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Concordia Krankentagegeld Tarif KTG im Check – Leistungen, Ausland, Reha, Pro & Contra

Concordia Krankentagegeld – Tarif KTG (8–365)

Für Arbeitnehmer und Selbstständige: frei wählbare Karenz, Rückfall-Addierung, Leistungen bei Kur/Reha, Wiedereingliederung & Teil-AU, erweiterter Auslandsschutz und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Für wen ist KTG gedacht?

KTG richtet sich an Arbeitnehmer (Leistungsbeginn typischerweise ab Tag 43) sowie an Selbstständige & Freiberufler, die ihr Einkommen ab einem individuell wählbaren Karenzbeginn (z. B. Tag 8/15/22/29/43/92/183/365) absichern möchten. Gezahlt wird an jedem Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.

Kurzübersicht – Tarif Concordia KTG 8–365

Leistungen & Besonderheiten

  • Karenztage: Arbeitnehmer ab Tag 43; Selbstständige/Freiberufler ab Tag 8/15/22/29/43/92/183/365 wählbar.
  • Rückfall-Addierung: Zeiten erneuter AU wegen derselben Erkrankung werden für die Karenztage zusammengerechnet.
  • Kur / Reha: Leistung bei AU während Kur-, Sanatoriums- und Reha-Maßnahmen (i. d. R. mit Zusage). Gemischte Anstalten: kein Genehmigungsvorbehalt.
  • Entziehungs-/Entwöhnung: Für die ersten 3 ambulanten oder stationären Maßnahmen 80 % des Tagegeldes (vorherige Zusage).
  • Wiedereingliederung (Angestellte): Zahlung fortlaufend; Anspruch reduziert sich mit steigendem Wiedereingliederungsentgelt (Arbeitgebernachweis erforderlich).
  • Teil-AU (Selbstständige): 50 % des Tagegeldes bei mind. 50 % Teil-AU, bis zu 28 Tagen.

Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit

  • Wartezeiten: 3 Monate allgemein (bei Unfall keine Wartezeit); besondere Wartezeit 8 Monate u. a. für Psychotherapie.
  • Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung: Angebot der Concordia ca. alle 3 Jahre (ab Karenz ≥ 6 Wochen & Tagessatz ≥ 25 €) oder innerhalb 2 Monate nach nachgewiesener individueller Einkommenssteigerung.
  • „Sicher versichert“: Ja, tariflicher Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • Alkoholklausel: Verzicht: Leistungen auch bei AU infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
  • Schwangerschaft: Leistung außerhalb Mutterschutzverboten; Tagegeld während Mutterschutzfristen (Anrechnung anderer Ersatzleistungen).

Ausland & Aufenthaltsort

  • Deutschland: Anspruch am Wohnort; stationär auch außerhalb des Wohnorts (bei medizinisch notwendiger Unterbringung).
  • Europa: Leistung bei stationärer Behandlung im öffentlichen (teils auch privaten) Krankenhaus; ambulant bei Transportunfähigkeit.
  • Weltweit: Leistung bei stationärer Krankenhausbehandlung über die Karenzzeit hinaus (ohne zeitliche Begrenzung; teils besondere Vereinbarungen möglich).
  • Kein Anspruch bei privaten Reisen/Urlaub während bestehender AU.

Meldung & Nachweise

  • Erstmeldung: AU spätestens zum Leistungsbeginn anzeigen (typisch: bis Ende der Karenz).
  • Folgebescheinigungen: 14-tägig nachreichen, damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
  • Wiedereingliederung/Teil-AU: Plan sowie Arbeitgeber- bzw. Einkommensnachweise beifügen.
  • Kur/Reha/Entwöhnung: (i. d. R.) vorherige Zusage einholen; bei gemischten Anstalten nicht erforderlich.

Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungs- und Tarifbedingungen der Concordia.

Beitrag

  • Beitragslogik: Kalkulation mit Alterungsrückstellungen (Stabilisierungseffekt möglich; Anpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen dennoch möglich).
  • Pro & Contra zum Concordia KTG

    Pro (Vorteile)Contra (Nachteile)
    Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht (sicher versichert)Reha/Kur/Entwöhnung meist mit Zusagepflicht (Ausnahme: gemischte Anstalten)
    Teil-AU für Selbstständige (50 % bis 28 Tage); Wiedereingliederung für ArbeitnehmerNachweispflichten (Arbeitgeber-/Einkommensnachweise) bei Wiedereingliederung/Teil-AU
    Rückfall-Addierung beschleunigt Leistungsbeginn bei RezidivenAmbulant im Ausland nur bei Transportunfähigkeit
    Regelmäßige Anpassungsangebote ohne Gesundheitsprüfung (bei Voraussetzungen)Höhe des versicherbaren Tagegeldes durch Nettoeinkommen/Gewinn begrenzt
    Erweiterter Auslandsschutz inkl. weltweit stationärBesondere Wartezeit (8 Monate) für bestimmte Leistungen

    Häufige Fragen (FAQ) zum Concordia KTG

    Ab wann zahlt der Tarif?

    Arbeitnehmer ab Tag 43. Selbstständige/Freiberufler ab Tag 8/15/22/29/43/92/183/365, je nach gewählter Karenz.

    Welche Wartezeiten gelten?

    3 Monate allgemeine Wartezeit (bei Unfall entfällt). 8 Monate besondere Wartezeit u. a. für Psychotherapie.

    Gibt es Leistung bei Kur, AHB und Reha?

    Ja. Leistung bei AU während Kur-, Sanatoriums- und Reha-Maßnahmen (Zusage erforderlich). In gemischten Anstalten keine vorherige Genehmigung nötig.

    Teil-Arbeitsunfähigkeit & Wiedereingliederung?

    Selbstständige/Freiberufler: 50 % Tagegeld bei mind. 50 % Teil-AU bis 28 Tage. Arbeitnehmer: Zahlung während stufenweiser Wiedereingliederung; steigendes Entgelt wird angerechnet.

    Was gilt im Ausland?

    Europa: stationär im öffentlichen Krankenhaus (ambulant bei Transportunfähigkeit). Weltweit: stationär ohne zeitliche Begrenzung. Kein Anspruch bei Urlaubsreisen während bestehender AU.

    Verzicht auf Kündigungsrecht und Alkoholklausel?

    Ja. Concordia verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht und auf die Alkoholklausel.

    Welche Karenztage & welcher Tagessatz passen zu Ihnen?

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    Interne Links & nächster Schritt

  • Tarifbedingungen zum Krankentagegeld KTG der Concordia
  • Musterbedingungen (MBKT) zum Krankentagegeld KTG
  • Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der Concordia Krankenversicherungs-AG.

    Bodo Kopka 1


    Über den Autor

    Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

    Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

    Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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