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Krankentagegeld-Tarife für Existenzgründer 2026: Der DKV-Tarif KTN2 im Detail

Die DKV bietet mit dem Tarif KTN2 eine Lösung, die speziell auf Existenzgründer zugeschnitten ist: In den ersten 24 Monaten nach Gründung wird kein Einkommensnachweis verlangt. Absicherbar sind bis zu 140 Euro täglich für Einzelunternehmer und GGF, bis zu 160 Euro täglich für Kammerberufe.

Das Dilemma der Existenzgründer bei der Krankentagegeld-Absicherung

Die meisten privaten Krankentagegeldversicherungen verlangen Einkommensnachweise der letzten zwei Jahre. Existenzgründer können diese nicht vorlegen. Der GKV-Wahltarif ist gedeckelt, bindet für drei Jahre und rechnet Betriebseinnahmen an. Die DKV löst dieses Dilemma mit dem Tarif KTN2: kein Einkommensnachweis in den ersten 24 Monaten, voller Schutz ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.

Viele Gründer stehen bei der Absicherung im Krankheitsfall vor einem strukturellen Problem: Sie haben noch kein stabiles Einkommen und können keine Steuerbescheide vorlegen. Gleichzeitig brauchen sie vom ersten Tag an einen verlässlichen Schutz für den Fall der Arbeitsunfähigkeit.

Die gesetzlichen Krankenkassen lösen dieses Problem nicht. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert und einen Wahltarif Krankengeld abschließt, zahlt Beiträge für eine Leistung, die erst ab dem 43. Karenztag greift, auf das beitragspflichtige Einkommen gedeckelt ist und bei der Betriebseinnahmen auf die Leistung angerechnet werden. Für Existenzgründer mit laufenden Fixkosten ist das eine kaufmännische Falle. Eine ausführliche Darstellung: GKV-Wahltarife: Vorteile und Nachteile im Überblick

Die Lösung liegt im privaten Markt, genauer: im DKV-Tarif KTN2.

Der DKV-Tarif KTN2: Leistungsparameter für Existenzgründer

Der DKV-Tarif KTN2 verzichtet in den ersten 24 Monaten nach Gründung vollständig auf den Einkommensnachweis. Einzelunternehmer und GGF sichern bis zu 140 Euro täglich ab, Kammerberufe bis zu 160 Euro täglich. Der Leistungsbeginn ist ab dem 4. Karenztag wählbar. Nach Ablauf der 24 Monate wird der tatsächlich erzielte Gewinn als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Die konkreten Leistungsparameter des Tarifs KTN2 im Überblick:

  • Einkommensnachweis: In den ersten 24 Monaten nach Gründung nicht erforderlich. Die DKV akzeptiert plausible Einkommensprognosen.
  • Absicherbare Tagessätze: Bis zu 140 Euro täglich für Einzelunternehmer und GGF (entspricht rund 4.200 Euro monatlich). Bis zu 160 Euro täglich für Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater.
  • Leistungsbeginn (Karenztage): Wählbar ab dem 4., 8., 15. oder 22. Krankheitstag. Je länger die Karenztage, desto günstiger der Beitrag.
  • Leistungsdauer: Keine zeitliche Begrenzung solange Arbeitsunfähigkeit besteht und der Versicherungsschutz aufrechterhalten wird.
  • Anpassung nach 24 Monaten: Nach Ablauf der Gründungsphase wird der Tagessatz auf Basis des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Für GmbH- und UG-Geschäftsführer gilt eine Besonderheit: Der Tarif KTN2 kann über die GmbH als Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall ist die GmbH Versicherungsnehmerin, die Beiträge sind Betriebsausgaben, und die Leistung fließt im Krankheitsfall an die GmbH zur Refinanzierung der Lohnfortzahlungsverpflichtung. Mehr dazu: GmbH-Geschäftsführer: Existenzstrategie im Überblick

Karenztage im Tarif KTN2: Die richtige Wahl für Gründer

Die Wahl der Karenztage ist die wichtigste Stellschraube im Tarif KTN2. Sie bestimmt, ab welchem Krankheitstag die Leistung einsetzt, und damit direkt den monatlichen Beitrag. Wer keine Rücklagen hat, sollte kurze Karenztage wählen. Wer drei bis sechs Monatsgehälter zurückgelegt hat, kann längere Karenztage wählen und den Beitrag deutlich senken.

