Concordia Krankentagegeld – Tarif KTG (8–365)
Für Arbeitnehmer und Selbstständige: frei wählbare Karenz, Rückfall-Addierung, Leistungen bei Kur/Reha, Wiedereingliederung & Teil-AU, erweiterter Auslandsschutz und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Für wen ist KTG gedacht?
KTG richtet sich an Arbeitnehmer (Leistungsbeginn typischerweise ab Tag 43) sowie an Selbstständige & Freiberufler, die ihr Einkommen ab einem individuell wählbaren Karenzbeginn (z. B. Tag 8/15/22/29/43/92/183/365) absichern möchten. Gezahlt wird an jedem Kalendertag, auch an Sonn- und Feiertagen, solange eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht.
Kurzübersicht – Tarif Concordia KTG 8–365
Leistungen & Besonderheiten
- Karenztage: Arbeitnehmer ab Tag 43; Selbstständige/Freiberufler ab Tag 8/15/22/29/43/92/183/365 wählbar.
- Rückfall-Addierung: Zeiten erneuter AU wegen derselben Erkrankung werden für die Karenztage zusammengerechnet.
- Kur / Reha: Leistung bei AU während Kur-, Sanatoriums- und Reha-Maßnahmen (i. d. R. mit Zusage). Gemischte Anstalten: kein Genehmigungsvorbehalt.
- Entziehungs-/Entwöhnung: Für die ersten 3 ambulanten oder stationären Maßnahmen 80 % des Tagegeldes (vorherige Zusage).
- Wiedereingliederung (Angestellte): Zahlung fortlaufend; Anspruch reduziert sich mit steigendem Wiedereingliederungsentgelt (Arbeitgebernachweis erforderlich).
- Teil-AU (Selbstständige): 50 % des Tagegeldes bei mind. 50 % Teil-AU, bis zu 28 Tagen.
Wartezeiten, Anpassung & Sicherheit
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein (bei Unfall keine Wartezeit); besondere Wartezeit 8 Monate u. a. für Psychotherapie.
- Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung: Angebot der Concordia ca. alle 3 Jahre (ab Karenz ≥ 6 Wochen & Tagessatz ≥ 25 €) oder innerhalb 2 Monate nach nachgewiesener individueller Einkommenssteigerung.
- „Sicher versichert“: Ja, tariflicher Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Alkoholklausel: Verzicht: Leistungen auch bei AU infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
- Schwangerschaft: Leistung außerhalb Mutterschutzverboten; Tagegeld während Mutterschutzfristen (Anrechnung anderer Ersatzleistungen).
Ausland & Aufenthaltsort
- Deutschland: Anspruch am Wohnort; stationär auch außerhalb des Wohnorts (bei medizinisch notwendiger Unterbringung).
- Europa: Leistung bei stationärer Behandlung im öffentlichen (teils auch privaten) Krankenhaus; ambulant bei Transportunfähigkeit.
- Weltweit: Leistung bei stationärer Krankenhausbehandlung über die Karenzzeit hinaus (ohne zeitliche Begrenzung; teils besondere Vereinbarungen möglich).
- Kein Anspruch bei privaten Reisen/Urlaub während bestehender AU.
Meldung & Nachweise
- Erstmeldung: AU spätestens zum Leistungsbeginn anzeigen (typisch: bis Ende der Karenz).
- Folgebescheinigungen: 14-tägig nachreichen, damit die Zahlung lückenlos weiterläuft.
- Wiedereingliederung/Teil-AU: Plan sowie Arbeitgeber- bzw. Einkommensnachweise beifügen.
- Kur/Reha/Entwöhnung: (i. d. R.) vorherige Zusage einholen; bei gemischten Anstalten nicht erforderlich.
Maßgeblich sind die jeweils gültigen Versicherungs- und Tarifbedingungen der Concordia.
Beitrag
Pro & Contra zum Concordia KTG
| Pro (Vorteile) | Contra (Nachteile) |
|---|---|
| Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht (sicher versichert) | Reha/Kur/Entwöhnung meist mit Zusagepflicht (Ausnahme: gemischte Anstalten) |
| Teil-AU für Selbstständige (50 % bis 28 Tage); Wiedereingliederung für Arbeitnehmer | Nachweispflichten (Arbeitgeber-/Einkommensnachweise) bei Wiedereingliederung/Teil-AU |
| Rückfall-Addierung beschleunigt Leistungsbeginn bei Rezidiven | Ambulant im Ausland nur bei Transportunfähigkeit |
| Regelmäßige Anpassungsangebote ohne Gesundheitsprüfung (bei Voraussetzungen) | Höhe des versicherbaren Tagegeldes durch Nettoeinkommen/Gewinn begrenzt |
| Erweiterter Auslandsschutz inkl. weltweit stationär | Besondere Wartezeit (8 Monate) für bestimmte Leistungen |
Häufige Fragen (FAQ) zum Concordia KTG
Ab wann zahlt der Tarif?
Arbeitnehmer ab Tag 43. Selbstständige/Freiberufler ab Tag 8/15/22/29/43/92/183/365, je nach gewählter Karenz.
Welche Wartezeiten gelten?
3 Monate allgemeine Wartezeit (bei Unfall entfällt). 8 Monate besondere Wartezeit u. a. für Psychotherapie.
Gibt es Leistung bei Kur, AHB und Reha?
Ja. Leistung bei AU während Kur-, Sanatoriums- und Reha-Maßnahmen (Zusage erforderlich). In gemischten Anstalten keine vorherige Genehmigung nötig.
Teil-Arbeitsunfähigkeit & Wiedereingliederung?
Selbstständige/Freiberufler: 50 % Tagegeld bei mind. 50 % Teil-AU bis 28 Tage. Arbeitnehmer: Zahlung während stufenweiser Wiedereingliederung; steigendes Entgelt wird angerechnet.
Was gilt im Ausland?
Europa: stationär im öffentlichen Krankenhaus (ambulant bei Transportunfähigkeit). Weltweit: stationär ohne zeitliche Begrenzung. Kein Anspruch bei Urlaubsreisen während bestehender AU.
Verzicht auf Kündigungsrecht und Alkoholklausel?
Ja. Concordia verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht und auf die Alkoholklausel.
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