Wird Krankentagegeld auch im Krankenhaus gezahlt?
Ja – Krankentagegeld kann auch während eines Krankenhausaufenthalts gezahlt werden, wenn die vertraglich vereinbarte Karenzzeit erfüllt ist. Dabei gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer unterschiedliche Regeln.
Was gilt für Selbstständige?
Für Selbstständige beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem Tag, an dem die Karenzzeit abgelaufen ist – auch während eines Krankenhausaufenthalts. Voraussetzung ist, dass eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt und die Karenzzeit erfüllt ist.
Da Selbstständige während eines Klinikaufenthalts oft kein Einkommen erzielen, hilft das Krankentagegeld dabei, den Verdienstausfall abzufedern.
Was gilt für Arbeitnehmer?
Bei Arbeitnehmern gilt während der ersten sechs Wochen eines Krankenhausaufenthalts die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In dieser Zeit greift das Krankentagegeld nicht.
Erst nach Ablauf der Lohnfortzahlung – also ab dem 43. Tag der Krankschreibung – setzt die Zahlung des Krankentagegeldes ein, auch wenn sich der Arbeitnehmer noch im Krankenhaus befindet.
Warum ist der Versicherungsvertrag so wichtig?
Die konkreten Bedingungen zur Zahlung im Krankenhaus hängen vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Karenzzeiten, Leistungsvoraussetzungen und Sonderregelungen können sich je nach Tarif unterscheiden.
Daher sollte der Vertrag sorgfältig geprüft werden – insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten oder bei Selbstständigen ohne Lohnfortzahlung.