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Hallesche Krankentagegeld Tarif FKT im Check – speziell für Freiberufler
Tarif-Check

Hallesche Krankentagegeld – Tarif FKT für Freiberufler

Spezialtarif für Angehörige freier Berufe: Leistungen, Karenzzeiten, Mutterschutz, Rückfallregel, Reha, Ausland & Kündigungsrecht, übersichtlich erklärt.

Für wen ist der Tarif FKT gedacht?

Der Tarif FKT richtet sich gezielt an Angehörige freier Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die ihr Einkommen eigenverantwortlich sichern möchten. Er schließt damit die Absicherungslücke vieler Freiberufler, die weder über Arbeitgeber noch über gesetzliche Krankengeldansprüche verfügen.

Beispiele versicherbarer Berufe

  • Heilkundliche Berufe: Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten
  • Wissenschaftlich-technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure, Chemiker
  • Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater
  • Künstlerisch-pädagogische Berufe: Coaches, Dozenten, Übersetzer, Journalisten

Für Ärzte und Zahnärzte gelten die Spezialtarife der Halleschen Tarif MKT.

Kurzübersicht – Tarif Hallesche FKT

Leistungen & Besonderheiten

  • Karenzstufen: FKT.22 (ab 22. Tag) und FKT.43 (ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit)
  • Krankheitstage addieren: Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden angerechnet
  • Mutterschutz: Tagegeldzahlung auch während Mutterschutzfristen gemäß § 1a MB/KT 2009
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlung: ja, bei ärztlicher Verordnung
  • Rehamaßnahmen der Rentenversicherung: keine Leistung, da Übergangsgeld gezahlt wird
  • Wiedereingliederung: Zuschuss von 50 % des Tagegeldes für bis zu 28 Tage

Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit

  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate z. B. für Entbindung
  • Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: nach Einkommenssteigerung innerhalb von 2 Monaten möglich
  • Sicher versichert: Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht nach 3 Jahren Vertragslaufzeit
  • Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen (langfristige Beitragsstabilität)

Ausland & Aufenthaltsort

  • Europaweit: Leistung bei stationärer Behandlung über die Karenzzeit hinaus
  • Weltweit: Leistung bis zu 2 Monate bei stationärem Aufenthalt
  • Wohnortregel: Anspruch besteht am Wohnort oder während eines medizinisch notwendigen Aufenthalts

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Maßgeblich sind die gültigen Tarifbedingungen und AVB der Halleschen (MB/KT 2009, TB/KT 2013, Tarif FKT).

Pro & Contra – Hallesche FKT

Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
Speziell für Freiberufler entwickeltNur für Berufsgruppen nach § 18 EStG zugelassen
Karenz ab Tag 22 oder 43 frei wählbarKeine Leistung bei Reha der Rentenversicherung
Wiedereingliederungs-Zuschuss (50 % bis 28 Tage)Nachweise/Zusagen bei Kur notwendig
Mutterschutz-Leistung gem. § 1a MB/KT 2009Wartezeiten 3 / 8 Monate – außer Unfall
Verzicht auf Kündigungsrecht nach 3 JahrenKeine Anwartschaft bei BU

Häufige Fragen (FAQ) zum Tarif Hallesche FKT

Für welche Freiberufler ist der Tarif gedacht?

Für Angehörige freier Berufe gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – darunter z. B. Architekten, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Übersetzer und Dozenten.

Ab wann wird gezahlt?

Je nach gewählter Tarifstufe ab dem 22. oder 43. Krankheitstag. Zahlung an jedem Kalendertag (inkl. Sonn- & Feiertagen).

Gibt es Leistung bei Kur oder Reha?

Ja, bei Kur- und Sanatoriumsmaßnahmen – nein bei Rehamaßnahmen der Rentenversicherung.

Wie ist der Mutterschutz geregelt?

Das Tagegeld wird auch während der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt (§ 1a MB/KT 2009).

Ist man sicher versichert?

Ja – nach 3 Jahren Vertragslaufzeit verzichtet die Hallesche auf das ordentliche Kündigungsrecht.

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Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Tarifbedingungen FKT und AVB MB/KT 2009 der Halleschen Krankenversicherung.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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