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Münchener Verein Krankentagegeld – Tarif 380 (GKV-Arbeitnehmer, ohne Gesundheitsprüfung bis 20 €)
Tarif-Check · Münchener Verein · Tarif 380

Krankentagegeld Tarif 380 (für GKV-Arbeitnehmer)

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Karenzzeit 42 Tage (Start ab Tag 43), bis 20 €/Tag ohne Gesundheitsprüfung, Rückfall-Anrechnung, Wiedereingliederung, Reha (mit Zusage), Schwangerschaftsleistungen, EU-Ausland stationär, Mindestlaufzeit 1 Jahr.

Eintrittsalter & Zielgruppe

  • Zielgruppe: gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung
  • Mindestaufnahmealter: 17 Jahre
  • Höchstaufnahmealter: 60 Jahre
Wichtig:
Karenz 42 TageLeistungsbeginn ab Tag 43 der AU (pro Kalendertag, inkl. Sonn-/Feiertage).

Leistung & Besonderheiten

  • Tagessatz: ab 5 € in 1-€-Schritten
  • Ohne Gesundheitsprüfung: bis 20 €/Tag (mit einfacher Gesundheitserklärung, s. unten)
  • Mit Gesundheitsprüfung: bis 231 €/Tag
  • Über Nettoeinkommen hinaus: zusätzlich absicherbar in Höhe der Beiträge zu GRV, ALV, PPV
  • Rückfall-Anrechnung: Verzicht auf Karenzzeit bei Rückfallerkrankung innerhalb von 6 Monaten
  • Wiedereingliederung (Teil-AU): Tagegeldzahlung nach ≥ 12 Wochen voller AU während stufenweiser Rückkehr
  • Reha/Curative: stationäre Reha mit vorheriger schriftlicher Zusage
  • Schwangerschaft: Leistung bei AU wegen Schwangerschaft, medizinischem Abbruch, Früh-/Fehlgeburt, Entbindung sowie während Mutterschutzfristen
  • „Sicher versichert“: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
    • in Kombi mit Krankenvollversicherung: Verzicht (Sonderregel)
    • ohne Kombi: Verzicht nach 36 Monaten
  • Verzicht auf Alkoholklausel
  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: prozentual innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung oder Verkürzung der Karenzzeit
  • Dynamik: automatische Anpassung nach 3 Jahren (ohne Zuschlag/Wartezeit), wenn allgemeine Einkommensentwicklung > 10 % und ≥ 25 € Tagegeld abgesichert

Einfache Gesundheitserklärung (bis 20 €/Tag)

„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.“

Wissenswertes & Formalien

  • Anzeigefrist AU: spätestens am 1. Leistungstag (i. d. R. Tag 43) melden; Folgebescheinigungen lückenlos
  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein (Unfall: keine), 8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, KFO
  • Mindestvertragslaufzeit: 1 Versicherungsjahr
  • Vertragsende: mit Bezug von Altersrente, spätestens zum 67. Lebensjahr (AVB)
  • Verlängerungs-Option: bis 70/75 möglich (§ 196 VVG), sofern noch keine Altersrente bezogen wird
  • Geltungsbereich: Deutschland; bei vorübergehendem Aufenthalt im EU/EWR (oder Verlegung in EU/EWR-Staat) Leistung bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung (akut)

Pro & Contra (kurz)

ProBeachten
Bis 20 €/Tag ohne Gesundheitsprüfung (nur einfache Erklärung)Für höhere Sätze bis 231 €/Tag ist eine Gesundheitsprüfung nötig
Karenz 42 Tage ⇒ Start ab Tag 43, passend zum Ende der LohnfortzahlungAnzeigefrist: spätestens zum 1. Leistungstag
Rückfall-Anrechnung (6-Monats-Regel)Reha-Leistung nur mit Zusage (stationär)
Wiedereingliederung (Teil-AU) wird bezahltDynamik greift nur bei ≥ 25 € Tagegeld und >10 % Einkommensentwicklung
Optionaler Kündigungsverzicht bei Kombi mit KV-VollOhne Kombi erst nach 36 Monaten „sicher“

FAQ zum Tarif 380

Ab wann zahlt der Tarif?

Nach 42 Tagen Karenz. Der erste Auszahlungstag ist Tag 43. Zahlung pro Kalendertag, solange vorübergehende AU besteht.

Wie hoch kann ich absichern?

Ab 5 €/Tag in 1-€-Schritten. Bis 20 €/Tag ohne Gesundheitsprüfung; bis 231 €/Tag mit Gesundheitsprüfung. Zusätzlich über Nettoeinkommen hinaus in Höhe der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung.

Gibt es Wartezeiten?

3 Monate allgemein (bei Unfall entfällt), 8 Monate für Psychotherapie/Zahn-Leistungen.

Wird bei Rückfällen addiert?

Ja. Rückfallerkrankungen innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenzzeit angerechnet.

Kann ich ohne Gesundheitsprüfung erhöhen?

Ja. Prozentuale Anpassung innerhalb von 2 Monaten nach Einkommensplus oder Verkürzung der Karenz – ohne erneute Gesundheitsprüfung/Wartezeit (Deckel und Nachweise beachten).

Nächste Schritte

Welche Tageshöhen benötigen Sie – inkl. Add-on für GRV/ALV/PPV – und passt die Kombi mit KV-Voll (für sofortigen Kündigungsverzicht)?

Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen AVB/MB/KT und Tarifbedingungen des Münchener Vereins (Tarif 380).

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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