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Signal Iduna – Krankentagegeld ESP (EinkommensSicherungsProgramm) im Check
Tarif-Check

Signal Iduna - Krankentagegeld ESP (EinkommensSicherungsProgramm)

Flexibles Krankentagegeld mit frühen Karenzzeiten ab 8 Tagen bis hin zu 365 Tagen. Rückfall-Anrechnung (bei bestimmten Stufen), Leistungen bei Wiedereingliederung/Teil-AU, sowie EU/Worldwide-Regeln. Kompakt erklärt.

Für wen ist ESP gedacht?

Versicherungsfähig sind Selbstständige/Freiberufler; die ESP-Stufen ab ESP-E 43 können zusätzlich auch von Arbeitnehmern abgeschlossen werden. Das versicherbare Tagegeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen (inkl. anrechenbarer Beiträge gemäß Bedingungen).

Karenzzeiten (je früher, desto besser)

Auszahlung des Krankentagegeldes (inkl. Sonn- & Feiertage) ab Ablauf der gewählten Karenzzeit:

TarifstufeKarenzzeitLeistungsstartZielgruppe (Kurz)
ESP-E 87 leistungsfreie Tageab Tag 8Selbstständige
ESP-E 1514 leistungsfreie Tageab Tag 15Selbstständige
ESP-E 2221 leistungsfreie Tageab Tag 22Selbstständige
ESP-E 2928 leistungsfreie Tageab Tag 29Selbstständige
ESP-E 4342 leistungsfreie Tageab Tag 43Selbstständige & Arbeitnehmer
ESP-E 9291 leistungsfreie Tageab Tag 92Selbstständige & Arbeitnehmer
ESP-E 183182 leistungsfreie Tageab Tag 183Selbstständige & Arbeitnehmer
ESP-E 274273 leistungsfreie Tageab Tag 274Selbstständige & Arbeitnehmer
ESP-E 365364 leistungsfreie Tageab Tag 365Selbstständige & Arbeitnehmer

Hinweis Rückfall-Anrechnung: In den Stufen 22/29/43/92/183/274/365 werden bei derselben Ursache Rückfälle innerhalb von 6 Monaten auf die Karenzzeit angerechnet (Zeiträume innerhalb der letzten 12 Monate werden berücksichtigt).

Kurzübersicht – Leistungen & Besonderheiten

Leistungen

  • Krankentagegeld ohne zeitliche Obergrenze (bis zur tariflichen Beendigung), inkl. Sonn- & Feiertage.
  • Mutterschutz: Zahlung während Schutzfristen und am Entbindungstag (Anrechnung gesetzlicher Ersatzleistungen).
  • Wiedereingliederung (Arbeitnehmer): KTG-Zahlung während der Maßnahme; Arbeitgeberzahlungen werden angerechnet.
  • Teil-AU (Selbstständige): 50 % des versicherten Tagegelds, max. 28 Tage, bei ≥ 50 % Teil-AU im Anschluss an volle AU.

Wartezeiten, Einkommen & Anpassung

  • Wartezeiten gem. AVB: 3 Monate allgemein (Unfall: entfällt); besondere Wartezeit 8 Monate (u. a. Psychotherapie, Mutterschutzleistungen).
  • Angemessenheit: Summe aller KTG-/Krankengeldleistungen ≤ auf Kalendertag umgerechnetes Nettoeinkommen.
  • Anpassung bei Einkommensplus: i. d. R. ohne neue Gesundheitsprüfung/Wartezeit, wenn innerhalb von 2 Monaten beantragt (entsprechend Bedingungen).
  • Herabsetzung möglich bei dauerhaft gesunkenem Einkommen (nach Bedingungen).

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europa (EU/EWR/CH): Zahlung auch ambulant, wenn ärztlich bestätigte Transportunfähigkeit die Rückreise verhindert.
  • Außereuropäisch: bis zu 6 Monate bei stationärer Krankenhausbehandlung ohne Sondervereinbarung.
  • Deutschland: Anspruch am gewöhnlichen Aufenthalt; Heilbad/Kurorte nur nach klaren Bedingungen (Vorabzusage bei Kur/Sanatorium/Reha erforderlich).

Beitrag & Deckelung (Kurz erklärt)

  • Beitragslogik: nach Tarifstufe/Karenz; Alterungsrückstellungen; Anpassungen gemäß AVB möglich.
  • Deckel: Versichertes Tagegeld + sonstige Tagegelder ≤ Nettoeinkommen pro Kalendertag (Ø letzte 12 Monate – je nach Status/Bedingungen).
  • Nachweise: AU-Bescheinigungen (fortlaufend, i. d. R. alle 14 Tage), Einkommens-/Leistungsnachweise auf Anfrage.

Häufige Fragen (FAQ) zum ESP

Welche Karenzzeit soll ich wählen?

Je früher die Karenzzeit (z. B. 8, 15 oder 22 Tage), desto schneller fließt das Tagegeld aber desto höher ist der Beitrag. Arbeitnehmer wählen in der Regel ab Tag 43 (Ende Lohnfortzahlung).

Werden Rückfälle angerechnet?

Ja, in den Stufen 22/29/43/92/183/274/365 wird ein Rückfall innerhalb 6 Monate auf die Karenzzeit angerechnet (Zeiten binnen 12 Monaten werden berücksichtigt).

Gibt es Leistung bei Wiedereingliederung oder Teil-AU?

Ja. Arbeitnehmer: KTG während der Wiedereingliederung (AG-Zahlungen werden angerechnet). Selbstständige: 50 % Tagegeld bis 28 Tage bei ≥ 50 % Teil-AU im Anschluss an volle AU.

Wie ist der Auslandsschutz geregelt?

In der EU/EWR/Schweiz auch ambulant bei Transportunfähigkeit; außerhalb Europas bis 6 Monate stationär ohne Sondervereinbarung.

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Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen AVB und Tarifbedingungen der Signal Iduna (ESP).

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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