Hallesche Krankentagegeld – Tarif FKT für Freiberufler
Spezialtarif für Angehörige freier Berufe: Leistungen, Karenzzeiten, Mutterschutz, Rückfallregel, Reha, Ausland & Kündigungsrecht, übersichtlich erklärt.
Für wen ist der Tarif FKT gedacht?
Der Tarif FKT richtet sich gezielt an Angehörige freier Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die ihr Einkommen eigenverantwortlich sichern möchten. Er schließt damit die Absicherungslücke vieler Freiberufler, die weder über Arbeitgeber noch über gesetzliche Krankengeldansprüche verfügen.
Beispiele versicherbarer Berufe
- Heilkundliche Berufe: Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten
- Wissenschaftlich-technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure, Chemiker
- Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater
- Künstlerisch-pädagogische Berufe: Coaches, Dozenten, Übersetzer, Journalisten
Für Ärzte und Zahnärzte gelten die Spezialtarife der Halleschen Tarif MKT.
Kurzübersicht – Tarif Hallesche FKT
Leistungen & Besonderheiten
- Karenzstufen: FKT.22 (ab 22. Tag) und FKT.43 (ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit)
- Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden angerechnet
- Mutterschutz: Tagegeldzahlung auch während Mutterschutzfristen gemäß § 1a MB/KT 2009
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung: ja, bei ärztlicher Verordnung
- Rehamaßnahmen der Rentenversicherung: keine Leistung, da Übergangsgeld gezahlt wird
- Wiedereingliederung: Zuschuss von 50 % des Tagegeldes für bis zu 28 Tage
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate z. B. für Entbindung
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: nach Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten möglich
- Sicher versichert: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht nach 3 Jahren Vertragslaufzeit
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Beitragsstabilität)
Ausland & Aufenthaltsort
- Europaweit: Leistung bei stationärer Behandlung über die Karenzzeit hinaus
- Weltweit: Leistung bis zu 2 Monate bei stationärem Aufenthalt
- Wohnortregel: Anspruch besteht am Wohnort oder während eines medizinisch notwendigen Aufenthalts
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Maßgeblich sind die gültigen Tarifbedingungen und AVB der Halleschen (MB/KT 2009, TB/KT 2013, Tarif FKT).
Pro & Contra – Hallesche FKT
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Speziell für Freiberufler entwickelt | Nur für Berufsgruppen nach § 18 EStG zugelassen |
| Karenz ab Tag 22 oder 43 frei wählbar | Keine Leistung bei Reha der Rentenversicherung |
| Wiedereingliederungs-Zuschuss (50 % bis 28 Tage) | Nachweise/Zusagen bei Kur notwendig |
| Mutterschutz-Leistung gem. § 1a MB/KT 2009 | Wartezeiten 3 / 8 Monate – außer Unfall |
| Verzicht auf Kündigungsrecht nach 3 Jahren | Keine Anwartschaft bei BU |
Häufige Fragen (FAQ) zum Tarif Hallesche FKT
Für welche Freiberufler ist der Tarif gedacht?
Für Angehörige freier Berufe gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – darunter z. B. Architekten, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Übersetzer und Dozenten.
Ab wann wird gezahlt?
Je nach gewählter Tarifstufe ab dem 22. oder 43. Krankheitstag. Zahlung an jedem Kalendertag (inkl. Sonn- & Feiertagen).
Gibt es Leistung bei Kur oder Reha?
Ja, bei Kur- und Sanatoriumsmaßnahmen – nein bei Rehamaßnahmen der Rentenversicherung.
Wie ist der Mutterschutz geregelt?
Das Tagegeld wird auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt (§ 1a MB/KT 2009).
Ist man sicher versichert?
Ja – nach 3 Jahren Vertragslaufzeit verzichtet die Hallesche auf das ordentliche Kündigungsrecht.
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