Deckt die Krankentagegeldversicherung auch Arbeitsunfähigkeit infolge psychischer Erkrankungen ab?
Ja, psychische Erkrankungen wie Depression oder Burnout sind grundsätzlich mitversichert, sofern keine Ausschlüsse oder Wartezeiten im Vertrag stehen.
Problemstellung/Grundlagen
Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen nehmen in der Arbeitswelt zu, auch unter Selbstständigen. Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit darüber, ob eine private Krankentagegeldversicherung solche Diagnosen überhaupt abdeckt.
Einige Versicherte befürchten Leistungsausschlüsse, lange Wartezeiten oder eine Ablehnung im Leistungsfall. Diese Sorge ist nicht unbegründet, denn je nach Tarif und Anbieter gibt es unterschiedliche Regelungen für psychische Erkrankungen.
Wichtig ist: Psychische Erkrankungen gelten grundsätzlich als versicherte Ursache für eine Arbeitsunfähigkeit, sofern sie ärztlich festgestellt und entsprechend dokumentiert sind. Entscheidend ist jedoch der genaue Wortlaut des Vertrags.
Bei Abschluss der Versicherung spielt auch die Gesundheitsprüfung eine Rolle: Wer bereits in Behandlung war, muss mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen rechnen.
Lösungsansatz/Details
In der Praxis gelten folgende Punkte bei psychischen Erkrankungen im Zusammenhang mit Krankentagegeld:
- Grundsätzlich versichert: Psychische Erkrankungen sind anerkannt. Voraussetzung ist eine durchgängige Krankschreibung durch einen Arzt oder Facharzt.
- Verzicht auf Leistungsausschlüsse: Hochwertige Tarife schließen psychische Erkrankungen nicht aus.
- Wartezeiten möglich: Manche Tarife sehen eine Wartezeit (z. B. 8 Monate) für Leistungen bei bestimmten Diagnosen vor.
- Vorerkrankungen relevant: Eine psychische Vorerkrankung kann zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Hier entscheidet die Gesundheitsprüfung.
- Begutachtung durch Gutachter: In komplexen Fällen kann der Versicherer ein fachärztliches Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Empfehlenswert ist ein Tarif, der psychische Erkrankungen ausdrücklich ohne Einschränkungen absichert, etwa durch den Verzicht auf sogenannte Leistungsausschlüsse bei seelischer Erkrankung.
Auch die Dauer der Krankschreibung ist relevant: Je länger der Leistungsfall andauert, desto gründlicher prüft der Versicherer die medizinische Dokumentation.
Fazit/Handlungsempfehlung
Psychische Erkrankungen sind in guten Krankentagegeldtarifen grundsätzlich abgesichert, auch für Selbstständige. Ausschlaggebend ist eine fundierte ärztliche Diagnose und eine lückenlose Krankschreibung.
Wichtig: Lies die Versicherungsbedingungen sorgfältig. Achte insbesondere auf Formulierungen zu seelischen oder nervlichen Erkrankungen und prüfe, ob Wartezeiten oder Ausschlüsse genannt sind.
Wer psychische Vorerkrankungen hat, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um den passenden Tarif zu finden, ohne später böse Überraschungen zu erleben.
Fazit: Krankentagegeld kann auch bei Depression oder Burnout leisten. Mit dem richtigen Tarif und vollständiger ärztlicher Dokumentation.
