Sind Berufskrankheiten und Berufsunfälle beim Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert?
Ja – Berufskrankheiten, Berufsunfälle und Wegeunfälle sind beim privaten Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Was gilt als Berufskrankheit?
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) gelistet sind. Sie entstehen durch berufliche Tätigkeiten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung – etwa durch Lärm, Chemikalien oder körperliche Belastung.
Die Erkrankung muss in ursächlichem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt sein.
Sind Berufskrankheiten beim Krankentagegeld mitversichert?
Ja – die private Krankentagegeldversicherung leistet auch bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Berufskrankheit. Dies ist unabhängig davon, ob zusätzlich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Es erfolgt keine Leistungskürzung, selbst wenn mehrere Systeme greifen.
Was gilt als Berufsunfall oder Wegeunfall?
Ein Berufsunfall ist ein Unfall, der sich während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet. Dazu zählen etwa Stürze auf dem Betriebsgelände, Wegeunfälle oder Verletzungen durch Maschinen.
Leistet das Krankentagegeld auch bei Berufsunfällen?
Ja – auch bei Arbeitsunfähigkeit durch Berufsunfälle zahlt die private Krankentagegeldversicherung. Es ist keine zusätzliche Absicherung erforderlich. Die Leistungen erfolgen unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung und ohne Beitragszuschlag.