INTER Krankentagegeld Tarif TFN (Freiberufler)
Leistungsbeginn je nach vereinbarten Karenztagen, Regeln zu Wartezeiten, Ausland, AHB/Reha, Meldungspflichten, Anpassung und Kündigungsrecht – kompakt für Freiberufler und Apotheker.
Für wen ist TFN gedacht?
TFN richtet sich an freiberuflich Tätige nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Apotheker. Gezahlt wird an jedem Kalendertag, solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Kurzübersicht – Tarif INTER TFN
Leistungen & Besonderheiten
- Leistungsbeginn: je nach gewählter Tarifstufe. Frühester Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden angerechnet, wenn frühere AU jeweils spätestens 7 Tage nach Ende gemeldet waren.
- Schwangerschaft: Leistung bei AU aufgrund Schwangerschaft, Abbruch oder Fehlgeburt; Tagegeld auch in den Mutterschutzfristen gemäß VVG.
- AHB/Reha: Leistung bei Anschlussheilbehandlung sowie stationärer Rehamaßnahme mit vorheriger schriftlicher Zusage; Anrechnung von Übergangsgeld.
- Teil-Arbeitsunfähigkeit: nicht versichert.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: allgemein 3 Monate, besondere Wartezeit 8 Monate u. a. für Entbindung und Psychotherapie, keine Wartezeit bei Unfall.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach Einkommenssteigerung möglich, Nachweise erforderlich.
- Sicher versichert: Ja, nach 36 Monaten (in den ersten 36 Monaten besteht ordentliches Kündigungsrecht).
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen.
Ausland & Aufenthaltsort
- EWR und Schweiz: Leistung bei stationärer Behandlung über die vereinbarten Karenztage hinaus sowie ambulant, sofern Transportunfähigkeit vorliegt.
- Deutschland – Wohnortregel: Zahlung am Wohnort; stationär auch außerhalb des Wohnorts. Kein Anspruch bei privaten Reisen während bestehender AU.
Meldung & Nachweise
- Erstmeldung der AU spätestens zum Ende der Karenztage einreichen, idealerweise 2 Werktage vorher.
- Folgebescheinigungen im Abstand von spätestens 7 Tagen nachreichen, damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
- AHB/Reha nur mit vorheriger Zusage; Pläne/Bescheide beifügen.
Tagessatz & Einkommen
- Der versicherte Tagessatz darf zusammen mit anderen Leistungen das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen.
- Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung: innerhalb von 2 Monaten nach nachgewiesener Einkommenssteigerung im passenden Verhältnis möglich.
Pro & Contra zum INTER TFN
| Pro | Contra |
|---|---|
| Rückfallzeiten werden für den Leistungsbeginn addiert | Keine Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit |
| AHB und stationäre Reha mit Zusage abgesichert | Strenge Nachweis- und Meldefristen |
| Erhöhung des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 2 Monaten möglich | In den ersten 36 Monaten kein Kündigungsverzicht |
| Kalkulation mit Alterungsrückstellungen | Ambulante Reha und Kuren nicht versichert |
Kündigungs- und Vertragsregeln
- „Sicher versichert“: nach 36 Monaten; davor ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers.
- Mindestversicherungsdauer: 2 Versicherungsjahre, danach Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
- Anwartschaft: bei BU-Ende oder Wegfall der Versicherungsfähigkeit möglich; Reaktivierung ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn die Voraussetzungen wieder vorliegen.
Häufige Fragen (FAQ) zum INTER TFN
Ab wann zahlt der Tarif?
Je nach Tarifstufe, zum Beispiel TFN 21 ab Tag 22. Der Leistungsbeginn richtet sich nach den vereinbarten Karenztagen.
Wer ist versicherbar?
Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Apotheker.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemeine Wartezeit, 8 Monate besondere Wartezeit u. a. für Entbindung/Psychotherapie, keine Wartezeit bei Unfall.
Gibt es Leistung bei AHB und Reha?
Ja, bei AHB sowie stationärer Reha nach vorheriger Zusage. Übergangsgeld wird angerechnet.
Ist Wiedereingliederung bzw. Teil-AU versichert?
Nein. Der TFN leistet nicht bei Teil-Arbeitsunfähigkeit.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
EWR und Schweiz: stationär über die Karenztage hinaus sowie ambulant bei Transportunfähigkeit. Am Wohnort besteht Anspruch; private Reisen während AU sind ausgeschlossen.
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Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der INTER.
