DFV Krankentagegeld „KrankenGeld“ (Arbeitnehmer)
Leistungsbeginn ab Tag 43, Wiedereingliederung bis 6 Monate, Kinderkrankentage, Ausland (stationär), Wartezeiten, Anpassung & Kündigungsregeln – kompakt und verständlich.
Für wen ist DFV KrankenGeld gedacht?
DFV-KrankenGeld ist eine Verdienstausfallversicherung für Arbeitnehmer mit GKV-Mitgliedschaft. Gezahlt wird ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit, an jedem Kalendertag (inkl. Wochenenden & Feiertagen), solange eine vorübergehende, vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht.
Kurzübersicht – DFV „KrankenGeld“
Leistungen & Besonderheiten
- Start ab Tag 43 je AU-Fall; Rückfälle innerhalb von 6 Monaten werden auf die Karenztage angerechnet.
- Kur/Reha/Krankenhaus: Leistung auch während medizinisch notwendiger AHB, Kur, Sanatoriums-, Reha- oder stationärer Behandlungen.
- Wiedereingliederung: Weiterzahlung während stufenweiser Rückkehr – max. 182 Tage je Versicherungsfall (Einkünfte werden angerechnet).
- Arbeitslosigkeit: Bei unverschuldeter/unvorhersehbarer Arbeitslosigkeit während AU Weiterzahlung strong>max. 12 Monate.
- Erkranktes Kind (<12): Krankentagegeld ohne Karenztage. 10 Arbeitstage je Kind, insgesamt max. 25 Tage/Jahr.
- „Sicher versichert“: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht durch den Versicherer.
Wartezeiten, Ausland & Beiträge
- Wartezeiten: 3 Monate (allgemein), keine bei Unfall; besondere Wartezeit 8 Monate für Psychotherapie.
- Ausland: Schutz in DE; bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Leistung während stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (nach Karenz).
- Kalkulation: mit Alterungsrückstellungen; Beitragsanpassungen grundsätzlich möglich.
- Mindestlaufzeit: 24 Monate; danach tägliche Kündigung möglich.
Nachweise & Meldung
- Erst- & Folgebescheinigungen rechtzeitig einreichen; Diagnosen müssen auf der AU erkennbar sein.
- Frist AU-Meldung: spätestens innerhalb der ersten Woche nach Ablauf der Karenzzeit anzeigen; Folgebescheinigungen jeweils zeitnah nachreichen.
- Einkommensnachweis: zur Leistungsermittlung dient das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Maßgeblich sind die gültigen DFV-Versicherungsbedingungen (Stand siehe Police/AVB).
Anpassen & Grenzen des Tagessatzes
- Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung innerhalb von 2 Monaten nach nicht nur vorübergehender Einkommenssteigerung (auf volle 1,00 € aufrunden).
- Deckel: Krankentagegeld (inkl. Leistungen Dritter) darf das tägliche Nettoeinkommen (zuzüglich eigener Sozialversicherungs-Beiträge nach Entgeltfortzahlung) nicht übersteigen.
- Bei Einkommensminderung kann DFV Tagessatz & Beitrag auf das geminderte Einkommen herabsetzen.
Pro & Contra zum DFV „KrankenGeld“
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Verzicht auf ordentliche Kündigung (sicher versichert) | Nur für Arbeitnehmer mit GKV-Mitgliedschaft (nicht für Selbstständige) |
| Kur/Reha ohne vorherige Zusagepflicht | Ausland nur bei stationärer Behandlung in öffentlichem Krankenhaus |
| Wiedereingliederung bis 182 Tage je Fall | Strenge Nachweis- & Mitwirkungspflichten (Diagnosen auf AU, Einkommensnachweise) |
| Kinderkrankentage (10/Kind; max. 25/Jahr) | Leistungshöhe strikt am Nettoeinkommen gedeckelt |
Kündigungsregeln & Vertragsdauer
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, danach tägliche Kündigung möglich. DFV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht; außerordentliche Kündigung (z. B. bei Zahlungsverzug) bleibt möglich. Der Schutz endet u. a. bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit oder beim Bezug von Alters- bzw. BU/EM-Renten (mit Übergangsregeln in den AVB).
Häufige Fragen (FAQ) zum DFV Krankengeld
Ab wann zahlt der Tarif?
Ab dem 43. Kalendertag bis zum Ende der vorübergehenden vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Wer ist versicherbar?
Arbeitnehmer (ab 16 J.) mit GKV-Mitgliedschaft; bei Wegzug ins Ausland oder ohne GKV entfällt die Versicherungsfähigkeit.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemein (bei Unfall keine), 8 Monate für Psychotherapie.
Gibt es Leistung bei Kur & Reha?
Ja, auch während medizinisch notwendiger Kur, Sanatoriums-, Reha- oder stationärer Behandlungen.
Wie ist der Auslandsschutz geregelt?
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Leistung während stationärer Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (nach Karenz). In Deutschland gilt regulärer Schutz.
Wird bei Wiedereingliederung gezahlt?
Ja, bis zu 182 Tage je Versicherungsfall; teilweises Einkommen wird angerechnet.
Kinderkrankentage?
Ja, ohne Karenz: 10 Arbeitstage je Kind, insgesamt max. 25/Jahr (sofern kein Anspruch über Arbeitgeber/GKV besteht).
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