Die Faustformel für die Karenztag-Wahl:

  • Keine Rücklagen: Karenztage ab dem 4. Tag. Der Schutz greift früh, der Beitrag ist entsprechend höher.
  • Rücklagen für 4 bis 6 Wochen: Karenztage ab dem 22. oder 29. Tag. Beitrag deutlich günstiger, kurzfristige Erkrankungen werden aus Rücklagen überbrückt.
  • Rücklagen für 2 bis 3 Monate: Karenztage ab dem 43. oder 92. Tag. Nur für längere Erkrankungen relevant, sehr günstiger Beitrag.

Wichtig: Die Karenztage sollten nie länger sein als die vorhandenen Rücklagen reichen. Eine ungesicherte Lücke zwischen Ende der Rücklagen und Beginn der KTG-Leistung ist im Leistungsfall nicht nachträglich zu schließen. Mehr zur Karenztag-Strategie: Karenztage bei begrenzten Rücklagen

Fazit: Der Tarif KTN2 ist für Existenzgründer kaufmännisch alternativlos

Kein anderer Versicherer kombiniert den Verzicht auf den Einkommensnachweis mit dieser Absicherungshöhe und Flexibilität bei den Karenztagen. Der DKV-Tarif KTN2 ist für Existenzgründer in den ersten 24 Monaten die einzige Lösung, die sofortigen, vollständigen Schutz ohne bürokratische Hürden bietet. Wer die 24-Monats-Frist verstreichen lässt, muss anschließend Steuerbescheide vorlegen.

Frühzeitige Absicherung ist besser als spätere Reparatur. Mit dem Tarif KTN2 starten Sie sicher und flexibel in Ihre Selbstständigkeit. Außerdem wichtig: Das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Was es bedeutet und wie Sie sich schützen: Ordentliches Kündigungsrecht der Krankentagegeldversicherung

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Häufige Fragen zum DKV-Tarif KTN2 für Existenzgründer

Die folgenden Fragen werden von Existenzgründern im Beratungsgespräch am häufigsten zum Tarif KTN2 gestellt. Die Antworten geben einen ersten Orientierungsrahmen. Eine individuelle Einschätzung Ihrer konkreten Situation ersetzt dieser Überblick nicht.

Was ist der DKV-Tarif KTN2 und für wen ist er geeignet?

Der DKV-Tarif KTN2 ist ein Krankentagegeldtarif, der speziell auf Existenzgründer ausgerichtet ist. In den ersten 24 Monaten nach Gründung verzichtet die DKV auf den Einkommensnachweis. Geeignet ist er für Einzelunternehmer, Freiberufler, GmbH-Geschäftsführer und Kammerberufe, die sofort nach Gründungsbeginn abgesichert sein möchten, ohne Steuerbescheide vorlegen zu können.

Wie hoch ist der absicherbare Tagessatz im Tarif KTN2?

Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer können im Tarif KTN2 bis zu 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis absichern, entsprechend rund 4.200 Euro monatlich.

Ab welchem Karenztag leistet der Tarif KTN2?

Im Tarif KTN2 ist der Leistungsbeginn frei wählbar: ab dem 4., 8., 15. oder 22. Krankheitstag. Je länger die Karenztage, desto günstiger der monatliche Beitrag. Die Wahl sollte auf die vorhandenen Rücklagen abgestimmt sein: Die Rücklagen müssen die Karenztage vollständig überbrücken können. Eine ungesicherte Lücke zwischen Ende der Rücklagen und Beginn der KTG-Leistung ist im Leistungsfall nicht nachträglich zu schließen.

Was passiert nach Ablauf der 24-Monats-Frist im Tarif KTN2?

Nach Ablauf der ersten 24 Monate nach Gründung wird der Tagessatz auf Basis des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens geprüft. Liegt das tatsächliche Einkommen unter dem versicherten Tagessatz, wird der Tagessatz entsprechend angepasst. Wer den Tarif KTN2 frühzeitig abschließt und in den ersten zwei Jahren ein stabiles Einkommen aufbaut, behält seinen vollen Tagessatz ohne Einschränkungen.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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