Union Krankenversicherung – Tarif S-KG (Krankentagegeld für GKV-Arbeitnehmer)
Lückenschluss nach Ende der Lohnfortzahlung: Zahlung ab dem 43. Tag, Rückfallanrechnung (6 Monate), Wartezeiten 3/8 Monate, Ausland, Reha/AHB, Anpassung ohne Gesundheitsprüfung und „sicher versichert“ dank Kündigungsverzicht.
Für wen ist S-KG gedacht?
Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer/Auszubildende mit sechs Wochen Lohnfortzahlung, die Mitglied einer deutschen GKV sind und ein regelmäßiges Einkommen haben. Das versicherbare Tagegeld orientiert sich am Nettoeinkommen (Ø der letzten 12 Monate).
Kurzübersicht – UKV Tarif S-KG
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit; Auszahlung tageweise (Monat pauschal 30 Tage).
- Rückfallregel: AU wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten → Vor-AU wird auf die Karenz angerechnet.
- Reha/AHB/Kur: Stationäre Reha/Kur in Kur-/Sanatoriumsanstalten mit vorheriger Zusage; AHB binnen 2 Wochen nach Krankenhaus ohne Zusage möglich (Voraussetzungen beachten).
- Berufskrankheiten/-unfälle: mitversichert.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein (bei Unfall keine), 8 Monate besondere Wartezeit (u. a. Entbindung/Psychotherapie).
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb 2 Monate nach Nettoeinkommens-Erhöhung (Nachweis nötig).
- Sicher versichert: Kündigungsverzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Beitragslogik: Beiträge nach Lebensaltersgruppen; Sprung nach Vollendung 44 und 54.
Ausland & Aufenthaltsort
- Deutschland: Anspruch am gewöhnlichen Aufenthalt; Kur-/Heilbadaufenthalte eingeschränkt.
- EU/EWR/Schweiz: Leistung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
- Außereuropäisch: in den ersten 2 Monaten eines vorübergehenden Aufenthalts ebenfalls leistungspflichtig; darüber hinaus per Sondervereinbarung.
Meldung & Nachweise
- Erstanzeige AU: spätestens bis zum ersten Leistungstag (also bis Tag 43) einreichen; sonst Zahlung erst ab Zugang.
- Fortdauer: AU alle ≤ 14 Tage fortlaufend nachweisen; Genesung binnen 3 Tagen anzeigen.
- Reha/Kur: vorab Zusage einholen (AHB-Ausnahme beachten); ggf. Übergangsgeld wird angerechnet.
Maßgeblich sind Tarifinformation S-KG (UKV) und die AVB/VT-S-KG.
Beitrag & Angemessenheit
- Tarifbezeichnung = Monatsbetrag: z. B. S-KG 300 entspricht 300 € Monats-KTG; Auszahlung tageweise (30 Tage/Monat).
- Deckelung: Summe aus KTG/Krankengeld ≤ Nettoeinkommen pro Kalendertag (Ø letzte 12 Monate).
- Herabsetzungspflicht: sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, kann UKV KTG/Beitrag ab dem 2. Monat anpassen.
Pro & Contra – UKV S-KG
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Kündigungsverzicht – „sicher versichert“. | Wartezeiten 3/8 Monate (außer Unfall). |
| Rückfallanrechnung (6 Monate) beschleunigt Leistungsbeginn. | Kur/Reha i. d. R. nur mit vorheriger Zusage (AHB-Ausnahme). |
| Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bei Einkommensplus (2-Monats-Fenster). | Nettoeinkommensgrenzen begrenzen den maximalen Tagessatz. |
| EU/EWR/CH stationär; außereuropäisch 2 Monate automatisch. | Ambulante Auslandsleistungen eingeschränkt. |
Häufige Fragen (FAQ) zum UKV S-KG
Ab wann wird gezahlt?
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; Zahlung tageweise, UKV rechnet 30 Tage/Monat.
Wer ist versicherbar?
GKV-Arbeitnehmer/Auszubildende mit 6-Wochen-Lohnfortzahlung und regelmäßigem Einkommen.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemein (bei Unfall keine); besondere Wartezeit 8 Monate u. a. Entbindung/Psychotherapie.
Rückfallregel (Addierung)?
Rückkehr derselben Ursache innerhalb 6 Monate → Anrechnung früherer AU-Tage auf die Karenz (43 Tage).
Auslandsschutz?
Stationär EU/EWR/CH im öffentlichen Krankenhaus; außereuropäisch in den ersten 2 Monaten ohne Sondervereinbarung.
„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?
Ja. UKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht (§ 14 AVB/VT-S-KG).
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