treten Sie bei Änderungen wie Berufswechsel, Rente oder Auswanderung immer frühzeitig mit uns in Kontakt. So können wir Ihre Optionen prüfen und Ihren Versicherungsschutz optimal anpassen.