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Union Krankenversicherung – Tarif S-KG (Krankentagegeld für GKV-Arbeitnehmer) im Check
Tarif-Check

Union Krankenversicherung – Tarif S-KG (Krankentagegeld für GKV-Arbeitnehmer)

Lückenschluss nach Ende der Lohnfortzahlung: Zahlung ab dem 43. Tag, Rückfallanrechnung (6 Monate), Wartezeiten 3/8 Monate, Ausland, Reha/AHB, Anpassung ohne Gesundheitsprüfung und „sicher versichert“ dank Kündigungsverzicht.

Für wen ist S-KG gedacht?

Versicherungsfähig sind Arbeitnehmer/Auszubildende mit sechs Wochen Lohnfortzahlung, die Mitglied einer deutschen GKV sind und ein regelmäßiges Einkommen haben. Das versicherbare Tagegeld orientiert sich am Nettoeinkommen (Ø der letzten 12 Monate).

Kurzübersicht – UKV Tarif S-KG

Leistungen & Besonderheiten

  • Leistungsbeginn: ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit; Auszahlung tageweise (Monat pauschal 30 Tage).
  • Rückfallregel: AU wegen derselben Ursache innerhalb von 6 Monaten → Vor-AU wird auf die Karenz angerechnet.
  • Reha/AHB/Kur: Stationäre Reha/Kur in Kur-/Sanatoriumsanstalten mit vorheriger Zusage; AHB binnen 2 Wochen nach Krankenhaus ohne Zusage möglich (Voraussetzungen beachten).
  • Berufskrankheiten/-unfälle: mitversichert.

Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit

  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein (bei Unfall keine), 8 Monate besondere Wartezeit (u. a. Entbindung/Psychotherapie).
  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb 2 Monate nach Nettoeinkommens-Erhöhung (Nachweis nötig).
  • Sicher versichert: Kündigungsverzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • Beitragslogik: Beiträge nach Lebensaltersgruppen; Sprung nach Vollendung 44 und 54.

Ausland & Aufenthaltsort

  • Deutschland: Anspruch am gewöhnlichen Aufenthalt; Kur-/Heilbadaufenthalte eingeschränkt.
  • EU/EWR/Schweiz: Leistung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung im öffentlichen Krankenhaus.
  • Außereuropäisch: in den ersten 2 Monaten eines vorübergehenden Aufenthalts ebenfalls leistungspflichtig; darüber hinaus per Sondervereinbarung.

Meldung & Nachweise

  • Erstanzeige AU: spätestens bis zum ersten Leistungstag (also bis Tag 43) einreichen; sonst Zahlung erst ab Zugang.
  • Fortdauer: AU alle ≤ 14 Tage fortlaufend nachweisen; Genesung binnen 3 Tagen anzeigen.
  • Reha/Kur: vorab Zusage einholen (AHB-Ausnahme beachten); ggf. Übergangsgeld wird angerechnet.

Maßgeblich sind Tarifinformation S-KG (UKV) und die AVB/VT-S-KG.

Beitrag & Angemessenheit

  • Tarifbezeichnung = Monatsbetrag: z. B. S-KG 300 entspricht 300 € Monats-KTG; Auszahlung tageweise (30 Tage/Monat).
  • Deckelung: Summe aus KTG/Krankengeld ≤ Nettoeinkommen pro Kalendertag (Ø letzte 12 Monate).
  • Herabsetzungspflicht: sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, kann UKV KTG/Beitrag ab dem 2. Monat anpassen.

Pro & Contra – UKV S-KG

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Kündigungsverzicht – „sicher versichert“.Wartezeiten 3/8 Monate (außer Unfall).
Rückfallanrechnung (6 Monate) beschleunigt Leistungsbeginn.Kur/Reha i. d. R. nur mit vorheriger Zusage (AHB-Ausnahme).
Anpassung ohne Gesundheitsprüfung bei Einkommensplus (2-Monats-Fenster).Nettoeinkommensgrenzen begrenzen den maximalen Tagessatz.
EU/EWR/CH stationär; außereuropäisch 2 Monate automatisch. Ambulante Auslandsleistungen eingeschränkt.
Quellen: UKV Tarif S-KG & AVB/VT-S-KG.

Häufige Fragen (FAQ) zum UKV S-KG

Ab wann wird gezahlt?

Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; Zahlung tageweise, UKV rechnet 30 Tage/Monat.

Wer ist versicherbar?

GKV-Arbeitnehmer/Auszubildende mit 6-Wochen-Lohnfortzahlung und regelmäßigem Einkommen.

Welche Wartezeiten gelten?

3 Monate allgemein (bei Unfall keine); besondere Wartezeit 8 Monate u. a. Entbindung/Psychotherapie.

Rückfallregel (Addierung)?

Rückkehr derselben Ursache innerhalb 6 Monate → Anrechnung früherer AU-Tage auf die Karenz (43 Tage).

Auslandsschutz?

Stationär EU/EWR/CH im öffentlichen Krankenhaus; außereuropäisch in den ersten 2 Monaten ohne Sondervereinbarung.

„Sicher versichert“ – Kündigungsverzicht?

Ja. UKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht (§ 14 AVB/VT-S-KG).

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Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind die UKV-Tarifinformation S-KG (SAP-Nr. 331917) sowie die AVB/VT-S-KG (SAP-Nr. 331422).

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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