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Krankentagegeld Berufsunfälle

Sind Berufskrankheiten und Berufsunfälle beim Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert? 

Berufskrankheiten, Berufsunfälle und Wegeunfälle sind beim Krankentagegeld beitragsfrei mitversichert. 

Als Berufskrankheit werden Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die gesamte Bevölkerung ausgesetzt sind.

Aber nicht jede Erkrankung, die sich ein Versicherter bei der Arbeit zuzieht, ist eine Berufskrankheit. Der Begriff ist vielmehr im Gesetz definiert. Danach sind Berufskrankheiten diejenigen Krankheiten, die die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat und die ein Versicherter durch seine versicherte Tätigkeit erleidet.

 

Berufsunfälle sind beim Krankentagegeld mitversichert.

 

Berufsunfälle sind Unfälle, die in Ausübung des Dienstes geschehen (auch am Weg von zu Hause in die Arbeit und umgekehrt). Für Unfälle außerhalb der Arbeitszeit besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das private Krankentagegeld zahlt auch bei Berufsunfällen.

 

Weitere Fragen zur Krankentagegeldversicherung.

 

 

Mehr zu Berufskrankheiten und Berufsunfälle beim Krankentagegeld 

 

 

 

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