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Wer ist der Versicherungsnehmer und wer ist die versicherte Person bei einem GmbH-Krankentagegeld-Tarif?

Beim GmbH-Krankentagegeld ist die GmbH der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge. Versicherte Person ist der Geschäftsführer, für den die Lohnfortzahlung abgesichert wird.

Problemstellung/Grundlagen

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld und müssen die Lohnfortzahlung eigenständig vertraglich regeln. Damit die GmbH im Krankheitsfall nicht finanziell belastet wird, kann sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen.

Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person. Diese Unterscheidung ist wichtig für die steuerliche Behandlung und für die Frage, wem die Leistung im Krankheitsfall zusteht.

Ohne saubere Trennung droht die Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) oder einer fehlerhaften steuerlichen Einordnung. Deshalb ist die korrekte Vertragsgestaltung von zentraler Bedeutung.

Ein GmbH-Krankentagegeldtarif bietet hier eine klare Struktur, wenn er korrekt abgeschlossen und dokumentiert wird.

Lösungsansatz/Details

Im GmbH-Krankentagegeldmodell gilt:

  • Versicherungsnehmer: Die GmbH ist der Versicherungsnehmer. Sie schließt den Vertrag ab, zahlt die Beiträge und ist formal Anspruchsinhaber gegenüber der Versicherung.
  • Versicherte Person: Der Geschäftsführer ist die versicherte Person, da seine Arbeitskraft und Lohnfortzahlung abgesichert werden.
  • Leistungsfall: Im Krankheitsfall zahlt die Versicherung an die GmbH. Diese nutzt die Leistung, um die vertraglich vereinbarte Lohnfortzahlung an den Geschäftsführer weiterzuleiten.
  • Steuerliche Behandlung: Die Beiträge sind Betriebsausgaben der GmbH, die Versicherungsleistung gilt für die GmbH als durchlaufender Posten. Der Geschäftsführer versteuert regulär sein Gehalt.

So wird sichergestellt, dass weder ein geldwerter Vorteil entsteht noch eine steuerlich nachteilige Behandlung als vGA erfolgt.

Fazit/Handlungsempfehlung

Im GmbH-Krankentagegeldmodell übernimmt die GmbH die Rolle des Versicherungsnehmers, während der Geschäftsführer als versicherte Person geschützt ist. Diese klare Trennung schafft Rechtssicherheit und steuerliche Vorteile.

Die GmbH erhält die Versicherungsleistung und setzt sie zur Lohnfortzahlung ein. Für den Geschäftsführer bleibt die Lohnfortzahlung steuerlich wie normales Gehalt behandelt.

Empfehlenswert ist eine eindeutige vertragliche Regelung im Geschäftsführervertrag sowie eine Dokumentation der Zweckbindung der Versicherung. So lassen sich spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden.

Eine individuelle Beratung stellt sicher, dass sowohl steuerliche als auch rechtliche Vorgaben optimal berücksichtigt sind.

Weitere häufige Fragen

  • Wer bietet ein Krankentagegeld für GmbH Geschäftsführer an?
  • Wie hoch kann ich mein Gehalt absichern?
  • Wie lange zahlt die Krankentagegeldversicherung für GmbH Geschäftsführer?
  • Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

    Über den Autor

    Bodo Kopka

    Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

    Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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