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Gibt es Wartezeiten beim Krankentagegeld?

Ja, standardmäßig gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Sie entfällt bei Unfall und kann in vielen Spezialtarifen komplett erlassen werden. Etwa für Freiberufler oder Mitglieder bestimmter Krankenkassen.

Was bedeutet Wartezeit genau?

Die Wartezeit ist eine leistungsfreie Anfangszeit, in der der Versicherer noch kein Krankentagegeld zahlen muss, obwohl die Arbeitsunfähigkeit bereits eingetreten ist.

Sie beginnt mit dem Versicherungsstart und gilt nur einmalig zu Vertragsbeginn.

Was regeln die MBKT zur Wartezeit?

Die Musterbedingungen MBKT definieren die gesetzlichen Mindeststandards:

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate (entfällt bei Unfall)
  • Besondere Wartezeiten: 8 Monate für Psychotherapie, Zahnersatz, Schwangerschaft u. a.
  • Möglichkeit der Verkürzung oder Erlass durch ärztliches Attest oder Spezialtarif
  • Anrechnung von Vorversicherungszeiten unter bestimmten Bedingungen

Wartezeiten entfallen in vielen Spezialtarifen

Einige Versicherer bieten vollständigen Verzicht auf Wartezeiten, sowohl auf die 3 Monate allgemeiner als auch auf die 8 Monate besonderer Wartezeit. Diese Regelung gilt häufig für:

  • Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Zahnärzte u. v. m.
  • Freiberufler mit ausgewählten Spezialtarifen
  • Mitglieder bestimmter gesetzlicher Krankenkassen (z. B. Audi BKK, Knappschaft, VIACTIV, AOK Hessen)

Welche Vorteile hat der Wegfall der Wartezeit?

Wer auf Wartezeiten verzichtet, profitiert vom vollständigen Schutz ab dem ersten Tag - ohne Verzögerung. Das ist besonders wichtig für Selbstständige, Existenzgründer oder Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko.

Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Wartezeiten vermeiden können, durch die richtige Tarifwahl oder Krankenkassen-Zugehörigkeit.

Häufige Folgefragen